Elektriker als Elektrotechnisch unterwiesene Person?

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  • Hallo zusammen,
    im Allgemeinen werden alle elektrischen Tätigkeiten bei uns durch unseren externene Elektriker durchgeführt. Kleinere Sachen (Stecker wechseln, Motor abklemmen etc.) führt ein Vorarbeiter durch, der gelernter Elektriker ist, aber im Normalbetrieb andere Aufgaben hat.


    In der § 3 Abs. 1 DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" steht ja ""Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden."



    Dies bedeutet ja, das unser Vorarbeiter bereits diese Qualifikation hat und nicht nochmals als irgendwie unterwiesen werden muss. Meiner Ansicht genügt es hier die vertraglichen Befugnisse bzw. die Arbeitsplatzbeschreibung ggf. anzupassen, damit er befugt ist, solche Arbeiten durchzuführen. Nur das Vorhandensein einer Ausbildung oder eines Scheins für Flurförderfahrzeuge berechtigt ja nicht automatisch zur Ausübung der Tätigkeit im Betrieb.


    Oder sehe ich das falsch?



    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,


    jein.


    Formal ist dein Mensch eine Elektrofachkraft aufgrund seiner Ausbildung.


    Die Frage ist aber, wie steht er im "aktuellen Geschehen" da? Kennt er einschlägige Normen, Vorschriften? Bildet er sich weiter? Arbeitet er in dem Bereich (jetzt auch über den Wechsel von Steckern, o.ä.)? Tauscht er sich fachlich aus?


    Kurz: Klärt die Fachlichkeit ab. Wenn nicht, schickt den Menschen zu einem Refresher-Kurs. Gibt es von verschiedenen Bildungsträgern. Fragt doch bei eurer Kammer oder BG nach. Dann seit ihr damit auf der richtigen Seite und kennt die Defizite.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich würde da noch einen drauf setzen...
    Letztlich kann es eine EUP und od EFK nur mit einer VEFK geben, ob nun Intern od gar Extern ist egal

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hallo Dierk,
    würde es dir etwas ausmachen die Abkürzungen einem Sifa mit Chemieausbildung auszuschreiben?
    Danke.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank,


    die elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP), die Elektrofachkraft (EFK) und die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) waren von dierk gemeint.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • EUP = elektrotechnisch unterwiesene Person (der Mensch, der einfache Sachen machen darf, dem aber der Gesamtblick fehlt)
    EFK = Elektrofachkraft (der mit der bestandenen Ausbildung)
    VEFK = verantwortliche Elektrofachkraft (die Nr.1, also der Elektrochef, Meister, Techniker, Ing.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • OK danke. Also im Gesetz steht nur etwas von "einer Elektrofachkraft" nicht von "der verantwortlichen Elektrofachkraft".


    Wenn die Elektrotechnisch (vom verantwortlichen Elektriker) unterwiesene Person mit Fachwissen als Elektriker eine betriebliche Beauftragung zur Durchführung von bestimmten Tätigkeiten hat, die sich an die Durchführungsanweisung zu § 8 DGUV-V 3 (Tab. 1) halten, dann sollte man doch auf der sicheren Seite sein?


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Also unsere vEFK Befähigt jeden einzelnen Mitarbeiter und stuft diese ein.


    Bsp.: Ausbildungsstand des Mitarbeiters ist EFK allerdings durch unsere vEFK nur zur EffT befähigt.


    Das Dokument unterzeichnen dann GL, vEFK, und Mitarbeiter.



    Gruß

  • Hallo Frank,


    prinzipiell gebe ich Dir recht. Jedoch haben Im Elektrobereich die Normen eine deutlich stärkere Bedeutung. Und laut VDE 100-10 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen wird eine verantwortliche Elektrofachkraft notwendig, wenn weder der Unternehmer noch die Führungskräfte Elektrofachkräfte sind.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • @Frank_Fasibe


    Sry, dachte du wärst schon drüber gestolpert als du deine Recherche gemacht hast. Fachidiot eben, Abkürzungen sind unser Leben :D
    Bei diesen ganzen EFK gebrabbel ist z.B die BFE in Oldenburg ein guter Ansprechpartner zu klären wie ihr auf der Sicheren Seite seit.


    Die haben einen guten Tel. Service den ich auch schon das ein od andere Mal genutzt habe da man mit den Normen schnell überfordert ist wenn man nicht immer damit arbeitet und lebt


    Und laut VDE 100-10 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen wird eine verantwortliche Elektrofachkraft notwendig

    Es ist die VDE 1000-10, eine 0 unterschlagen

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Moin zusammen,


    ich hätte da mal eine Frage, die Elektrofachkraft kann ausgebildet werden mit der Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine entsprechende berufliche Tätigkeit und grundlegendes technisch-mathematisches Verständnis, richtig?


    Oder zwei Fragen, vielleicht auch drei xD.


    Wenn ich eine Elektrofachkraft beschäftige, benötige ich dann auch eine vEFK?


    Wenn ja, welche Voraussetzungen muss diese mitbringen um diese Ausbildung genießen zu dürfen?


    Ist es zwingend notwendig einen Ingenieur, Meister oder Techniker vorzuweisen oder reicht es auch aus eine Elektrofachkraft weiterzubilden zu einer vEFK.


    (Ich weiß ich könnte das als Sifa auch machen oder die GF mit elektrotechnischer Vorbildung oder wir könnten einen externen bestellen, aber ich würde gern die Möglichkeiten abstecken)


    Vielen Dank für eure Unterstützung.


    MFG


    OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • @OSH


    https://www.elektrofachkraft.d…n-pflichten#axzz5D6AXTJvD


    vielleicht hilft Dir diese Seite weiter?


    Aus der Norm DIN 0100-10
    Wie in der Norm beschrieben kann eine verantwortliche Elektrofachkraft mit der entsprechenden Ausbildung auf dem Gebiet der Elektrotechnik (Meister, Techniker, Diplomingenieur, Bachelor, Master) vom Unternehmer beauftragt werden um die Fach- und Aufsichtsverantwortung für die betreffenden Mitarbeiter zu übernehmen.


    https://www.dke.de/de/news/201…ortliche-elektrofachkraft

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick