Sifa neben dem Studium

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  • Hallo,


    Habe eine Frage zur Ausbildung zur Sifa neben dem Studium. Die Möglichkeit gibt es ja, das man nach dem 4 Semester in einigen Studiengänge die Sifa Ausbildung zu beginnen!
    Wird jetzt die Sifa Ausbildung abgeschlossen und man beendet das Studium nicht, ist man dann eigentlich berechtigt, aufgrund der Vorraussetzungen der fachlichen Qualifikation diesen Titel zutragen?


    Gruß Volker

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  • Hi,


    das pauschale Nein ist falsch. Wenn derjenige mit geeigneter Vorbildung (Techniker, Meister) und mindestens 2-jähriger Berufstätigkeit das Studium beginnt und alle Präsenzphasen inklusive Lernerfolgskontrollen erfolgreich absolviert, darf er sich Fachkraft für Arbeitssicherheit nennen. Mit Zustimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der jeweiligen staatlichen Arbeitsschutzbehörde können auch meisterähnliche Tätigkeiten sowie gleichwertige Qualifikationen in nichttechnischen Berufen oder andere Voraussetzungen (hinsichtlich möglicher Berufsabschlüsse, aber auch hinsichtlich der Berufserfahrung) anerkannt werden.
    Insofern hängt es davon ab, was die Person vor ihrem Studium beruflich gemacht hat und wie tolerant ggf. die Aufsichtsführenden Stellen bei der Bestellung sind.


    schöne Grüße

  • Also es wurde eine Ausbildung zum Bauzeichner gemacht, sofort danach ging es ins Studium! Es wurde viel im Ausland gearbeitet im Bereich HSE und 2 Jahre in Deutschland! Jetzt mit 32 zur leitenden Fasi eingestellt!
    Als ich der BGRCI als Fachkraft gemeldet wurde, haben die sämtliche Fortbildungen überprüft und ich muss noch den Fachteil dort zusätzlich zu meinen drei vorhandenen ablegen. Müsste das nicht auch bei der leitende Fasi passieren?

    Einmal editiert, zuletzt von Volkman2000 ()

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  • MrH: Natürlich kann ein Studienabbrecher anderweitig die Voraussetzungen erfüllen, aber das war ja nicht die Frage. Bei der genannten Bildung und Berufspraxis des Bauzeichners sind die Informationen m. E. allerdings zu gering um zu beurteilen, ob der Mann nun eine SiFa ist oder nicht.


    @Volkmann: Deine Zusatzfrage kann ich nicht beantworten. Bei den "normalen" SiFas sollte es so wie bei Dir ablaufen. Eine BG kann aber durchaus die Qualifikation einer SiFa mit fachspezifischen Teil einer anderen BG anerkennen. Kann, muss aber nicht.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Danke für Euer Feedback.
    Die BG RCI ist da sehr eindeutig, der Fachteil muss nachgeholt werden.
    Bin mal gespannt wie es weiter geht und werde Euch darüber in Kenntnis setzen.


    Gruß Volker

  • Wenn derjenige mit geeigneter Vorbildung (Techniker, Meister) und mindestens 2-jähriger Berufstätigkeit das Studium beginnt und alle Präsenzphasen inklusive Lernerfolgskontrollen erfolgreich absolviert, darf er sich Fachkraft für Arbeitssicherheit nennen.

    Eigentlich kann sich jeder Fachkraft für Arbeitssicherheit nennen, denn das ist keine geschützte Bezeichnung. Nur tätig werden als solche ist eben an bestimmte Bedingungen geknüpft.

    Die BG RCI ist da sehr eindeutig, der Fachteil muss nachgeholt werden.

    Formal ist nicht die BG diejenige, die entscheidet, sondern die zuständige Aufsichtsbehörde. Diese lässt sich allerdings in der Regel durch die BG beraten bzw. holt deren Zustimmung ein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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