Theater - Versammlungsstättenrichtlinie Hessen - Verantwortliche für Veranstaltungstechnik

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  • Moin,


    in meinem Bereich habe ich auch ein Theater, in dem zwei Verantwortliche für Veranstaltungstechnik beschäftigt sind (geprüfte Meister). Um die Kollegen zu entlasten, soll geprüft werden, bei welchen betrieblichen Abläufen ihre Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist. Jetzt habe ich mich durch die Versammlungsstättenrichtlinie (Hessen!) gewühlt, und bei der Definition der Bühne geht es bereits los.


    Die Szenefläche beträgt knapp 100m².
    Die Oberbühne hat eine lichte Höhe von mehr als 2,5m über der Bühnenöffnung.


    Wie ist dieser Paragraf zu verstehen? Wenn a) nicht zutrifft aber b) zutrifft, ist das dann eine Großbühne? Zwischen b) und c) hat man ein "oder" platziert, aber zwischen a) und b) nicht. Das verunsichert mich etwas. Vielleicht kann mich einer der Kollegen auf den rechten Pfad führen.


    Zweiter Knackpunkt ist die geforderte Qualifikation der Personen die bei verschiedenen betrieblichen Abläufen anwesend sein müssen.


    Der fett markierte Teil ist natürlich jetzt essentiell. In Absatz 4 wird von Großbühnen nicht gesprochen und nur auf die Szenefläche abgestellt. Heißt das jetzt, dass der Absatz 4 auf mich zutrifft oder findet der für mich keine Beachtung und Absatz 6 ist für mich der maßgebende Teil. Ich bin momentan relativ ratlos und für Hilfe dankbar.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin, Frank,
    die verbindliche Antwort gibt Dir Euer Jurist ...
    wir können nur Vermutungen abgeben.


    Gelegentlich umgeht man den Hausjuristen, in dem man sich durchfragt, wer die Richtlinie federführend verfasst hat - und fragt diesen dann ...
    Das bringt sicherlich mehr als ein Kommentar von einer SiFa.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin Frank,


    ich stecke da nicht mehr drin.


    "Meine" ehemaligen Kollegen in der Veranstaltungstechnik hatten immer die magische Grenze bzgl. der Zuschauerzahl. Ich glaube da war etwas mit 500.
    Das war dann auch die Grenze für die Quali der Leute. Über der Grenze mußte ein Meister anwesend sein, darunter ein Veranstaltungstechniker. Bei meinem Ex-Arbeitgeber gab es 8 Bühnen. Die waren dann auch Zuschauermässig immer in einem Blick. Oft wurde an der Anzahl geschraubt. Die Devise war dann, lieber ein paar Karten weniger verkaufen und weniger Stress.


    Baurechtlich ging das in den Sonderbau oder die LBO war zu beachten. Da hilft vielleicht ein Blick in die Genehmigung der Veranstaltungsfläche.
    Vom Brandschutz und Co. will ich gar nicht mehr reden.


    Im Bereich der VBG gibt es die Fachkunde für Veranstaltungs-SiFas. Die entsprechende Präventionsabteilung hilft sicherlich gerne.
    Kunst.- und Musikhochschulen liegen im Bereich der entsprechenden UK des Landes. Auch da gibt es (zumindest in NRW) passende TAP's.


    Aber wie gesagt, das Wissen ist weg.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Ü50;


    Wer hilft mir über die Straße?



    Ich hätte ja gerne geholfen, aber ich kann es nicht sagen und deshalb habe ich geschwiegen. Heul.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,


    ich habe den Auszug aus einem Kommentar zur Musterversammlungsstättenverordnung gefunden, der von einer Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Normung verfasst wurde. Dort steht ausdrücklich, dass es sich um eine Großbühne handelt, wenn eines der drei Kriterien erfüllt ist. Auch Recherchen bei Fachfirmen für Bühnentechnik und Bühnenbau bestätigen diese Auslegung.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Guudsje,
    ja, natürlich liest der eine oder andere mit, aber nein: ich bspw. habe davon keine Ahnung und bin ein großer Fan davon, meine Grenzen zu kennen (oder mal als Proll frormuliert: einfach mal die F... halten, wenn man keine Ahnung hat). Dennoch: vielleicht einfach der Weg von der Spekulation zurück zur Basis. Die Jahresbeiträge sind gigantisch genug - frag bei der BG deines Vertrauens, wenns der Hausjurist nicht sein soll.
    Viel Erfolg und viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • frag bei der BG deines Vertrauens, wenns der Hausjurist nicht sein soll.

    Moin Martina,


    Hausjurist - Fehlanzeige - nicht existent.


    BG meines Vertrauens - zur Zeit warte ich immer noch auf Beantwortungen von Anfragen aus dem Mai 2017. :/


    Gruß Frank


    P.S. Rein statistisch gesehen muss es jemanden hier im Forum geben, der mir helfen kann. :)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Frank,


    da gibt es noch eine Arbeitsschutzbehörde.
    Nennt sich je nach Bundesland: Bezirksregierung, Gewerbeaufsicht, o.ä.!


    Vielleicht gibt es da ja etwas/irgendjemanden?


    Und, wer erteilt denn Erlaubnisse für Events? Macht das eine Stadtverwaltung? Vielleicht helfen die weiter.
    Und (2.): Rufe doch einmal im Veranstaltungsbereich eines Theaters an.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi Guudsje,


    also ich wag mich mal dran.


    Deine Recherchen zu Folge hast du da ja eine Großbühne. Die Erleichterungen nach Absatz 4 könntest du m.E. nur nutzen wenn du aus deine Großbühne eine Szenefläche machst.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Meiner Meinung nach hast Du eine Großbühne, allerdings mit einer relativ kleinen Szenefläche.
    => Absatz 4 und Absatz 6 trifft auf Dich zu.


    Ich würde mich mit der Bauaufsichtsbehörde entsprechend in Verbindung setzen um evt. aus den Forderungen nach Absatz 6 raus zu kommen. Diese wird dann wahrscheinlich auf der Fachkraft entsprechend Absatz 4 bestehen. Hat man keine eigene, kann man dies auch als Dienstleistung erwerben. Einige Anbieter für Veranstaltungstechnik besitzen auch die SiFa Qualifikation und können somit dann vor Ort eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung liefern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und, wer erteilt denn Erlaubnisse für Events?

    Theateraufführungen im Theater sind nicht erlaubnispflichtig (sofern nicht andere Rechstgebiete berührt werden).


    Macht das eine Stadtverwaltung?

    Ja, das macht eine Stadtverwaltung.


    Vielleicht helfen die weiter.

    Ich kann mich ja mal selbst anrufen. :44:


    Rufe doch einmal im Veranstaltungsbereich eines Theaters an.

    Bereits getan. Wir sind Großbühne. Man hat strebt jetzt eine Lösung an, mit der ich selbst in meinen kühnsten Träumen nicht gerechnet hätte. Man will einen dritten Meister für Veranstaltungstechnik einstellen.


    Läuft |?


    Gruß Frank


    Danke für Eure Mithilfe :thumbup:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ......
    Wir sind Großbühne. Man hat strebt jetzt eine Lösung an, mit der ich selbst in meinen kühnsten Träumen nicht gerechnet hätte. Man will einen dritten Meister für Veranstaltungstechnik einstellen.
    Läuft |?


    Gruß Frank


    Danke für Eure Mithilfe :thumbup:

    was will man mehr. Das ist doch mal eine erfreuliche Lösung

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Frank,


    im Bereich Veranstaltungstechnik bin ich auch nicht so sattelfest, aber wenn Du in die Erläuterungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung schaust (also nicht explizit für Hessen, sondern allgemein), findest Du unter §2 zu Absatz 5 folgende Anmerkung:



    m.a.W. ist eine der Bedingungen unter 5 erfüllt, ist es imo eine Großbühne.
    Da es sich also um eine Großbühne handelt, greift §40 Abs 6 und nicht 4.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi,


    die Versammlungsstättenrichtlinie (Hessen), in anderen Bundesländern auch Versammlungsstättenverordnung genannt, ist eine Vorschrift aus dem Bauordnungsrecht. Für fachliche Fragen ist somit die Untere Bauaufsichtsbehörde die zuständige Behörde bzw. erste fachlich zuständige Stelle und nicht Gewerbeaufsicht o.a. Und bei Bedarf stehen auch die Bauaufsichtsbehörden gerne beratend zur Seite.


    schöne Grüße

  • Hi Guudsje,


    ich war mal acht Tage komplett offline...


    Die von Dir gestellte Frage kann ich aus der Praxis leicht beantworten. Die Erleichterungen gelten üblicherweise für "Bühnen" also mit Ober- und/oder Untermaschinerie/Bühnenportal und Häuser/Hallen mit Szeneflächen, also reine Podesterie. Es gibt eine Reihe von Bildungsträgern (und die UK NRW) die Kurse zur aufsichtführenden Person nach einer Schrift der UK NRW anbieten. Diese findest Du hier: https://www.unfallkasse-nrw.de…rw/praevention_nrw_07.pdf


    Bitte denke daran, dass Leitung und Aufsicht von Arbeiten in Veranstaltungsstätten nach Vorschrift 17/18, § 15 von einer "Bühnenfachkraft" geleistet werden müssen. Die VBG bietet dazu reichhaltiges Material. Dort ist die DGUV Information 215-310 Pflichtlektüre, da dort auch eine Matrix zur Findung der korrekten Quali dargestellt ist. http://www.vbg.de/DE/3_Praeven…nen_und_Studios_node.html



    Wenn Du weitere Fragen zu "meinem" Thema hast immer gerne her damit...



    VG, Falco

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