Funkverbindung innerhalb von Gebäuden

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  • Hallo,


    wir hatten zum wiederholten Mal einen Brandalarm in unserer Speisenversorgung. Lüftungsanlage hat nicht gearbeitet. Shit happens. Wir arbeiten daran.


    Jetzt hat sich aber gezeigt, dass innerhalb einiger Gebäude und auch nach außen zum Einsatzfahrzeug, die Feuerwehr nicht miteinander kommunizieren kann, da keine Verbindung zustande kommt.
    Die Feuerwehr fordert jetzt von uns Nachbesserung. Das bedeutet, dass wir unsere Gebäude funktechnisch ausleuchten und möglicherweise die Gebäude mit Router oder mit "Stützbändern" ausstatten müssen. Dabei stützt sich die Feuerwehr auf den § 15 Brandschutz (LBauO) Abs. 1.
    Ist das wirklich so einfach auszulegen? Gibt es für Rheinland-Pfalz noch andere Vorschriften? Ich habe bei meinen Recherchen leider nichts gefunden. Heidelberg (BaWü) hat ein Doku ment "TechnischeAnschlussbedingungenfür Gebäude- undTunnelfunkanlagen". Die berufen sich hier auf den o. g. Pragraphen.
    Freue mich auf einen Haufen von Zuschriften. Aber bitte nicht zum Thema Lüftungsanlage. :huh:


    Vorab vielen Dank.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo Mick,


    schau mal hier. Ob das noch aktuell ist, musst Du selber prüfen. Aber als erste Info sollte Dir das helfen die Frage zu beantworten ;)


    LG
    Stephan


    Edit: Dokument für Heidelberg eingesetzt

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Guten Morgen Stephan,


    vielen Dank für das Dokument. Wie oben schon von mir beschrieben gilt das für Heidelberg. Leider nicht für Rheinland-Pfalz.
    Meine Frage bezog sich darauf, ob es noch weitere Dokumente gibt. Das Heidelberger hatte ich auch gefunden.
    Ich danke Dir aber trotzdem für Deine Unterstützung. :thumbup:

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    Gruß Mick

  • Sorry, nebenher lesen und antworten ist nicht sinnvoll. Ein ähnliches Dokument gibt es auch für Rheinland-Pfalz.
    hier und hier



    Gruß


    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin Mick,


    da es sich um Digitalfunk handelt, solltest du am ehesten die Grundlagen der BDBOS beachten.
    http://www.mezger-sikom.de/wp-…richtlinien-darmstadt.pdf
    Ansprechpartner Bund und Land - http://www.bdbos.bund.de/DE/Di…eb/organisation_node.html
    Gebäudefunkanlagen - http://www.bdbos.bund.de/DE/Fa…bjektversorgung_node.html


    EDIT:
    Hab gerade nochmal drüber gelesen, hier der entscheidende Abschnitt :)

    Wie und wo werden Objektversorgungsanlagen angemeldet?


    Die BDBOS hat alle notwendigen Voraussetzungen für die Errichtung oder Umrüstung von Objektfunkanlagen geschaffen. Ein Leitfaden zur Objektversorgung beschreibt die technischen Standards von Objektfunkanlagen und stellt den Errichtungsprozess in Zusammenarbeit zwischen den Objekteigentümern, Planern bzw. Errichtern der Anlagen, der im Land zuständigen Autorisierten Stelle, der fordernden BOS, der BDBOS und der Bundesnetzagentur dar.
    Mit Bekanntwerden der Verpflichtung, eine digitale Gebäudefunkversorgung zu errichten, ist zeitnah die zuständige Stelle für die Objektversorgung des jeweiligen Landes zu beteiligen. Auf diese Weise kann das Anzeigeverfahren umgehend gestartet und ohne Verzögerung bearbeitet werden. Die für das Verfahren notwendigen Unterlagen und Formulare stehen am Ende dieses Artikels zum Download zur Verfügung.

    END of EDIT


    Für Hessen ist der Ansprechpartner das Innenministerium
    Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
    Referat Informations- und Kommunikationstechnik Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
    Dr.-Ing. Richard Georgi
    Tel.: 0611 / 353 1400
    E-Mail: V2@hmdis.hessen.de


    Vielleicht hilft dir diese lose Linksammlung schonmal.


    Grüße
    Dan

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

    Einmal editiert, zuletzt von Dan_Hart ()

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  • Hallo,


    da wäre ich vorsichtig, hat RLP schon flächendeckend Digitalfunk?
    In BaWü ist das z.B. nämlich nicht der Fall. Gerade hinsichtlich
    einer Gebäudefunkanlage ist nämlich die Frage Analog/Digitalfunk
    nicht unerheblich. Daher würde ich im ersten Schritt mal abklären,
    was da im Detail benötigt wird und am besten dann eine Fachfirma
    damit beauftragen. Auch weil man nicht eben mal eine Gebäude-
    funkanlage errichten kann und darf. Zudem kann dieses Thema
    sehr umfangreich sein (Ausrichtung, Außenversorgung, Bedienstelle/n,
    Aufstellung Anlage usw.).

    Dabei stützt sich die Feuerwehr auf den § 15 Brandschutz (LBauO) Abs. 1.Ist das wirklich so einfach auszulegen?

    Ja, ist es. Der Funkverkehr ist mitunter das A und O bei einem Feuerwehreinsatz.
    Wie sonst sollen Führungskräfte (Fahrzeugführer, Einsatzleiter) etc. Einsatzbefehle
    geben, Lagemeldungen bekommen, einen Einsatz ordnen (z.B. Atemschutz-
    überwachung) bzw. grundsätzlich miteinander sprechen? Aus diesem Grund
    argumentiert man mit "RETTUNG UND WIRKSAME LÖSCHARBEITEN" im Sinne
    von §15.


    Allgemein zum Thema, Empfehlung AGBF:


    http://www.agbf.de/pdf/2010-1%…-Gebaeudefunkanlangen.pdf


    https://www.lfs-bw.de/Fachthem…nk/Landesleitfaden_OV.pdf


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • @bauco Hallo Stephan, das war genau das, was ich gesucht habe. Woher hast Du das gezaubert. Ic habe diese Dokumente nicht gefunden. :rolleyes:


    @Dan_Hart Auch Dir vielen Dank. Auch wenn die Ausgangsfrage eine andere war. Es ging hier nicht um das Errichten einer Anlage, sondern um die gesetzlichen Grundlagen, ob man uns dazu zwingen kann eine anlage zu errichten. Ich werde deine Dokumente trotzdem lesen, weil man kann uns dazu zwingen eine Anlage zu errichten.


    Allen nochmals vielen Dank

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    Gruß Mick

  • @SimonSchmeisser Auch Ihnen vielen Dank. Ja in Speyer ist der Funk digital. Wir werden uns mit der Feuerwehr Speyer zusammensetzen und uns vorab schon mal beraten lassen. Den Rest muss dann der Auftragnehmer für die Installation der Anlage mitbringen oder uns eine to-do-Liste übergeben.

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    Gruß Mick

  • Hallo Mick,

    @bauco Hallo Stephan, das war genau das, was ich gesucht habe. Woher hast Du das gezaubert. Ic habe diese Dokumente nicht gefunden. :rolleyes:

    In meiner Linksammlung habe ich diese Auflistung von Richtlinien nach Bundesländern vom Bundesverband für Objektschutz in Deutschland.
    Ist vermutlich noch von irgend einem Lehrgang oder einer älteren Suche.


    Gruß
    Stephan

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  • Wir werden uns mit der Feuerwehr Speyer zusammensetzen und uns vorab schon mal beraten lassen. Den Rest muss dann der Auftragnehmer für die Installation der Anlage mitbringen oder uns eine to-do-Liste übergeben.

    Das ist wohl auch der beste Weg. Kann gerne mal einen Kontakt vermitteln. Ein Freund von mir arbeitet bei der Feuerwehr in Speyer..

    MFG


    Ronny


    "So ist es, und so bleibt es ! In engen Hosen reibt es!!"
    :Lach:

  • Das ist wohl auch der beste Weg. Kann gerne mal einen Kontakt vermitteln. Ein Freund von mir arbeitet bei der Feuerwehr in Speyer..

    Hallo @firerooney vielen Dank. Das tut nicht Not, da ich in sehr guten Kontakt mit den Bediensteten stehe. Die waren ja schon oft genug bei uns. Und ich bei denen.

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    Gruß Mick