Moin,
so, ich darf mich mal wieder mit meinen "Happy HiPos" beschäftigen. Gestern haben die Jungs freudestrahlend ihre neuen ballistischen Schutzwesten ausgepackt und sich gefreut wie die Schneekönige, dass sie nun endlich wie die richtige Polizei aussehen. Heute war die Führungskraft bei mir und wollte wissen, ob die Kollegen die Westen immer tragen sollen. Da war doch mal etwas.... Klick
Natürlich habe ich ihm empfohlen, eine Trageverpflichtung schriftlich zu fixieren. Gleichzeitig habe ich ihn auch auf die Fährte hieven können, eine Gefährdungsbeurteilung für die Kollegen der Hilfpolizei zu erstellen. Damit ich nicht von ganz vorne anfangen muss, würde ich gerne die Schwarmintelligenz des Forums nutzen und auf vorhandene Erfahrungen zurückgreifen. Es geht jetzt nicht ausschließlich um die Gefährdungen, denen mit dem Tragen der Westen entgegengewirkt werden soll (körperliche Übergriffe), sondern um das komplette Aufgabenspektrum. Das Tätigkeitsprofil sieht folgendermaßen aus:
Tätigkeit | Mögliche Gefährdungsfaktoren |
Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet. Hierbei wird mit einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät gemessen. Das Gerät wird über externe Akkumulatoren betrieben, die in der Garage aufgeladen werden. Bei der Messung sind die Mitarbeiter ständig anwesend am Messpunkt. | Heben bzw. Tragen von Lasten; |
Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr, Streife mit dem KFZ oder zu Fuß; Aufnahme und Dokumentation; | Einfluss von Wetter und UV Strahlung; |
Einsatzfahrten mit Sonder- bzw. Wegerechten (kommt relativ selten vor) zu besonderen Einsätzen | Erhöhte Gefährdung im fließenden Straßenverkehr |
Kontrolle im fließenden Verkehr: Anhalten von KFZ; Beanstandung von Mängeln an KFZ | Fließender Verkehr; Verletzungen durch dritte Personen in seltenen Fällen; |
Verkehrssicherung im Rahmen von Umzügen und Demonstrationen | Einfluss von Wetter und UV Strahlung; |
Montieren von Geschwindigkeitswarntafeln und Verkehrszählgeräten im Stadtgebiet | Heben und Tragen von Lasten, auch in Höhen; Gefahr des Absturzes; Zwangshaltung |
Verkehrsregelung | Fließender Verkehr |
Betreuung der stationären Radaranlagen: Wartung der Anlage; Austausch der Filme; Prüfung auf Vollständigkeit der Siegel in den Geräten; | Heben und Tragen von Lasten, auch in Höhen; Gefahr des Absturzes; Zwangshaltung |
Örtliche Aufenthaltsermittlung von Personen; Vor-Ort Recherche zur Ermittlung von Personen; | Verletzungen durch dritte Personen in seltenen Fällen; |
Kontrollen von öffentlichen Bereichen z.B. Bahnhof (hier keine Personenkontrollen) | Verletzungen durch dritte Personen in seltenen Fällen; |
Generelle Gefährdungsfaktoren:
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Vielleicht gibt es ja einen Kollegen aus dem kommunalen Bereich, der mir ein bischen unter die Arme greifen kann. mein Dank würde ihm ewig nachschleichen.
Gruß Frank