Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfällen die der Arbeitnehmer verursacht hat

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  • Hallo,

    Es ist kein Thema der Arbeitssicherheit.
    Ich stelle mir nur immer die Frage bei einem Unfall. Was ist der Grund des Unfalls bzw. des Missverhalten.
    Denn in 94,9 % der Fälle kann sicher annehmen das der MA etwas gemacht hat um für die Firma etwas schneller geht.

    Jede Maßnahme in Form einer Bestrafung muss sehr genau überlegt werden.

    Aber Ermittlung der Unfallursachen ist sehr wohl eine Sache der Arbeitssicherheit.
    Wir arbeiten zur Zeit an der Umsetzung eines Fair&Gerecht-Systems (Just+Fair). Ein paar Gedanken dazu sind bei folgendem Link zu finden. Insbesondere das Kapitel zur "gerechten Kultur" (Just Culture).

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Sehr schöner link.

    Ich glaube aber das es in Deutschland, außerhalb der Luftfahrbranche, vielleicht ein Dutzend Firmen gibt die so ein System sinnvoll einführen und anwenden können.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Danke Nico für den Link.

    Sehr interessant. Ich stimme awen zu schwierig umzusetzen in Deutschland.
    Aber ich denke, wenn man es nicht versucht. Wenn man nicht versucht dies als Vision zu verwenden ein ähnliches System entwickeln zu können, dann hat man aufgegeben. |?
    Wobei ich die Form der Bestrafung so nicht übernehmen würde. Aber die Grundidee ist interessant.

    Wobei ich bei mir im Bereich noch viele Stützen einbauen und noch mehr Verständnis aufbauen muss. :whistling:

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (27. November 2017 um 19:38)

  • Hallo

    schwierig umzusetzen in Deutschland.

    Wir setzen es in Deutschland um.

    Zugegeben, es ist schwierig. Insbesondere in Deutschland.
    Aber für uns, einschl. unserer obersten Geschäftsleitung, ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit.

    Gruß, NiKo

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Tanzderhexen,

    auch mir wurde diese Frage mit der Bitte um Klärung gestellt. Eine Anfrage beim Anwalt wurde in etwa wie folgt beantwortet:
    Eine Lohnkürzung ist in solchen Fällen grds. nicht erlaubt. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit einen entstandenen Schaden vom AN einzufordern. Die Beweislast liegt aber beim AG.
    Der einfachere und imo sinnvollere Weg ist eine Sonderzahlung bei sicherem Arbeiten.

    Gruß
    Stephan

    Das Thema Sonderzahlungen haben wir in der Firma mit verschiedensten Ansätzen geprobt. Leider ist Geld keine richtige Motivation. Wenn es NUR des Geldes wegen getan wird, hat der Arbeitnehmer es falsch interpretiert. Das führte soweit, dass Kollegen die Arbeitsunfälle vertuschten, als private Unfälle darstellten oder sogar von anderen Kollegen dazu gedrängt wurden, es nicht zu melden, sonst...

    Da der Fisch bekanntlich am Kopf zuerst stinkt, muss HIER auch angefangen werden. Die permanente Kontrolle der Mitarbeiter wird von einem Großteil der Vorgesetzten nicht sauber durchgeführt. Oft mangelt es an Konsequenz und Kontinuität. Wenn der Chef UND die FaSi und der SiBe hier an einem Strang ziehen und Fehlverhalten entsprechend ahnden, wird sich auch ein Erfolg einstellen.

    Gruß
    Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

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