Hallo Community,
eine Frage die mir ein Großkunde gestellt hat. Ich hatte da schon innerhalb der letzten 3 Jahre bis einschließlich letzte Woche insgesamt
380 Kranführer ausgebildet.
Nun wird der Betrieb in absehbarer Zeit von einem Mitbewerber aufgekauft/übernommen/geschluckt, wie auch immer.
Die Frage des Verantwortlichen war jetzt (er gab zu, dass er zu faul ist, alle neu zu schreiben):
muss ich alle ausgestellten schriftlichen Beauftragungen jetzt neu ausstellen, weil auf den alten
logischerweise noch der alte Name prangt?
Wie seht ihr das? Gibt es da einen schriftlichen Passus in den gesetzlichen Vorgaben, die das zwingend fordern? Wenn ja, könnt ihr mir bitte
freundlicherweise die entsprechende Fundstelle nennen?
Wenn nein, wäre mein Vorschlag, über die verantwortlichen Stellen ein Schreiben zu erstellen, welches die Beauftragungen mit dem alten
Firmennamen als weiterhin gültig deklariert.
Was meint ihr dazu?
Beste Grüße
Willy E. Coyote