da gebe ich Dir Recht..... deshalb machen wir zusätzlich eine individuale Beurteilung ....
Das MUSS sogar so gemacht werden:
MuSchG
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§ 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
(1) Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit
(...)
2. unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beurteilung der Gefährdung nach Nummer 1 zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlich (...blabla...)
(...)
(2) Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten.
Zu Abs. 2: das müsste dann auch dokumentiert werden... Das wäre dann die "individuelle Beurteilung".
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Meine Methode:
Ich gehe mit der Frau die Inhalte der allgemeinen Beurteilung durch, und falls individuelle Abweichungen festgestellt werden, werden sie festgehalten (wenn nicht, dann bleibt die GB so). Das Formular, das ich mit der Frau durchgehe, ist identisch mit der allgemeinem GB, enthält aber ein Feld, in dem das Gespräch mit der Dame dokumentiert wird. De facto ist das das alte Formular