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  • Guten Morgen
    Ich bin vor 18 Jahren direkt in die Selbstständigkeit durchgestartet und habe es nie bereut. Zuerst die Headhunter abgegrast und dann zielorientiert die Aufträge rausgepickt. Lief von Anfang an prima.
    Man muss halt sehr viel initiative entwickeln. Von nix kommt nix.
    Gruß Martin

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  • Guten Morgen
    Ich bin vor 18 Jahren direkt in die Selbstständigkeit durchgestartet und habe es nie bereut. Zuerst die Headhunter abgegrast und dann zielorientiert die Aufträge rausgepickt. Lief von Anfang an prima.
    Man muss halt sehr viel initiative entwickeln. Von nix kommt nix.
    Gruß Martin

    naja, nicht umsonst heißt es, selbst und ständig. Denn neben der Arbeit selbst gibt es ja dann noch Kundenakquisition, Verwaltung, Buchhaltung und so weiter.

  • Wo ist der Unterschied:


    Nach der Ausbildung beginnt man als Sifa in einem Unternehmen als Angestellter, dieser Betrieb hatte noch keine Sifa, demnach bin ich auf mich alleine gestellt.


    Bitte wo ist der Unterschied, ob ich dieses als Selbstständiger Neuling dort mache.


    Hallo Stradet,


    einen wesentlichen Unterschied sehe ich in der Bewertung der geringen Praxiserfahrung.


    Wenn Dein Arbeitgeber Dich als angestellten Mitarbeiter zur SiFa-Ausbildung schickt oder wenn Du sogar als frisch ausgebildete SiFa neu einstellt wirst, dann akzeptiert das Unternehmen Deine anfangs fehlende Praxiserfahrung bei der Ausübung der SiFa-Tätigkeit. Du kannst als "frische" SiFa viele Aufgabenstellungen bzw. Probleme naturgemäß nicht so souverän bearbeiten bzw. lösen wie ein "alter Hase". Man braucht einfach eine gewisse Zeit, um sich das anzueignen, dabei geht es nicht nur um Fachwissen. Das ist dem Unternehmen aber von vornherhein klar, eine "Lernphase" wird akzeptiert, sonst hätte man sich für eine andere Lösung entschieden.


    Anders sieht das Ganze allerdings aus, wenn ein Unternehmen Dich als "frische" SiFa als externen Dienstleister beauftragt. Der Auftraggeber erwartet von Dir zu Recht sofort umfassende Kompetenz und praktikable Lösungen für seine Problemstellungen. Der möchte Dich nicht dafür bezahlen, dass Du bei ihm "übst".


    Darin sehe ich einen wesentlichen Unterschied. Hinzu kommt das Risiko, dass man sich als SiFa-Neuling mangels Erfahrung eher schwer tut mit der Einschätzung der eigenen Fähigkeiten, des zu kalkulierenden Zeitaufwands für bestimmte Aufgaben usw.


    So sehe ich das zumindest.

    Alles Gute und viel Erfolg,


    Osnabrück

  • Guten Tag

    Sofern du als Freiberuflicher und somit auch externer bist, spielst du auch in einer ganz anderen Liga bei Fehlern.

    Hier reicht einfache Fahrlässigkeit für einen Haftungsanspruch im Schadenfall aus.

    Gruß Martin

  • Als externe SiFa bei einem Ingenieurbüro hat man (HOFFENTLICH!) den Rückhalt des Teams. So war es bei mir.


    Alle hielten mich für kompetent, dabei konnte ich NATÜRLICH nichts.... "Ich werde das für sie ausarbeiten..." heißt: "Scheeef!! HÜÜÜLFÄÄÄÄ!!"


    Bei manchen Externen gehst Du auch einfach nur mit und lernst ein halbes Jahr... Das investieren sie schlicht in Dich, egal ob erfahren oder komplett neu (z.B. ITC).


    Ohne Rückhalt, ohne Team, ohne Erfahrung und ohne Forum: KEINE Chance....

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  • Hallo,

    kann mir jemand sagen, ob es eine Rechtsgrundlage zu dem Thema, "Selbstständig als Sifa erst nach 2 Jahren unter einer leitenden Sifa"?

    Zumindest wurde uns das so kredenzt in der Schule.

    Sinnvoll ist das eh... aber es muss ja dazu irgendwo etwas geben. Im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV 2 habe ich leider nichts gefunden.

    Danke im Voraus ☺️

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • "Selbstständig als Sifa erst nach 2 Jahren unter einer leitenden Sifa"?

    Kenne keine Vorschrift die dieses fordert. Dieses wäre ein Eingriff in dem GG § 12: Freie Berufswahl und müsste eine Begründung haben.

  • Hallo deSteel,


    derartige Rechtsgrundlagen sind mir auch nicht bekannt. Eine gewisse Berufserfahrung vor der Selbstständigkeit sollte selbstverständlich sein, auch ohne Vorschriften.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

    Einmal editiert, zuletzt von Nullchecker ()

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  • Hallo auch,

    das denke ich mir auch. Aber so ohne Grund und Grundlage sagen Dozenten sowas ja nicht.... hoffe ich :pinch:

    am Montag in der Präsenzphase 3 nagle ich eben diesen Dozent nichmal fest.... Ergebnisse teile ich hier mit.

    Gruß

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Hallo,

    kann mir jemand sagen, ob es eine Rechtsgrundlage zu dem Thema, "Selbstständig als Sifa erst nach 2 Jahren unter einer leitenden Sifa"?

    Zumindest wurde uns das so kredenzt in der Schule.

    Sinnvoll ist das eh... aber es muss ja dazu irgendwo etwas geben. Im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV 2 habe ich leider nichts gefunden.

    Danke im Voraus ☺️

    Quatsch mit Soße, wurde mir auch erzählt. Auf der Urkunde steht trotzdem vollwertige SiFa!
    Glaub den Spaß nicht.

    Meine Dozenten wussten davon im Übrigen auch nix, das hat nur der Organisator gesagt. Der meinte aber auch andere skurile Dinge.

    ______________________________________________________

    Die gute Nachricht, mein Freund: Wir gehen einen langen Weg

    Die schlechte ist: Es war der falsche, doch das Ziel ist ganz okay

  • Hi,


    die sicherheitstechnische Fachkunde ist tatsächlich an eine gewisse Berufserfahrung geknüpft.


    Für altgediente Sifas vor der Wende findet sich der entsprechende Passus im ASiG Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B Abschnitt III: Der Arbeitgeber kann die Fachkunde als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 als nachgewiesen ansehen bei Fachkräften, die eine Hochschul-, Fachschul- oder Meisterqualifikation besitzen und eine der Ausbildung entsprechende praktische Tätigkeit mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und eine Ausbildung als Fachingenieur oder Fachökonom für Arbeitsschutz oder Arbeitsschutzinspektor oder Sicherheitsingenieur oder Fachingenieur für Brandschutz oder den Erwerb der anerkannten Zusatzqualifikation im Gesundheits- und Arbeitsschutz für Sicherheitsinspektoren oder eine entsprechende Ausbildung auf dem Gebiet der Arbeitshygiene nachweisen können. Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfüllen die Anforderungen auch, wenn sie vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mindestens zwei Jahre lang auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit tätig waren.


    Aktuelle Vorgaben sind in der DGUV Vorschrift 2 § 4 Sicherheitstechnische Fachkunde zu finden. Der Titel Fachkraft für Arbeitssicherheit allein bringt also nichts (ist keine ausreichende Fachkunde), es ist neben der Ausbildung (verständlicher- und sinnvollerweise) eine gewisse Berufserfahrung erforderlich. Aber sollte die DGUV V2 nicht zu den wichtigsten Vorschriften in der Sifa-Ausbildung gehören und inhaltlich den Teilnehmern bekannt sein?


    schöne Grüße

  • Hallo deSteel,


    eine allgemein Forderung, dass eine "frische" SiFa erstmal nur unter den Fittichen einer leitenden SiFa tätig sein darf, ergibt in der Praxis keinen Sinn.

    In den meisten Betriebe gibt es gar keine leitende SiFa, sondern nur eine einzige, und häufig auch die nicht mal als Vollzeitjob.


    Eventuell verwechselst Du etwas mit der in der DGUV Vorschrift § 4 für die SiFa geforderte Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren?


    Dies bezieht sich allgemein auf Berufserfahrung als Ingenieur, Techniker oder Meister, nicht auf die Tätigkeit als SiFa. Die Berufserfahrung ist einer der 3 Bestandteile der sicherheitstechnischen Fachkunde:


    Berufsqualifikation als Ing./Techniker/Meister + danach mindestens 2 J. Berufserfahrung + SiFa-Lehrgang


    (Für Studienabsolventen der Sicherheitstechnik reicht 1 Jahr Berufserfahrung aus, für SiFas ohne Meister/Techniker aber in vergleichbarer Tätigkeit werden 4 Jahre gefordert.)


    Falls ein frischer Absolvent eines SiFa-Lehrgangs noch keine Berufserfahrung als Ing./Techniker/Meister hat, dann könnte man natürlich so eine Regelung festlegen, um auf die 2 Jahre Berufserfahrung zu kommen.


    Aber mit der Möglichkeit zur Selbständigkeit hat das aus meiner Sicht nichts zu tun.


    Teile uns doch mit, was Du in der Präsenzphase III dazu erfahren hast.


    Gruß

    Osnabrück

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  • Aber sollte die DGUV V2 nicht zu den wichtigsten Vorschriften in der Sifa-Ausbildung gehören und inhaltlich den Teilnehmern bekannt sein?

    Wozu?

    Wie oft benötigt man Dinge, die in der Vorschrift 2 stehen im täglichen SiFa Alltag?

    Es schadet nicht, dass einem die Vorschrift 2 bekannt ist und auch so grob der Inhalt, aber für die tägliche Praxis dürfte es wichtigere Dinge geben, die in der relativ kurzen Ausbildungszeit vermittelt werden sollten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Quatsch mit Soße, wurde mir auch erzählt. Auf der Urkunde steht trotzdem vollwertige SiFa!
    Glaub den Spaß nicht.

    Meine Dozenten wussten davon im Übrigen auch nix, das hat nur der Organisator gesagt. Der meinte aber auch andere skurile Dinge.

    BrinChen

    😂 nicht, dass mir so ein Dozent Angst machen könnte, hätte mich doch interessiert, wo die sowas herhaben...

    ich könnte mir das, mangels Haupthaar 😎, noch nichtmal an den Haaren beziehen.

    Aber Klärung folgt....

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • nein, ich verwechsel da nix... 2 Jahre als Ingenieur, Techniker oder Meister als Voraussetzung Sifa macjen zu können, hab ich auch gefunden. Das meinte der Dozent auch nicht. Sondern explizit das Arbeiten als Sifa unter einer leitenden Sifa.

    Ich kläre das mit dem guten Mann.

    Danke

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

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