Neue GBU für neues Mutterschutzgesetz §§11

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  • Diese Bezeichnung ist nicht mehr zeitgemäß (jetzt kriege ich wohl gleich wieder Haue). Unser Betriebsarzt hat auf einem seiner Ärztekongressen gelernt, dass es durch dieses neue Gendergesetz (?)"schwangere Personen" sind. Wie gesagt, nicht von mir. ?(

    Bisher hast du noch keine Haue bekommen... ich habe sie lediglich angedroht.... UFFBASSE!!!!!


    Achtung.. dieser Beitrag könnte Ironie mit Hang zum Zynischen enthalten...
    Ich glaube wenn einer kommt, NACHDEM ich mich durch den ganzen Sachverhalt (ich hätte jetzt fast Mist geschrieben) durchgekämpft habe, ein vernünftigtes, dokumentieres, handhabbares Verfahren entwickelt, eingeführt, verwirklicht und auch noch überprüft habe und derjenige dann meine sorgfältig durchdachte Formulierung "kommentiert"... dann bringe ich ihn um. Ich werde das Gendergesetz ausdrucken und ihn damit erschlagen. Ganz einfach. Zack. Und weg ist er dann.


    Und das tolle... Wenn ich dann einem Richter den Sachverhalt schildere, wird er mir Recht geben.... ich weiß das. Glaubt mir.


    Edit:
    So... Nachdem ich mich jetzt wieder beruhigt habe, und weil ich dem plötzlichen Ableben von Klugscheißern in der fernen Zukunft entgegenwirken will, habe ich mich jetzt dazu entschlossen:
    Ich werde einfach "werdende Mutter" durch "Schwangerschaft" ersetzen.
    "Wird eine Schwangerschaft erkannt..", "während der Schwangerschaft treten erhöhte Gefährdungen auf...."Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft..."
    Und "Stillende Mutter" werde ich durch "Stillzeit" ersetzen.
    Anwendung siehe 2 Zeilen drüber.


    Und jetzt warte ich ruhig und gedulig auf den ersten der sich beim Gendergesetzgebenden beschwert dass die Gefährdungsbeurteilung ihn als Mann nicht betreffen würde.

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    In diesem Sinne...
    Loretta.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 () aus folgendem Grund: Bessere Formulierung gefunden.... und noch eine Formulierung

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  • Moin,

    "Dieses Gesetz gilt für jede Person, die schwanger ist,

    jemand hat mal behauptet, ich sei "lebensmittelschwanger" ... bin ich also auch gemeint? :whistling:
    Zum Thema Genderwahn eine politisch korrekte Begrüßung:

    :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Nochmal außerhalb des eigentlichen Themas:


    Moin, Mike,

    Wenn ich dann einem Richter den Sachverhalt schildere, wird er mir Recht geben.... ich weiß das. Glaubt mir.

    aber nur, wenn Du so jemanden erwischst:
    gerechter Richter

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni ()

  • Nochmal außerhalb des eigentlichen Themas:


    Moin, Mike,

    aber nur, wenn Du so jemanden erwischst:gerechter Richter

    Genau DEN meine ich...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

  • Die Welt wird immer verrückter .... :kra:
    Ich will meinen Negerkuss oder Mohrenkopf wieder haben... Schokokuss schmeckt nicht so gut :gg:

    Vergiss nicht das Zigeunerschnitzel. ;)


    Jetzt taucht meine Mail bestimmt beim Verfassungsschutz (oder Staatsschutz?) auf. Ich hoffe, der Smiley mildert meine Aussage.......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Moin,

    Jetzt taucht meine Mail bestimmt beim Verfassungsschutz (oder Staatsschutz?) auf. Ich hoffe, der Smiley mildert meine Aussage.

    - Staatsschutz
    - Amadeu Antonio Stiftung
    - Arvato Bertelsmann
    - Justizministerium (wg. Netzwerkdurchsetzungsgesetz)


    - NSA (Echelon u.a.)



    Das Grinsegesicht verschlimmert Deinen Fall, weil Du die Institutionen offensichtlich nicht ernst nimmst.



    Es war schön, Dich kennengelernt zu haben. :whistling:



    Öhem ... eigentlich kenne ich Dich ja gar nicht,


    äh, mit Dir habe ich rein gar nichts zu tun,



    wart ' mal, da tritt jemand gegen meine Haustü

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Servus, hier mal ein Link https://www.focus.de/politik/e…bt-mutter_id_7764337.html
    ''Eiertanz um „schwangere Personen“: Mutter bleibt Mutter!''. :baby: :baby: :baby:
    schon beeindruckend, was in der heutigen Zeit so alles gefordert wird.


    viel Spaß beim lesen Joachim


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

  • ICH WUSSTE ES....


    Zitat:

    "wie die Filmszene aus Monty Python`s „Life of Brian“, als der liebe Stan von der Volksfront von Judäa erklärt, er möchte jetzt nicht mehr diskriminiert werden und fortan „Loretta“ sein und Kinder bekommen,"


    Siehe oben.


    Loretta

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    Mike

  • @joachim reinhardt



    Übrigens kannst Du bitte mal Dein Goethe Zitat den gesetzlichen Anforderungen anpassen. Man kann auch von den Müttern (oder waren das schwangere Personen?) erben.
    Ansonsten muss die Gleichstellungsbeauftragte dieses Forums Dein profil löschen. X(

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Ich habe die Überschrift gelesen und sofort gewusst um was es geht...


    http://www.bento.de/politik/ha…ger-ist-2303694/#refsponi


    Jetzt ist natürlich das Geheule groß, wenn sich der Arbeitgeber an geltendes Recht hält....
    Aber die Hintergründe kennt ja wieder keiner.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

  • Jetzt ist natürlich das Geheule groß, wenn sich der Arbeitgeber an geltendes Recht hält....
    Aber die Hintergründe kennt ja wieder keiner.

    Das Geheule ist immer dann groß wenn die Schwangere daraus einen "Nachteil" für sich hat und unzufrieden ist, denn diese muss ja andere Aufgaben erfüllen und hat ja häufig gar keinen Bock darauf
    Oder der Arbeitsplatz wird schwangerenfreundlich gestaltetet mit allen wenn und abers
    Das passt wiederum auch vielen nicht
    dort dann aber zu erläutern das geltendes Recht angewendet wird und Mutter und Kind zu schützen sind, will wieder keiner hören


    Na Ja


    Darauf erst mal :49: für alle

    :bremse:

  • Ist denn dann der 13. Mai dieses Jahr der "Tag der Person die schon mal ein Kind geboren hat"?


    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Halo,


    ich krame das Thema noch einmal hervor. Hier werden bislang bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft Gefährdungsbeurteilungen nach dem alten (vor 01.01.2018) Verfahren durchgeführt, d. h. die Mitarbeiterin meldet die Schwangerschaft, das blanko-GB Formular wird herausgekramt und mit der Mitarbeiterin durchgegangen. Anschließend werden Maßnahmen festgelegt.


    Um den Forderungen des MuSchG in seiner aktuellen Form gerecht zu werden überlege ich nun eine anlassunabhängige GB durchzuführen. Diese soll
    arbeitsbereichsbezogen erfolgen (z. B. Tätigkeiten in der Grünpflege, Tätigkeiten in der Werkstatt, usw.), damit das ganze noch händelbar bleibt. Für Bereiche wie z. B. Kita kann die GB natürlich auch konkreter ausfallen. Bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft wird zusätzlich eine konkretisierende/personenbezogene GB (ähnlich dem "alten" Verfahren) durchgeführt und für den Einzelfall Schutzmaßnahmen festgelegt.


    Rückendeckung gibt mir die BGW:

    • Eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung muss bereits eine Schwangerschaft berücksichtigen.
    • Eine Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung muss erstellt werden, wenn die Schwangerschaft bekannt ist

    https://www.bgw-online.de/DE/A…tz/Mutterschutz_node.html


    Mit dem Verfahren müsste den Anforderungen des MuSchG ja genüge getan sein, oder seht ihr das anders?


    Grüße

  • Um den Forderungen des MuSchG in seiner aktuellen Form gerecht zu werden überlege ich nun eine anlassunabhängige GB durchzuführen. Diese soll
    arbeitsbereichsbezogen erfolgen (z. B. Tätigkeiten in der Grünpflege, Tätigkeiten in der Werkstatt, usw.), damit das ganze noch händelbar bleibt. Für Bereiche wie z. B. Kita kann die GB natürlich auch konkreter ausfallen. Bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft wird zusätzlich eine konkretisierende/personenbezogene GB (ähnlich dem "alten" Verfahren) durchgeführt und für den Einzelfall Schutzmaßnahmen festgelegt.

    Ähnlich machen wir es auch

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Läuft bei uns auch so, da ja nicht jeder Mensch gleich ist und nicht jede Schwangerschaft gleich verläuft. Für eine Schwangere, die vielleicht mal gerade 45kg auf die Waage bringt, sind 3kg die sie heben muss, eventuell belastender, als für eine Dame mit einem Lebendgewicht von 120kg. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Läuft bei uns auch so, da ja nicht jeder Mensch gleich ist und nicht jede Schwangerschaft gleich verläuft. Für eine Schwangere, die vielleicht mal gerade 45kg auf die Waage bringt, sind 3kg die sie heben muss, eventuell belastender, als für eine Dame mit einem Lebendgewicht von 120kg. :whistling:


    Gruß Frank

    uiuiuiuiuiuiui


    ich hätte mich lediglich auf die individuellen Voraussetzungen beschränkt. Ohne Beispiel. :Lach:

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    Gruß Mick

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  • Bleibt nur noch die Frage nach der Sinnhaftigkeit ?(


    Durch diese "Vorab-GBU" geht die Individualität völlig verloren . Es gibt leider nicht die ein Musterschwangerschaft an der ich meine Muster-GBU anwenden kann.
    Was bringt das wenn ich letzten Endes doch wieder eine konkrete, individuelle GBU erstellen muss mit der ich erst wirklich arbeiten kann?!


    Es leben die Ausschussarbeit in manch politischen Gremium.........

    Geht nicht gibt's nicht....geht schwer gibt's! <X

    Einmal editiert, zuletzt von JonyDanger ()

  • da gebe ich Dir Recht..... deshalb machen wir zusätzlich eine individuale Beurteilung ....

    ....das ist bei uns das Gespräch nach § 14 (1) 3 und (3). Praktisch das eingemachte.



    Übrigens. In § 1 sind mir die Absätze 2, 3 und 4 erstmalig aufgefallen. Warum gilt das MuSchG nicht für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen? Obwohl Absatz 4 explizit darauf hinweist, dass dieses Gesetz für jede schwangere Person gilt --> dann der Nachsatz Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. Sind Beamtinnen anders? :44:

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    Gruß Mick