Software zur Erstellung von Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung

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  • Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage zu BA´s bzgl. der Erstellung. Nutzt ihr irgendeine Software für BA´s gemäß Gefahrstoffverordnung?
    Das meiste findet man ja im Netz und kann die dementsprechend umstricken. Aber gerade habe ich einen Stoff der aus 2 Komponenten besteht und hierzu finde ich nichts.
    In der Ausbildung zur SIFA habe ich das auch glaube ich nie gelernt wie man eine BA nach GefStoffV erstellt. Brauche ich für jede Komponente eine, reicht eine aus beiden SDBs,...???
    Wie habt Ihr das geregelt? Nutzt Ihr eine Software?


    Gruß Lenny

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  • Hallo Lenny,


    schau dir mal diese Seite der BG Chemie an. Hier kannst Du dein Gefahrstofferveichnis führen, Ba's erstellen....


    https://ssl.gischem.de/oeb/index.htm


    Der Unterschied zwischen Anmelden und Gast: Alles was Du als Gast erstellst wird nicht gespeichert.



    Die von dem Programm erstellte BA muß Du natürlich noch auf den Betrieb abstimmen. Du hast aber schon mal ein Grundgerüst.


    Mfg

    FS

    Einmal editiert, zuletzt von FSCH () aus folgendem Grund: Nachtrag erstellt

  • Hallo Lenny,


    Du hast anscheinend zwei Probleme. Neben der Suche nach einer Software zur Erstellung von BAs sprichst Du von einem Stoff aus zwei Komponenten. Dazu wirst Du auch nicht viel konkretes finden.


    Im besten Fall gibt es ein Sicherheitsdatenblatt zu diesem Gemisch, das Du auswerten kannst. Oft musst Du aber jede Komponente separat bewerten und die gefährlichere als Ausgangspunkt Deiner Betrachtung nehmen, indem Du die BA basierend auf den gefährlichsten Eigenschaften des Gemisches erstellst.


    Erst nach dieser Vorentscheidung solltest Du die BA erstellen.


    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin,


    eine BA wird aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung erstellt. Dabei ist es m. M. n. unerheblich, ob ich einen Grundstoff habe oder ein Gemisch aus mehreren Stoffen. Entscheidend sind die Gefährdungen aus der GBU.
    Unter Nr. 2 im SiDaBla sind die wesentlichen Gefährdungen aufgeführt. Zusätzliche Infos findet man unter den nachfolgenden Nummern.
    Zu den Gefährdungen kommen dann noch die Schutzmaßnahmen, die sich dann auch auf der BA wiederfinden müssen.
    Das funktioniert sehr gut mit der Software von der Firma mit den vier Buchstaben (We.a), München.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Servus,


    ich erstelle die Gefahrstoff-BA's wie Mick1204 schon gesagt hat, auch mit der Software der Firma mit den 4 Buchstaben. Eine GBU ist auf jeden Fall im Vorfeld zu machen, weil danach die BA erstellt wird. Kauft ihr den Stoff ein oder stellt ihr den selber her?? Wenn ihr den einkauft, ist der Lieferant verpflichtet laut Gefahrstoffverordnung verpflichtet ein Sicherheitsdatenblatt in Deutsch zur Verfügung zu stellen.

    Gruß


    Christian



    "Jammer nicht, steh auf und kämpf"

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  • Moin zusammen.


    Ihr habt vollkommen recht mit den Hinweisen auf eine GBU.
    Ich wollte lediglich darauf hinweisen wie wichtig es ist, zuerst genaue Informationen zu bekommen.


    Beispielsweise steht in zahlreichen SDB im Abschnitt 8 lediglich "Geeignete Handschuhe benutzen". Die Arbeit, den Stoff oder die Stoffe zu analysieren und korrekte Handschuhe auszuwählen, überlassen viele Hersteller gern den Anwendern.
    Hilfreich ist dabei die GESTIS-Stoffdatenbank oder für das Beispiel Handschuhe das Portal Hand- und Hautschutz der BG ETEM.
    (http://www.basis-bgetem.de/hhtsch_de)


    GBU und BA sind nach dieser Vorarbeit kein großes Problem mehr, ob mit der Software von W**A oder manuell.


    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich nochmal,


    die Firma Ansell bietet als Hersteller an, zu prüfen für welchen Gefahrstoff welcher Handschuh passt. Ich habe unser Gefahrstoffverzeichnis gemailt und habe eine Übersicht über die benötigten Handschuhe bekommen.


    Grüße Christian

    Gruß


    Christian



    "Jammer nicht, steh auf und kämpf"

  • Ich nochmal,


    die Firma Ansell bietet als Hersteller an, zu prüfen für welchen Gefahrstoff welcher Handschuh passt. Ich habe unser Gefahrstoffverzeichnis gemailt und habe eine Übersicht über die benötigten Handschuhe bekommen.


    Grüße Christian

    Guter Tipp.
    Danke!

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich nochmal,


    die Firma Ansell bietet als Hersteller an, zu prüfen für welchen Gefahrstoff welcher Handschuh passt. Ich habe unser Gefahrstoffverzeichnis gemailt und habe eine Übersicht über die benötigten Handschuhe bekommen.


    Grüße Christian

    Auch hier ist die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich. Wie soll ein externes Unternehmen, welches weder die Anwendungsweise, -dauer und Belastung der Handschuhe kennt, diesen Sachverhalt korrekt und fundiert beurteilen.
    Und vor allem eine gerichtsfeste Aussage treffen.
    Das ist die Aufgabe des Arbeitgebers. Was muss der Handschuh können? In aller Regel die Durchdringung verhindern (Permeabilität). Da lässt man sich zu den jeweiligen Handschuhen die Permeabilitätstabellen zukommen und prüft dann die jeweiligen Arbeitsprozesse hinsichtlich Belastung und Zeitdauer.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Ich glaube nicht, dass Du einen Stoff hast, der aus 2 Komponenten besteht. Zumindest nicht nach CLP Recht. Du dürftest eine Mischung haben, welche sich aus 2 Stoffen oder gar Mischungen zusammensetzt. Jetzt muss man nach den Gefahreneigenschaften sehen. Verändern sich diese bei der Mischung? Im Zweifelsfall benötigst Du 3 Betriebsanweisungen. Ausgangsstoffe 1+2 und Reaktionsprodukt.


    Software kann die Arbeit erleichtern, ersetzt aber nicht die Fachkunde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Lenni,


    wir nutzen die Software EcoWebDesk von EcoIntense seit 4 Jahren. Dort findest du alles was du brauchst.


    Gruß Volker

    *Kaef* ????

  • Hallo Lenny,


    wir sind momentan dabei eine EHS Software einzuführen. Bekannte Firmen sind hier "Secova" oder "SamAs" als Beispiel. Hier kann man als einzelnes Modul auch Betriebsanweisungen kaufen. Wenn man dann noch die GefBe über diese Software macht, generiert sich die BA automatisch aus der GefBe, man hat also fast keine Arbeit mir damit :P


    LG


    Jonas

    :87:

  • Hallo Lenni,


    wir nutzen die Software EcoWebDesk von EcoIntense seit 4 Jahren. Dort findest du alles was du brauchst.

    @Volker S. Bist du zufrieden damit? Wir hatten letztes Jahr die Software von der Firma Haufe zum testen und ich fand die jetzt nicht schlecht. Hatte auch schon Kontakt mit der Firma EcoWebDesk, aber das kam nicht zustande.
    Die Kosten untereinander waren sehr unterschiedlich. Das was man bei Haufe jährlich bezahlt, zahlt man bei EcoWeb monatlich :)

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

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  • Wenn man dann noch die GefBe über diese Software macht, generiert sich die BA automatisch aus der GefBe, man hat also fast keine Arbeit mir damit

    Ist eine angenehme Sache, wenn die Software aus der erstellten GefBe automatisch auch eine BA generiert. Meinst Du mit "fast keine Arbeit mehr damit", dass Du die generierte BA dann schon noch überprüfst, ob sie tatsächlich auf die individuellen Rahmenbedingungen bei euch passen?
    Würde ich jedenfalls empfehlen. Denn die in einer Software hinterlegten Verknüpfungen beim Generieren der BA könnten vielleicht individuell vor Ort zu berücksichtigende Dinge nicht ausreichend wiedergeben. Dann wäre eben noch eine Anpassung der BA nötig.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Ist eine angenehme Sache, wenn die Software aus der erstellten GefBe automatisch auch eine BA generiert. Meinst Du mit "fast keine Arbeit mehr damit", dass Du die generierte BA dann schon noch überprüfst, ob sie tatsächlich auf die individuellen Rahmenbedingungen bei euch passen?

    Wenn die BA aus der Gefährdungsbeurteilung erstellt wird, hätte ich da keine Bedenken (sofern die Software richtig funktioniert), dass das Ergebnis nicht den Rahmenbedingungen entspricht, denn diese muss ich in der Gefährdungsbeurteilung ja auch berücksichtigen. Oft erstellt aber eine Software eine Gefahrstoff BA aus dem Sicherheitsdatenblatt und da ist meiner Meinung nach noch einiges an Nacharbeit notwendig.
    Was mich an neueren Softwareprodukten stört ist der Trend hin zu Software as a Service, also Mietvarianten mit oft externer Software- und Datenhaltung. Da kann es schnell passieren, dass man nicht mehr an seine Daten ran kommt und der Datenschutz in Bezug auf personenbezogene Daten dürfte da auch kritisch zu sehen sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Oft erstellt aber eine Software eine Gefahrstoff BA aus dem Sicherheitsdatenblatt und da ist meiner Meinung nach noch einiges an Nacharbeit notwendig.

    Da vermute ich doch mal, dass Du diesen Ansatz ebenso wie ich aus einem anderen Grund nicht korrekt findest, @AxelS ...die BA Gefahrstoff ist doch nicht aus dem Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, sondern aus der GB Gefahrstoff (für die das Sicherheitsdatenblatt eine der mit zu berücksichtigenden Wissensquellen ist).


    Was mich an neueren Softwareprodukten stört ist der Trend hin zu Software as a Service, also Mietvarianten mit oft externer Software- und Datenhaltung. Da kann es schnell passieren, dass man nicht mehr an seine Daten ran kommt und der Datenschutz in Bezug auf personenbezogene Daten dürfte da auch kritisch zu sehen sein.

    Das mit dem Datenschutz ist bei diesem Trend ein echtes Problem. Hatte das gerade bei einem Kunden, der aufgrund eingesetzter KMR-Stoffe eine Expositionsdatei anlegen müsste. Er will das eigentlich über die Zentrale Expositionsdatei (ZED) machen, die die DGUV online und kostenfrei anbietet. Da wird im Infoflyer darauf hingewiesen, dass für das Einpflegen der Personendaten auch die ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Mitarbeiter eingeholt werden muss. Und daran scheitert das in diesem Falle. Eine Kollegin von mir berichtete auch von anderen Kunden, die solche Daten "außer Haus zu lagern" nicht wollen, weil sie befürchten, bei gezielten Angriffen auf die Daten könnten Konkurrenten Hinweise auf Forschungs- oder Betriebsgeheimnisse bekommen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Wenn die BA aus der Gefährdungsbeurteilung erstellt wird, hätte ich da keine Bedenken (sofern die Software richtig funktioniert), dass das Ergebnis nicht den Rahmenbedingungen entspricht, denn diese muss ich in der Gefährdungsbeurteilung ja auch berücksichtigen.

    Ob die Software "richtig" funktioniert, sollte man aber bei der Einführung in die eigene Arbeit jedenfalls mal stichprobenartig prüfen.


    Ich erinnere mich in einem ähnlichen (nicht vollständig vergleichbaren) Zusammenhang daran, dass der immerhin von der BG RCI als Hilfsmittel zur Verfügung gestellte GHS-Konverter zum "Übersetzen" der alten Gefahrstoffsymbole in die jetzt gültigen GHS-Piktogramme immer wieder Ergebnisse brachte, die dann von der tatsächlichen neuen GHS-Kennzeichnung abwichen, wie man bei Erhalt des ersten Gebindes mit GHS-Kennzeichnung feststellen konnte.
    In meinem damaligen Unternehmen (war ich noch keine Sifa, sondern "nur" Chemiker und Sicherheitsbeauftragter) gab es ein riesiges Theater als ich darauf hinwies und bat, man solle bitte bei jedem Gefahrstoff, der ein erstes Mal mit GHS-Kennzeichnung rein kommt überprüfen, ob die Piktogramme denn identisch mit den über GHS-Konverter ermittelten sind und falls nicht, sie dann anzupassen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • ...die BA Gefahrstoff ist doch nicht aus dem Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, sondern aus der GB Gefahrstoff (für die das Sicherheitsdatenblatt eine der mit zu berücksichtigenden Wissensquellen ist).

    Dann schau mal in den Anhang zur TRGS 555 und staune, selbst da wird die Übertragung von Informationen aus dem SDB in die BA vorgegeben. Alle Softwareprodukte, die ich so kenne führen das dann auch so aus. Eine Berücksichtigung einer Gefährdungsbeurteilung findet in der Regel nicht statt. Manchmal kann die Software noch das EMKG in Grundzügen durchführen. Wobei ich eh bei so manch einer Gefährdungsbeurteilung, die ich formal für jeden Gefahrstoff durchführen muss so meine Zweifel habe, ob das zum Ziel führt. In der Regel hat eine Person während des Arbeitstages mit vielen Stoffen Konktakt, somit müsste man eine Gefährdungsbeurteilung über diese Summe an Stoffen machen, aber die Wechselwirkungen sind in der Regel nicht bekannt. Man ist da ganz schnell an der Grenze des vorhandenen Wissens und somit eine Bewertung eigentlich nicht möglich.

    Da wird im Infoflyer darauf hingewiesen, dass für das Einpflegen der Personendaten auch die ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Mitarbeiter eingeholt werden muss.

    Wobei die Datenschutzgrundverordnung eine solche Datenerfassung aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch ohne Zustimmung der Mitarbeiter vorsieht. Allerdings ist dann die Frage der Datenhaltung bei einem externen Dienst kritisch zu sehen. Irgendwie noch nicht so ganz durchdacht die Systematik.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,


    ich stelle mir das nicht ganz einfach vor, aus einer Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsanweisung zu erstellen. Wie muss dann eine GBU aussehen, um in eine BA fehlerfrei übernommen werden zu können? Insbesondere hat da doch jede SiFa eine eigenen Vorgehensweise entwickelt. In einem SDB habe ich da doch schon eher standardisierte Sätze und Satzblöcke.
    Den Rest aus der GBU sollte ich dann doch "zu Fu" übertragen können.
    Hat jemand hier im Forum eine Software am Laufen, die all das beinhaltet (miteinander verbindet)? Wir sind gerade dabei, darüber zu diskutieren eine Software zu beschaffen. Natürlich das rundum Sorglospaket. GBU --> Gefahrstoffkataster --> Betriebsanweisung --> Maßnahmendokumentation (um die Schutzziele zu erreichen!) --> Erstellen von Handlungsanweisungen etc.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo Lenny,


    ich habe sehr gute Erfahrungen mit der xxxxxx Software gemacht.

    Na das schaut für mich sehr nach Werbung aus ......


    Ich denke mal die Admins werden sich demnächst darum kümmern

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte ()