Moin,
in unserem Feuerwehrstützpunkt haben wir eine Zentrale, die ähnlich aussieht, wie hier auf dem Bild.
Im Rahmen einer Begehung haben wir uns auch die Zentrale angesehen. Jetzt habe ich das Begehungsprotokoll vom betriebsarzt bekommen und bin über folgende Passage gestolpert:
Zitat von BetriebsarztAn diesem Arbeitsplatz werden hohe sinnesphysiologische Anforderungen insbesondere an das Sehvermögen (Farbsehen, Gesichtsfeld) gestellt. Hier empfehle ich eine Angebotsuntersuchung für die betroffenen Mitarbeiter in Anlehnung an die Inhalte der G25-Untersuchung ohne Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitgeber. Somit handelt es sich um keine Eignungsuntersuchung.
Klar ist, dass es keine Vorsorge im Sinne der ArbMedVV ist, und über die rechtlichen Grundlagen der G25 ist hier im Forum auch schon groß und breit diskutiert worden. Anbieten kann ich den Beschäftigten ja theoretisch alles, wenn keine Verpflichtung zur Teilnahme besteht. Es geht jetzt auch nicht darum, G25 rechtlich zulässig ja/nein. In der Regel ist die Zentrale nicht besetzt. Im Einsatzfall wird die Zentrale von einem Feuerwehrangehörigen, der am Stützpunkt eintrifft, besetzt. Das kann theoretisch jeder Angehörige der Wehr sein. In den meisten Fällen ist der Spuk relativ schnell zu Ende, d.h. der Kollege sitzt dort zwischen 30 und 60 Minuten. Je nach Einsatzlage kann es sich natürlich auch um mehrere Stunden handeln. Bei solch großen Einsätzen sind dann aber in der Regel zwei Personen in der Zentrale.
Die Einsatzabteilung umfasst 71 Personen, von denen theoretisch jeder den Posten in der Zentrale besetzen kann. Natürlich ist es legitim, dass ein Betriebsarzt irgendwann sein Eigenheim abzehalt haben möchte. Sollte jemand auf mich zukommen und um eine Wunschvorsorge bitten, weil er in der Zentrale Augenkrebs bekommt, werde ich das natürlich ermöglichen. Ich sehe jetzt aber keinen Sinn darin, dem gesamten Personenkreis, der möglicherweise in der Zentrale während eines Einsatzes sitzen könnte, ein Angebot für eine Untersuchung, die sich an die G25 anlehnt zu unterbreiten.
Wie handhabt Ihr das in Euren Stützpunkten? Wie bereits beschrieben, ist der Personenkreis leider nicht definiert. Bei drei oder vier Feuerwehrangehörigen hätte ich keine Bauchschmerzen, aber bei 71 Personen die keine Beschäftigten sondern Ehrenamtler sind? Oder gibt es irgendeine geheime Feuerwehrdienstvorschrift, die ich nicht kenne, aus der sich die Notwendigkeit einer solchen Vorgehensweise ergibt?
Gruß Frank