Hallo zusammen,
mit folgender Frage musste ich mich beschäftigen, zu der ich bislang noch keine genaue Antwort bekam:
Ein Unternehmen besitzt eine Telekopmastbühne (15 m Ausleger), mit der regelmäßig Arbeiten verrichtet werden. In der Gefährdungsbeurteilung wurde von der internen FaSi und dem Unternehmer u.a. die G41 nicht als Angebots-, sondern als Pflichtuntersuchung für die Mitarbeiter dokumentiert. Weiterhin war auch eine Angurtpflicht auf der Bühne (Tragen von PSAgA) in der Betriebsanweisung niedergeschrieben.
Nach dem Besuch des Betriebsarztes und der Untersuchung von 10 Mitarbeitern bekamen 5 keine Bescheinigung, da sie einen BMI > 30 hatten, und das laut Betriebsarzt ein Ausscheidkriterium sei.
Nun handelt es sich sogar bei 3 der 5 "Durchgefallenen" um Sportler, die aufgrund ihrer Sportart (u.a. Judo, Boxen) körperlich sehr fit sind. Es besteht also prinzipiell kein Gewichtsproblem, das zu gesundheitlichen Problemen führen könnte.
Hat jemand außer mir damit schon mal Erfahrungen gemacht?
Oder kann mir jemand eine Verordnung/Regel/Vorschrift nennen, in der diese BMI-Sache aufgeführt wird?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!