Lohnfortzahlung bei Evakuierung

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  • Hallo Menschenschützer,


    gestern hat es bei unserer Nachbarfirma gebrannt, aus Ex-schutzgründen (Acetylenflasche) mussten wir 2 Gebäude räumen. Ist auch nichts weiter passiert, alles OK.
    So weit so gut.


    Jetzt entbrennt hier die große Diskussion:
    Muss der Arbeitgeber die "Fehlzeit" durch die Evakuierung bezahlen, oder nicht?
    Da die Mitarbeiter angewiesen wurden, nach Hause zu fahren, da die Gefährdung bis zum Dienstschluss nicht behoben war, und es als sinnlos angesehen wurde, dass die Mitarbeiter die Zeit bis zum Dienstschluss am Sammelpunkt ausharren.


    Also ich sehe das so, höhere Gewalt, nicht vom Chef oder den Mitarbeirn zu beeinflussen.
    Chef zahlt die "Fehlzeiten", bekommt das Geld von der Versicherung des auslösenden Betriebes wieder.


    Was wäre, wenn die Gebäude auch heute noch nicht betreten werden dürften?
    1 Tag Urlaub?, Geld vom Arbeitsamt? Oder auch Geld von der Versicherung?


    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Grüß Dich Ralf,
    eine Antwort auf Deine Frage gibt Dir der Firmenanwalt.
    Als SiFa geht Dich das meiner Meinung nach nichts an.
    Was Dich angeht, ist die Frage, ob die Mitarbeiter die Arbeit aufnehmen können oder nicht.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Andreas,


    das ist mir schon klar, dass mich das nichts angeht.
    Aber wenn ich jetzt die Ohren vollgenöhlt bekomme, einmal von den Mitarbeitern, und dann auch noch von der Chefsekratärin, jeweils aus anderer Sichtweise, dann bin ich nur noch genervt.
    Hab hier ganz andere Baustellen, nämlich, dass die Fehler / Unstimmigkeiten, die sich durch dieses Ereingnis aufgezeigt haben, abgestellt werden.
    Gut, auch das ist Sache der GF, aber Morgen haben wir Arbeitssicherheits-/ASA-Sitzung, das passt, da sind die Vorgesetzten mit dabei.
    Da kann ich dann mal wieder einige Sachen vortragen/ansprechen, eventuell hilft das unter dem Eindruck von letzter Woche.


    Die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Moin Ralf,


    das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Daher gibt es in diesen Fällen auch die Lohnfortzahlung. §615 BGB Die Beschäftigten hätten theoretisch arbeiten können, aber der Arbeitgeber hat das Gebäude evakuieren lassen und befindet sich daher im Annahmeverzug.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Frank,


    Super. Das werde ich mir mal genauer ansehen, dann hab ich morgen nen gutes Argument.


    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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