Aufkleber auf Leitern

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  • Hallo Kollegen,

    wenn wir unsere Leitern überprüfen kleben wie eine entsprechende Datumsplakette auf die geprüften leitern damit jeder sieht dass die Leiter geprüft wurde.
    Muss auch auf allen Leitern dieser längliche Aufkleber sein der die Nutzung einer Leiter beschreibt ?
    Muss man dies bei älteren löeitern erneuern wenn nicht mehr erkennbar oder gar noch nie drauf war ?


    Gruß

    Stephan

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  • Stephan,

    der von Dir angesprochene Aufkleber ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Betriebsanweisung in Kurzform. Dies kannst Du also in jedem Fall auch anders lösen. Kurz gesagt: Nein, ein solcher Aufkleber muß nicht drauf!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Mahlzeit,

    so ist es.
    Diese Aufkleber gibt es gratis bei einigen BG'n. Sinn macht der schon. Zur Not besorge dir doch eine Kopiervorlage und drucke das Ding selber schnell.

    Der Prüfaufkleber sagt darüber nichts aus, bis auf die Tatsache: geprüft am ... oder nächste Prüfung in ..., also die Zeit.
    Ausschlaggebend ist in jedem Falle das Prüfprotokoll!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Nein, ein solcher Aufkleber muß nicht drauf!

    So sehe ich das auch

    siehe mal in die

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi694.pdf

    DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten. Auch in der BetrSichV steht nichts von Kennzeichnungen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

    Wir haben aber auch zur besseren Erkennbarkeit, ob die eingesetzten Leitern geprüft sind, eine Verfahrensanweisung erlassen wo der Aufkleber Datumsbezogen durch den Prüfenden zu kennzeichnen sind .

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Das Vorhandensein von besagtem Aufkleber(besagter Betriebsanweisung) ist ein Punkt bei der jährlichen Prüfung des Betriebsmittels.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Die Aufkleber sind für unsere 10 Leitern so preiswert dass sich da keine interne Diskussion hier in der Firma lohnt.
    Ich habe direkt welche bestellt und gut ist.

    Danke für eure Meinung die meine untermauert hat .

    Gruß

    Stephan

  • Moin Stephan,

    ich hoffe, Ihr kontrolliert die Wirksamkeit Eurer Unterweisungen bei der Benutzung von Leitern genau so penibel, wie die Aufkleber. :whistling: Wer schaut sich den solch einen Aufkleber an? Wer liest denn den Aushang des Jugendarbeitsschutzgesetzes?

    Ich würde es mir noch gefallen lassen, wenn da ein fetter Aufkleber "max. 150kg" wäre, den man nicht übersehen kann. das würde etwas bringen, aber die gängigen Aufkleber(?). Bei der Prüfung von leitern wird immer auf den Punkt Betriebsanweisung verwiesen. Von Aufkelbern steht da nichts. Das KANN ein Aufkleber sein. Ist aber egal und nur Haarspalterei.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • oh ... da wäre ich vorsichtig ...
    Nach meinen Infos sind die Aufkleber verpflichtender Bestandteil der normativen Prüfung.

    Vielleicht hat ja jemand Zugang zu der DIN EN 131-2 (Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung) und DIN EN 131-3 (Benutzerinformation) und kann den Normtext beisteuern.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • oh ... da wäre ich vorsichtig ...
    Nach meinen Infos sind die Aufkleber verpflichtender Bestandteil der normativen Prüfung.

    Moin Udo,

    was machst Du dann mit einer Leiter, bei der die Piktogramme mit Air-Brush gut lesbar aufgebracht wurden?
    was machst Du mit einer Leiter, an der ein Leitzordner hängt, der mit 60 Seiten Betriebsanweisung gefüllt ist?
    was machst Du mit einer Leiter, die nur dann aus der Halterung gelöst werden kann, wenn Du das Unterweisungsvideo per Fingeabdruckscan bestätigt hast?
    was machst Du mit einer Leiter, bei der auf den Piktogrammen nur Männer abgebildet sind, Du aber ausschließlich weibliche Beschäftigte hast?
    Rischdisch, Du ziehst Sie aus dem Verkehr weil der Aufkleber nicht drauf ist.

    Du weißt worauf ich hinaus will?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (26. Oktober 2017 um 09:11)

  • Moin,
    Nr. 1 und 2 ... Klingt jedenfalls nach einer überkandidelten Geschäftsführung und einer entsprechenden FASI mit völlig abgehobenen Vorstellungen. (Eine UNI, die auch Betriebsanweisungen für das korrekte Schließen von Türen schreibt?)

    Nr. 3 ... hab ich noch nicht gesehen, kann ich mir aber bei bestimmten US-geführten Betrieben durchaus vorstellen - und ist vielleicht, je nach Grundsituation, nochnichtmal so dumm.

    Nr. 4 ... da in solchen Betrieben die Frauen eh die Hose anhaben, und das äußerst nachdrücklich, stellt sich diese Frage nicht.


    Die Ursprungsfrage war: "Muss der Aufkleber mit der Kurzbetriebsanweisung drauf sein?"
    Die Antworten überstreichen das gesamte Spektrum zwischen ja und nein ... und keiner guckt mal in die relevanten Texte.

    Die Norm fordert ausdrücklich das Vorhandensein der Piktogramm-Anleitung.

    Also, worüber diskutieren wir nochmal? :)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Moin Udo,

    das waren natürlich keine realen Beispiele. Aber wenn wir uns mit solchen Dingen als zentrale Probleme des täglichen Arbeitsablauf im Gesundheitsschutz beschäftigen können, dann haben es geschafft, denn dann sind offensichtlich alle anderen Gefährdungen abgearbeitet. Wichtig ist doch nicht, ob der Aufkleber da ist, sondern dass die Beschäftigten wissen, worauf sie achten müssen. Bei einem elektrischen Betriebsmittel hängt die Sicherheit doch auch nicht von dem Aufkleber, sondern von dem sachgemäßen Umgang und der regelmäßigen Prüfung ab.

    Aber wie gesagt, es ist ein Streit um des Kaisers Bart. Für den einen hängt eine DIN-Norm extrem hoch, für den anderen ist es "nur" eine DIN-Norm.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (26. Oktober 2017 um 11:11)

  • Hallo.

    @Udo, da ich in der glücklichen Lage bin auf die Normen zugreifen zu können, kann ich die nur Recht geben.
    Die Darstellungen auf dem Aufklebern an einer Stehleiter oder Anlegeleiter sind die vereinfachet Wiedergabe
    der Sicherheitskennzeichnung gem. DIN 131-3, 6.3 Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen.

    Gruß
    Pierre

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  • Hallo @Ampeer,

    an wen richtet sich diese Norm? Hersteller, Inverkehrbringer oder Betreiber? Vielleicht ein erhellendes kurzes Zitat aus der Original-Quelle? Merci schon mal dafür!
    Ich dachte bislang, dass die DIN 131 in allen 3 Teilen eine Hersteller-Norm ist.

    Und dass das heisst, dass natürlich - gemäß DIN 131-3 - auf neuen Leitern die Piktogramme der verkürzten Bedienungsanleitung aufgebracht sein müssen. Und dass daraus nicht automatisch eine Betreiber-Pflicht für gebrauchte Leitern im Einsatz entsteht.
    In der GBU gemäß ArbSchG in Verbindung mit BetrSichV und ASR V3 kann man natürlich die DIN 131-3 als Handlungshilfe für die Risikobeurteilung heranziehen - und die ettikettierte Kurz-BA als erforderliche Schutzmaßnahme festlegen.

    (Wobei meiner Meinung nach das Ersetzen nicht mehr lesbarer Etiketten eine einfache, sinnvolle und kostengünstige Maßnahme darstellt - siehe auch Beitrag Nr. 7. Auch weil ich diese Kurzbedienungsanleitung mit als Unterweisungsinhalt behandle - und es deshalb inkonsequent wäre, wenn nicht (mehr) vorhanden/lesbar.)

    Beste Grüße,
    Thomas

  • Guten Morgen.


    AUSZUG:
    Leitern –
    Teil 3: Benutzerinformation;
    Deutsche Fassung EN 131-3:2007


    "4 Bereitstellung der Benutzerinformation

    Der Produzent ist sowohl für den Inhalt der Benutzerinformation verantwortlich als auch für deren Bereitstellung
    zusammen mit jeder Leiter.

    Der Vertreiber sollte sicherstellen, dass die Benutzerinformation zusammen mit der Leiter bereitgestellt wird.

    Der Eigentümer der Leiter sollte sicherstellen, dass die Benutzerinformation dem Benutzer zur Verfügung
    steht.

    Die Anleitungen müssen in der Sprache des Landes abgefasst sein, in dem die Leiter verkauft wird."


    Leitern –
    Teil 3: Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen;
    Deutsche und Englische Fassung prEN 131-3:2016 (Entwurf)

    "4 Bereitstellung der Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen

    Der Produzent ist sowohl für den Inhalt der Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen verantwortlich als auch für die Bereitstellung der Anweisungen zusammen mit jeder Leiter. Die Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen müssen in der Sprache des Landes abgefasst sein, in dem die Leiter verkauft wird.

    Der Vertreiber muss dafür Sorge tragen, dass die Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen in der Sprache des Landes abgefasst sind, in dem die Leiter verkauft wird.

    Der Eigentümer der Leiter muss sicherstellen, dass die Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen dem Benutzer zur Verfügung stehen.


    Gruß
    Pierre


  • 6.3.3 Grundlegende Sicherheitskennzeichnung und Gebrauchsanweisungen für alle Leitern

    Tabelle 1 (siehe Anhang) stellt die Mindestanforderungen an Sicherheitskennzeichnung, Gebrauchsanweisungen und Pflichtsymbole für alle Leitern dar.


    Ich hoffe es ist recht wenn ich jetzt nicht 14 Seiten mit Piktogrammen zu jeder Art von Leiter anhänge.

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  • Wir können hier auch akademische Haarspalterei betreiben und ein rechtstheoretisches Problem aus einem einfachen Aufkleber machen.

    Fassen wir die Fakten zusammen:
    1. Der Aufkleber mit der Kurzanleitung / der Sicherheitskennzeichnung muss vom Hersteller angebracht werden.
    2. Der Eigentümer der Leiter muss sicherstellen, dass diese Informationen dem Benutzer zur Verfügung stehen.
    3. In § 10 BetrSichV ist festgelegt, dass der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen muss, damit das Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den Anforderungen, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Verwendens zutrafen, entspricht.

    Aufgrund der gesetzlichen Forderung dürfte somit für normal denkende Praktiker klar sein, dass wenn Aufkleber drauf waren, diese auch erneuert werden müssen.

    Übrigens, fast alle Leiterhersteller geben die Aufkleber kostenlos(!) an ihre Kunden ab, der Aufwand ist minimal (auch der interne Kostenaufwand im Gegensatz zur Erstellung umfangreicher 12-seitiger Betriebsanweisungen für Leitern und Tritte).

    Also, wo liegt nochmal das Problem?

    Guudsje:
    Beispiele? Blanke Horror-Realität!
    Die Uni existiert real, 4 Seiten Betriebsanweisung Leitern, 2 Seiten Betriebsanweisung "Umgang mit Bürotüren" ...
    und ich habe gerade einen Hilferuf eines guten Bekannten auf dem Tisch, der als Hausmeister in einem Kindergarten arbeitet. Die zuständige FaSi hat verfügt, dass alle Leitern und Tritte abgeschafft werden, die Unfallgefahr sei zu groß. Damit das Ganze nicht zu Problemen führt, müssen auch noch sämtliche Hochschränke und Hängeschränke abgebaut werden ... und noch so ein paar andere Kleinigkeiten mehr. Passiert das nicht, informiert er die Staatsanwaltschaft ...

    Blöd nur, dass es seit Bestehen der Einrichtung KEINEN EINZIGEN Arbeitsunfall gab, noch nicht einmal ein kleiner Fingerschnitt ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (27. Oktober 2017 um 10:50)

  • Udo,

    DA sind wir uns zu 100% einig. Was den Sinn und die Praktikabilität solcher Aufkleber angeht, ist nichts einfacher als das und jeder, der eine andere Lösung wählt, macht sich das Leben selbst schwer.

    Die Eingangsfrage, und nur darauf bezogen sich zumindest meine Antworten, war allerdings: "Muss auf allen Leiterm [...]" und die Antwort auf diese Frage ist schlicht und ergreifend: "Nein!"

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • DA sind wir uns zu 100% einig. Was den Sinn und die Praktikabilität solcher Aufkleber angeht, ist nichts einfacher als das und jeder, der eine andere Lösung wählt, macht sich das Leben selbst schwer.

    Die Eingangsfrage, und nur darauf bezogen sich zumindest meine Antworten, war allerdings: "Muss auf allen Leiterm [...]" und die Antwort auf diese Frage ist schlicht und ergreifend: "Nein!"

    Exakt. Ich bin inhaltlich ja voll bei Euch. Man kann eine Thematik auch so lange problematisieren, bis man jeglichen Bezug zum gesunden Menschenverstand verloren hat. Es ging ja nur um die Beantwortung des MUSS.

    @Safety-Officer
    Udo, Du hast mein vollstes Mitgefühl. Da verwirklichen sich ja wirklich Koniferen im Arbeitsschutz. Ich nehme an, die Akzeptanz bei den Beschäftigten geht täglich auf neue in ungeahnte Höhen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.