Absturzsicherung (Gerüst) ab welcher Höhe? - DGUV 38 - 2,00 oder 3,00 Meter

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  • Vieleicht ist das etwas besser erklärt:

    Es leigt kein Verstoß gegen UVV Bauarbeiten vor wenn der Dachdecker bei 3 m ohne Gerüst arbeitet.

    ABER

    Es leigt ein Verstoß gegen § 2 DGUV Vorschrift 1 i.V.m. §3a und Anhang 5.2 Abs. 2 vor.

    Im Falle eines Unfalls wird sich die BG eher an die engeren Recchtsnorm orientieren.
    Den Gewerbeaufsichtsbeamten interessiert eh vorrangig die ArbStättV und nicht die UVV Bauarbeiten.

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  • Hallo,
    wie so oft läuft die Diskussion etwas aus dem Ruder.

    Was kann passieren? Es stürzt jemand ab und es kommt zum Schaden.
    Der zuständige UVT, bspw. BG Bau, untersucht den Unfall und legt grundsätzlich die eigenen UVV en
    zu Grunde. Hält man sich daran hat man im Beispiel zwar menschliches Leid, aber sonst nichts zu befürchten.

    Keine Verletzung des Regelwerkes, keine Möglichkeit des Regress, da man sich ja an die UVV gehalten hat.

    Die ArbStättV hat inhaltlich Vorrang vor einer UVV, eine ASR steht von der Rangfolge immer hinter einer UVV.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Der zuständige UVT, bspw. BG Bau, untersucht den Unfall und legt grundsätzlich die eigenen UVV en
    zu Grunde.

    ich habe ne klare Aussage der BG Bau bekommen dass sie die 3 Meter nur noch bei der sogenannten " Garagenregelung" gestattet.

    "gilt aufgrund der ASR A2.1 nur noch für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50 m² Grundfläche "

    Ansonsten verweist Sie auf die 2 Meter.

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Dazu ein Fall aus der Praxis: Im Oktober 2016 hatte ich einen tödlichen Absturzunfall zu bearbeiten. Es handelte sich um Dacharbeiten, bei dem das Gerüst oberhalb eines garagenähnlichen Anbaus aufgebaut war. Dieser Anbau hatte eine Höhe von 2,3 m und von diesem Bau stürzte der Mann ab.

    Der Herr vom Bezirksamt, der die Unfalluntersuchung machte hat den Aufbau als rechtskonform eingeordnet. Also - zumindest in diesem Falle - würde damit die Grenze bei 3 m liegen. Es war allerdings ein Flachdach, über das der abgestürzte Mann gehen musste. Die eigentliche Baustelle war oberhalb des 3. Stocks und war mit einem Fangnetz am Gerüst gesichert.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.