Wieviele Unterweisungen zu einem Thema muss ich innerhalb 12 Monaten anbieten?

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  • Hallo zusammen,

    mit den Unterweisungsterminen ist es ja so eine Sache. 60 Mitarbeiter zum Termin eingeladen (einmal jährlich) und 35 kommen. Daraufhin Nachschulung angeboten und weitere 12 Personen unterwiesen. Bleiben nach Adam Riese immer noch 13 übrig.
    Kann mir jemand sagen, wieviele dieser Termine ich in diesem Jahr anbieten muss? Wirklich bis zu letzten Mann? Bei 60 Unterweisungen laufe ich dann nur Terminen nach (Urlaub, Krank, Schulung etc.).
    Hat jemand eine praktikable Lösung?

    Grüße aus Hessen

    *Kaef* ????

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  • Hallo Volker,

    ich biete keine an! Die Führungskraft plant die Unterweisung und ich bin als Dozent eingeladen, somit ist es bei uns eine Pflichtveranstaltung. Klar kommt es vor das jemand Krank, im Urlaub oder auf Dienstreise ist, dann gibt es ein von der Führungskraft geplanten Nachschulungstermin. Mehr nicht.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hi,

    die rechtliche Vorgabe ist eindeutig. Jeder Beschäftigte muss mindestens einmal jährlich zu den je nach Tätigkeiten vorgeschriebenen bzw. erforderlichen Themen (Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz...) unterwiesen werden. Der Unternehmer ist hier in der Verantwortung, dies organisatorisch sicherzustellen. Die Anzahl der Termine richtet sich ebenso wie die Art der Durchführung nach der betriebsinternen Organisation. Hier gibt es keine Lösung, die bei allen Betrieben gleich gut funktioniert, sondern die Lösung muss auf den Betrieb zugeschnitten werden. Je nach Betrieb kann es auch sein, dass es einfacher ist, wenn die Unterweisung zu den Teilnehmern kommt und nicht die Teilnehmer zur Unterweisung (also Unterweisung vor Ort in der Abteilung durchführen).

    Allgemein kann man sagen: Je kleiner eine Unterweisungsgruppe, desto größer ist die Chance einer 100%-igen Teilnahme. Je mehr die Führung dahinter steht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle teilnehmen.

    Hinsichtlich der Nachschulung ist i.d.R. das beste Vorgehen, der zuständigen Führungskraft ggf. die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen und dann ist die Nachschulung derjenigen, die nicht teilnahmen, Aufgabe der zuständigen Führungskraft.

    schöne Grüße

  • Hallo Volker,

    falscher Ansatz.
    Der Unternehmer muß die Unterweisungen nicht (nur) anbieten, er muß sie machen!
    Dazu soll er seinen turn mit Minimum 1x pro Jahr + bei Neueinstellung + gegebener Anlaß durchziehen. Mehr geht immer.

    Die Sifa ist da nicht in der Verantwortung. Sie hilft jedoch gerne mit, da bei den Führungskräften immer das Gejaule ist: "kann ich nicht", "habe ich nicht gelernt", "weiss ich nicht", ....

    Ich biete meine Hilfe gerne als Assistent an. Der Verantwortliche soll da auch schon was machen. Vor allem soll der sich kümmern! Der kriegt von mir Termine, an denen ich kann. Seine Leute soll er selber einladen, den Raum soll er organisieren und den Rest auch. Da die eine oder andere Präsentation vorhanden ist, könnte ich diese dann auch anpassen und mitbringen. :D

    Letztlich ist da immer die Frage, wer denn in der Verantwortung steht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (27. November 2017 um 18:04)

  • Sehe es genau wie Waldmann.
    Die Sifa ist nicht weisungsbefugt.(Ausnahmen soll es geben)

    Ich verlange, dass der Vorgesetzte mit an der Unterweisung teilnimmt und auch nachher den Unterweisungsnachweis unterschreibt.
    Ich unterschreibe als Unterweisender und er als Verantwortlicher.
    Es kommt immer wieder zu sehr detaillierten Fragen und ich verweise dann auf den Vorgesetzte,

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  • Warum Einladen? Die Unterweisung ist kein netter Vorschlag zum Zeitvertreib, sie ist Pflicht. Die Mitarbeiter werden vom Vorgesetzten angewiesen sich am x um y Uhr im Raum z einzufinden, wo sie ihre Unterweisung erhalten. Fertig ist die Laube. Und das funktioniert jedes Jahr. Zusätzlich müssen natürlich neue Mitarbeiter oder Mitarbeiter mit neuen Aufgaben vor Aufnahme ihrer neuen Tätigkeit unterwiesen werden, aber das ist eine andere Geschichte und lässt sich meist leichter organisieren.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Wir haben 2 Termine für die Sammelunterweisungen pro Standort (Büro Bereich, Allgemeine Gefahrstoffunterweisung,...) und grundsätzlich einen Termin am Vormittag vor der Weihnachtsfeier, da sind auch die Kollegen im Haus wo sonst unterwegs sind (Vertrieb, Service,...). Funktioniert ganz gut bei uns.

  • Je mehr die Führung dahinter steht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle teilnehmen.

    Das ist der Punkt. Und die Führung muss wenn erforderlich ( Unfall, Kontrollen, Audits etc.) auch nachweisen dass die Unterweisungen durchgeführt wurden.
    Bei einem bedauerlichen tödlichen Arbeitsunfall war der erste Nachweis der zu erbringen war die Dokumentation der Unterweisungen .

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • betrifft nicht nur tödliche Arbeitsunfälle

    Du hast natürlich recht.

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Grüß Dich,

    Bei einem bedauerlichen tödlichen Arbeitsunfall war der erste Nachweis der zu erbringen war die Dokumentation der Unterweisungen .

    ich habe das vor geraumer Zeit in verschärfter Fassung mitbekommen:
    dort wurden die sog. "logischen Fragen" elegant übersprungen und dann als Frage in den Raum gestellt:
    "Wo sind Ihre Nachweise, dass Sie die Wirksamkeit von Maßnahmen überprüft haben?"
    Bei den meisten meiner Unternehmen habe ich bei dieser Fragestellung immer noch Schweißperlen auf der Stirn ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin moin,

    und bitte auch an die Jugendlichen und Azubi´s denken .........
    Nach Jugendarbeitsschutzgesetz § 29 Abs. 2 mindestens halbjährlich ..... wird häufig übersehen !!!!

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • bitte auch an die Jugendlichen und Azubi´s denken .........
    Nach Jugendarbeitsschutzgesetz § 29 Abs. 2 mindestens halbjährlich ..... wird häufig übersehen !!!!

    Danke für den Hinweis, Christian! ...das hätte ich so auch nicht auf dem Schirm gehabt. :S Muss ich dringend bei einem von mir zu betreuenden Unternehmen nachreichen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)