Sind VDS-Richtlinien bindend?

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  • Moin zusammen.


    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen, auch wenn meine Frage nur am Rande mit Brandschutz zu tun hat.


    Unser Gebäudeversicherer hat nach einem Besuch in unserer Werkstatthalle eine Liste von Punkten aufgestellt, die wir verbessern/erfüllen/ändern sollen. Im Bezug auf den Brandschutz verweist er dabei dabei auf diverse VDS-Richtlinien.


    Meine Frage: Wie sind diese VDS-Richtlinien zu bewerten? Sind sie geltendes Recht, das zwingend einzuhalten ist? (Oder verpflichte ich mich als Unternehmen bei Vertragsabschluss mit einer Versicherung diese Bedingungen zu erfüllen?)


    Wenn ich Tante Gurgel richtig verstanden habe, ist VDS ein Unternehmen der Vesicherungswirtschaft.


    Ich hoffe, Ihr könnt Licht ins Dunkel bringen. Dafür schon mal vorab ein Dankeschön.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Du hast die Antwort ja schon selbst gegeben.
    Die VdS Richtlinien sind entweder über die AGB oder über den Versicherungsvertrag direkt für Dich bindend und somit Vertragsbestandteil.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    siehe dazu auch die Forensuche, Thema hatten wir 2015.
    Siehe hier:


    Sind VDS-Richtlinien verbindlich?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo nj1964,


    du hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben:

    ...verpflichte ich mich als Unternehmen bei Vertragsabschluss mit einer Versicherung diese Bedingungen zu erfüllen...

    Und die Konsequenz, wenn ihr die Bedingungen nicht erfüllt?
    Dann erfüllt ihr von eurer Seite die Vertragspflichten nicht. Ob dann die andere Seite den Vertrag erfüllen muss, wird im Schadensfall mit großer Wahrscheinlichkeit ein Richter zu entscheiden haben.


    D.h. in der Praxis, wenn ihr die Bedingungen nicht erfüllt, gefährdet ihr euren Versicherungsschutz.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • kelte: Besten Dank für die schnelle Antwort.


    Auch wenn es sich in dem Link um Beherbergungsstätten und nicht um Werkstallhallen handelt, das Ganze scheint doch übertragbar.
    Es geht um Vorgaben der Versicherer (die ich ggf. bei Abschluss einer Versicherung dann zu erfüllen habe) und nicht um grundsätzlich geltende Vorschriften.


    Sehe ich das in meiner laienhaften Schwarz-Weiss-Sicht richtig?

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,


    Ja,wobei man da aber auch aufpassen muss. Hier
    kann es durchaus auch zu Konflikten kommen.
    Siehe aber meinen vorherigen Beitrag zu einem
    inhaltsgleichen Thread.


    Gruß
    SImon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Asche auf mein Haupt und Dank an Simon Schmeisser.
    Es ist nicht so, dass ich die Suchfunktion nicht benutzt hätte, aber wohl nicht intensiv genug.


    Dank an alle für die schnelle Hilfe.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,


    ist ja kein Problem, inhatlich hinsichtlich der rechtlichen
    Bewertung hat sich nichts geändert.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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