Vieleicht ist das etwas besser erklärt:
Es leigt kein Verstoß gegen UVV Bauarbeiten vor wenn der Dachdecker bei 3 m ohne Gerüst arbeitet.
ABER
Es leigt ein Verstoß gegen § 2 DGUV Vorschrift 1 i.V.m. §3a und Anhang 5.2 Abs. 2 vor.
Im Falle eines Unfalls wird sich die BG eher an die engeren Recchtsnorm orientieren.
Den Gewerbeaufsichtsbeamten interessiert eh vorrangig die ArbStättV und nicht die UVV Bauarbeiten.