Moin Moin,
ich bin ein wenig Ratlos und vielleicht könnt ihr mir etwas weiterhelfen.
Ab dem 01.01.2018 tritt ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft.
Aufgrund dessen muss an allenArbeitsplätzen die bestehende Gefährdungsbeurteilung neu betrachtetwerden.
In der Gefährdungsbeurteilungmuss berücksichtigt werden welche Tätigkeiten eine schwangere Mitarbeiterin,zum Schutze des ungeborenen Lebens, nicht ausführen darf (Z.B. Heben über 5kg.) Soweit Klar!
Nun kommt aber unsere Personalabteilung damit:
Diese Gefährdungsbeurteilungmuss auch an Büroarbeitsplätzen durchgeführt werden sowie
in der Werkstatt (auch wennheute keine Frau dort beschäftigt ist).
Ich frage mich welchen Sinn das macht?