Prozessablauf Pflichtsvorsorge

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  • Hallo Zusammen,





    anbei mal ein Entwurf für Prozessablauf Pflichtsvorsorge zur Diskussion.Bitte mal die Experten um Feedback was habe ich vergessen, was muss dazu etc. ist recht allgemein gehalten, das ist aber beabsichtigt.



    VG Oliver





    Ach ja, runterladen ist ja ganz toll aber dies sollte Diskussion sein also bitte beteiligen, danke möchte auch besser werden und lernen.


    So das ist der letzte Post von heute, bin noch am Erarbeiten der anderen arbeitsschutzspezifischen Prozesse.

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  • Moin Oliver,


    den Passus mit der Untersuchung würde ich rauslassen. Vorsorge zieht nicht automatisch Untersuchungen nach sich. In erster Linie geht es um Aufklärung und Beratung. In Deiner Prozesskette fehlt noch ein Rücksprung, wenn derjenige die Pflichtvorsorge nicht wahrnimmt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Es ist für mich nicht besonders lustig, dass die Vorsorgeuntersuchung zur Vorsorge, ohne konkreten Bericht, geworden ist.
    Im Arbeitsvertrag ist allerdings eine Vorsorgeuntersuchung rechtswirksam zu plazieren.
    Zu schade, wenn Arbeitnehmer, aus Angst vor Arbeitsplatzverlust, die Untersuchung nicht wahr nehmen.


    Flügeschraube

  • Im Arbeitsvertrag ist allerdings eine Vorsorgeuntersuchung rechtswirksam zu plazieren.

    Wie soll das gehen? Welche Rechtsgrundlage ermöglicht die körperliche Untersuchung?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Welche Rechtsgrundlage ermöglicht die körperliche Untersuchung

    Da wird vielleicht der § 2 Abs. 2 ArbMedVV gemeint sein.


    http://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/__2.html


    " Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden muss. "


    Körperliche oder klinische Untersuchungen müssen – auch im Rahmen der Pflichtvorsorge – nicht geduldet werden. Dies stellt § 2 Absatz 3 Nr. 2 ArbMedVV ausdrücklich klar. Derartige zusätzliche Untersuchungen sind nur zulässig, wenn der Beschäftigte einwilligt.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Derartige zusätzliche Untersuchungen sind nur zulässig, wenn der Beschäftigte einwilligt.

    Das ist mir schon klar, fraglich ist, wie man dies als arbeitsvertragliche Pflicht definieren möchte, wenn es keine entsprechende Rechtsgrundlage gibt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Genauso wie ein Kraftfahrer nachweisen muss, dass er in der Lage ist einen 40 t Fahrzeug sicher zu führen, ist es auch möglich den Nachweis zu fordern, dass ein Kran oder eine Walzstraße sicher gefahren werden kann.
    Nachweis der Fähigkeit bestimmte risokobehaftete Arbeiten auszuführen.


    Es geht dabei nicht um den Gesundheitszustand, sondern um die Befähigung.



    Oder sollen Piloten demnächts ohne Gesundheitscheck auftreten dürfen?


    Gruß
    Flügelschraube

  • Oder sollen Piloten demnächts ohne Gesundheitscheck auftreten dürfen?

    Bei Piloten ist dies eine gesetzliche Forderung nach VO 1178/2011, Anhang IV. Bei Kränen und Walzstraßen ist mir keine vergleichbare gesetzliche Regelung bekannt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.