Arbeitsunfall; BG zahlt nicht

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  • Moin Leute.


    Ich bin grade angerufen worden. Ein Beschäftigter ist letze Woche in der nassen Betriebshalle ausgerutscht und hat sich die Bänder am Knie gerissen. Der Unfall als solcher ist klar auch den Betrieb zurückzuführen, hat während der Arbeitszeit und während der betrieblichen Tätigkeit stattgefunden.
    Der Beschäftigte soll operiert werden, jedoch weigert sich die BG Nahrungsmittel die Kosten zu übernehmen und verweist an die Krankenkasse des Geschädigten. Laut Aussage muss die Verletzung "offen" sein. Also zählt ein Bänderriss nicht.
    Das kommt mir jetzt zum ersten Mal unter. Unterlagen habe ich (noch) keine. Eine Betriebsarzt gibts dort nicht (ja... leidiges Thema).
    Kann mir dazu einer was sagen? Ich habe erstmal geraten Einspruch einzulegen.



    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Also zählt ein Bänderriss nicht

    Moin,
    ist wie ein Bandscheibenvorfall. Ein Unfall muss von außen kurzzeitig auf den Körper einwirken.


    Das ist also kein Unfall im Sinne der BG.

    Gruß aus Bad Zwischenahn
    Marc

  • Also muss irgendetwas auf den Körper einwirken?
    Also wenn ihm ein Hammer auf den Fuß fällt, und der ist kaputt dann ist es ein Arbeitsunfall und wenn er auf dem feuchten Hallenboden ausrutscht und er reißt sich die Bänder ist es keiner?


    Sorry.. das versteh wieder mal einer.

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    Mike

  • Hallo,


    kommt natürlich darauf an was im Bericht den die BG hat geschrieben worden ist.


    Ich bin aber der Meinung, dass der von außen auf den Körper wirkende und zeitlich begrenzte Sachverhalt vorliegt.(Sturz)
    Dennoch ist es so das sich die BGen davor scheuen und und ersteinmal versuchen nicht zu zahlen.

  • Beschwerde einlegen und um eine erneute Prüfung bitten , am besten direkt mit dem Firmenanwalt , die BGN ist oft etwas seltsam

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • Beim Einspruch bin ich gerade. Wir sammeln grade Unfallmeldung etc. Dann geht das zum Anwalt.
    Das blöde ist nur, dass der Kerl schnellstmöglich operiert werden muss, aber die Kostenfrage nicht geklärt ist. Also machts wieder keiner.
    Zum Kotzen.

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    Mike

  • Im Zweifel zahlt die Krankenkasse

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."


    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo Mike,


    da passt was nicht. Es ist egal ob die Verletzung offen ist. Es könnte höchstens sein, dass die BG versucht eine Vorschädigung als eigentliche Ursache geltend zu machen.
    Was hat denn der Durchgangsarzt geschrieben? Eventuell liegt da das Problem.
    Ich würde da vor einer schriftlichen Stellungnahme erst einmal anrufen. So kann man sich ausreichend Informationen holen und hat sich den Weg für weitere Schritte nicht mit einem auf falschen Annahmen basierenden Schriftstück verbaut.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Laut Aussage muss die Verletzung "offen" sein.

    Das kann man so dem §8 des SGB 7 nicht entnehmen denn dort steht: "Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen." Ansonsten wäre ja fast kein Sturz und Stolperunfall eine versicherte Tätigkeit und es daher fraglich, warum die BGen so viele Aktionen dagegen unternehmen.
    Ich würde zunächst einmal möglichst viele Informationen zusammentragen und dann einen Widerspruch einlegen. Hierbei sind Fristen zu beachten (in der Regel 1 Monat), Details sind dem Ablehnungssschreiben zu entnehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das blöde ist nur, dass der Kerl schnellstmöglich operiert werden muss, aber die Kostenfrage nicht geklärt ist. Also machts wieder keiner.

    Solange es medizinisch notwendig ist muss die Krankenkassen für die Heilbehandlung sorgen. Dann soll er einen anderen Arzt aufsuchen oder dem Durchgangsarzt mitteilen, dass der Arbeitsunfall erst mal abgelehnt wurde.


    Ob Arbeitsunfall oder nicht, dass klärt ihr dann und die Kostenerstattung klärt dann die Krankenkasse bzw. die BG.


    Man muss sich über die Folgeschäden eines instabilen Knies mal bewusst werden, angefangen bei Arthrose, Überbelastung des gesunden Knies etc. pp.

    :bremse:

  • Also muss irgendetwas auf den Körper einwirken?
    Also wenn ihm ein Hammer auf den Fuß fällt, und der ist kaputt dann ist es ein Arbeitsunfall und wenn er auf dem feuchten Hallenboden ausrutscht und er reißt sich die Bänder ist es keiner?


    Sorry.. das versteh wieder mal einer.

    Hallo,


    der "feuchte Hallenboden" steht in direkter Kausalität mit dem Unfallereignis und ist rechtlich "von aussen auf den Körper einwirkend".


    Ich kann gerne ein ähnliches Widerspruchsschreiben an eine BG zustellen.
    Ich hatte dies schon öfters, jedoch wurden nach meinem Widerspruch alle Unfälle anerkannt.....
    Im Widerspruch könnte das ein oder andere Urteil (BSB) als Argumentation aufgeführt sein, das ist i.d.R. hilfreich

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Ich kenne dies von verschiedenen BG'en, das oft erst mal was abgelehnt wird. Habe jedes mal Einspruch eingelegt und immer damit Erfolg gehabt. Manchmal auch erst im zweiten Nachgang. Man muss hartnäckig bleiben und notfalls auch einen Rechtsbeistand einschalten und eventuell klagen.
    Gruß Martin

  • So... Dass das nicht untergeht....


    Es hat sich erledigt. Der Unternehmensanwalt hat sich eingeschaltet... die BG hat signalisiert dass Sie den Fall nach nochmaliger Prüfung bezahlen. Es ist ganz klar ein Arbeitsunfall.


    So schnell kanns gehen. Erstmal ablehnen, wenn man sich dann aber wehrt gehts.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

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