Seifenspender mit Einmalgebinden

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  • Servus,
    es gibt eine Hygieneverordnung für Gemeinschaftseinrichtungen. Darin sind die auch Hygienerichtlinien für Kindertagesstätten enthalten.
    Hier wirst du bestimmt fündig. Ich war mal in einem Unternehmen beschäftigt, da hatten wir vergleichbare Probleme. Mit einem Hygieneplan und dessen Dokumentation solltet ihr auf dem richtigen Weg sein. Das Gesundheitsamt meint bei den austauschbaren Kartuschen, dass diese auch ein MHD haben. Und damit irgendwann eine ''Verkeimung'' entstehen könnte. War bestimmt ein ganz genauer der euch da besucht hat.


    Gruß Joachim

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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  • Moin Joachim,

    die Hygieneverordnung hat folgenden Geltungsbereich:

    § 1 HHygVO – Geltungsbereich
    Diese Verordnung gilt für
    1. Krankenhäuser im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 vom 21. Dezember 2010 ( GVBl. I S. 587 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2015 ( GVBl. S. 414 ), und Privatkrankenanstalten, die eine Konzession nach § 30 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung haben,
    2. Einrichtungen für ambulantes Operieren,
    3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
    4. Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sowie
    5. Arztpraxen und Zahnarztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden.

    Hilft mir also nicht weiter. Trotzdem Danke

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    Danke für die vielen Hinweise. Wie in Beitrag 18 bereits beschrieben, wird jetzt bei uns verfahren, und jeder ist glücklich damit. Demnächst wird das Gesundheitsamt eingeladen, und dann schauen wir, was die sagen. Wenn sie weiterhin auf ihrer Meinung beharren, dann spielen wir halt mal "meine Villa, mein Auto, meine Yacht" in der Variante "meine Beschäftigten, meine Gefährdungsbeurteilung, Stellungnahme meines Betriebsarztes". :thumbup:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Sorry, bin erst heute auf das Thema gestoßen.

    • Richtig, Ihr seid eine Kinderbetreuungseinrichtung mit einer hohen Prävelanz an Kinderkrankheiten. Auch das solltest Du in Deine Überlegungen mit einschließen. Außerdem im KH wird vor allem desinfiziert, erst dann gewaschen und das gilt vor allem beim Füllvorgang. Ist denn eine berührungslose Befüllung möglich?
    • Und wieder richtitsch: Wenn keine Reinigung des Entnahmebereichs vorgenommen wird, besteht dort die gleiche Verkeimungsgefahr, da nur das Gebinde gewechselt wird. Also dann einen Blick auf die Reinigungsvereinbarung werfen, das ggf. ergänzen und die Beschäftigten der Einrichtung schulen, den Putzdienst auf Einhaltung zu kontrollieren. (Hat sich mit der Drei-Monats-Regelung aber eher erledigt)
    • Das Jugendamt empfiehlt... Wir hatten gerade eine längere Diskussion, wieso bei der Hautsprechstunde der BGW in aller Regel die gleichen Mittel empfohlen werden. Meine allerliebste (ernstgemeint) Hygienefachkraft äußerte die Vermutung, dass der Außendienst der entsprechenden Präparate einfach nur eine gute Verkaufsargumentation hat. In wie weit Empfehlungen den Stand der Technik darstellen, wage ich nicht zu beurteilen.
    • Wenn das Gesundheitsamt auf stur schaltet, sehe ich da wenig Möglichkeiten aus der Nummer zu kommen. Als Halblaie würde ich aber auch in Richtug Gesundheitsamt denken.
    • Noch ein Vorteil: Eine Flasche, die griffbereit steht, ist schnell gewechselt...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

    Einmal editiert, zuletzt von elschwoabos (21. Dezember 2017 um 08:36)

  • Moin Hardy,

    dDas Gesundheitsamt kann in der Regel nur empfehlen. Nur wenn Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz getroffen werden, ist das Gesundheitsamt Herrin des Verfahrens. Wir werden die nette Dame aber schon einfangen, da wir sie erst einmal um einen termin bitten, weil "wir einen effektiven Hygieneplan, der den bestmöglichen Schutz für alle Beteiligten bieten soll, entwickeln möchten und dazu NATÜRLICH die anerkannt hohe Fachkompetenz der Kollegin des Gesundheitsamtes nutzen wollen, um mit ihren Hinweisen und ihrer langjährigen Erfahrung den besten Hygieneplan, den die Welt jemals gesehen hat, entwickeln wollen". :whistling: Auf dieser Schleimspur sollte sie dann bis ins Ziel rutschen. :thumbup:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Hardy,

    dDas Gesundheitsamt kann in der Regel nur empfehlen. Nur wenn Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz getroffen werden, ist das Gesundheitsamt Herrin des Verfahrens. Wir werden die nette Dame aber schon einfangen, da wir sie erst einmal um einen termin bitten, weil "wir einen effektiven Hygieneplan, der den bestmöglichen Schutz für alle Beteiligten bieten soll, entwickeln möchten und dazu NATÜRLICH die anerkannt hohe Fachkompetenz der Kollegin des Gesundheitsamtes nutzen wollen, um mit ihren Hinweisen und ihrer langjährigen Erfahrung den besten Hygieneplan, den die Welt jemals gesehen hat, entwickeln wollen". :whistling: Auf dieser Schleimspur sollte sie dann bis ins Ziel rutschen. :thumbup:

    Gruß Frank

    Und genau das zu schreiben habe ich mich nicht getraut, ist aber ganz sicher der zielführende Weg. Wenn diese Herrschaften sich ernst genommen fühlen, sind sie in aller Regel plötzlich durchaus für Argumente empfänglich.
    Hinweis: Meinen ersten Beitrag habe ich noch ergänzt.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Servus beieinand,
    hier ist ein Link für einen Hygienefahrplan in Kindertagesstätten.kita-gesundheit.de/wp-content/uploads/2013/06/weblinks-muster...
    Ich weiß, dass es eine Hygieneverordnung für Gemeinschafsteinrichtungen gibt. In dieser Verordnung ist auch die Kindertagesstätte enthalten. Noch ein weiterer link zur Empfehlung https://sifaboard.de/www.lgl.bayern.deDownloadsGesundheitHygiene.
    Wie gesagt, mit Hygiene kenn ich mich aus. War jahrelang Hygienebeauftragter.

    Gruß Joachim. und schöne Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2018 |?

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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  • Moin Joachim,

    mit Bayern hast Du recht nezüglich der Verordnung, aber hier handelt es sich um Landesgesetzgebung und da sind in Hessen die Kinderbetreuungseinrichtungen leider nicht vom Geltungsbereich umfasst, aber trotzdem danke für die links.

    Schöne Weihnachten wünscht Frank aus Hessen.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.