Hallo zusammen,
im Allgemeinen werden alle elektrischen Tätigkeiten bei uns durch unseren externene Elektriker durchgeführt. Kleinere Sachen (Stecker wechseln, Motor abklemmen etc.) führt ein Vorarbeiter durch, der gelernter Elektriker ist, aber im Normalbetrieb andere Aufgaben hat.
In der § 3 Abs. 1 DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" steht ja ""Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden."
Dies bedeutet ja, das unser Vorarbeiter bereits diese Qualifikation hat und nicht nochmals als irgendwie unterwiesen werden muss. Meiner Ansicht genügt es hier die vertraglichen Befugnisse bzw. die Arbeitsplatzbeschreibung ggf. anzupassen, damit er befugt ist, solche Arbeiten durchzuführen. Nur das Vorhandensein einer Ausbildung oder eines Scheins für Flurförderfahrzeuge berechtigt ja nicht automatisch zur Ausübung der Tätigkeit im Betrieb.
Oder sehe ich das falsch?
Gruß Frank