Hallo,
wir hatten zum wiederholten Mal einen Brandalarm in unserer Speisenversorgung. Lüftungsanlage hat nicht gearbeitet. Shit happens. Wir arbeiten daran.
Jetzt hat sich aber gezeigt, dass innerhalb einiger Gebäude und auch nach außen zum Einsatzfahrzeug, die Feuerwehr nicht miteinander kommunizieren kann, da keine Verbindung zustande kommt.
Die Feuerwehr fordert jetzt von uns Nachbesserung. Das bedeutet, dass wir unsere Gebäude funktechnisch ausleuchten und möglicherweise die Gebäude mit Router oder mit "Stützbändern" ausstatten müssen. Dabei stützt sich die Feuerwehr auf den § 15 Brandschutz (LBauO) Abs. 1.
Ist das wirklich so einfach auszulegen? Gibt es für Rheinland-Pfalz noch andere Vorschriften? Ich habe bei meinen Recherchen leider nichts gefunden. Heidelberg (BaWü) hat ein Doku ment "TechnischeAnschlussbedingungenfür Gebäude- undTunnelfunkanlagen". Die berufen sich hier auf den o. g. Pragraphen.
Freue mich auf einen Haufen von Zuschriften. Aber bitte nicht zum Thema Lüftungsanlage.
Vorab vielen Dank.