Hi,
bei einer BGHM-Fortbildung wurde auch das Thema Prüfung von Leitern angesprochen und klare Aussage des Dozenten war, dass der Aufkleber lesbar angebracht sein muss (mit Verweis auf die BetrSichV, die Norm und die DGUV-Information 208-016) und das Vorhandensein des Aufklebers im Rahmen der Prüfung mit kontrolliert werden muss.
Zitat: "Die Hersteller verschicken die Aufkleber nicht ohne Grund i.d.R. kostenlos an ihre Kunden" .
Insofern schließe ich mich Udo an. Der Aufkleber muss drauf und ist bei Bedarf zu erneuern.
schöne Grüße