Checklisten Gefahrgut

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  • Hallo zusammen!

    Ich weiß gar nicht ob hier Umweltleute sind, aber ich versuche es mal. Wie entsorgen über 2 Entsorger verschiedene Arten von Gefahrgut. Putzlappen mit Verdünnung, Altverdünnung, leere Farbbehälter, etc. Bisher haben wir 1 - 2 mal im Jahr per Checkliste den Transport überprüft und das ganze dokumentiert. Jetzt wurde uns gesagt, das es für diese Kontrollen gar keine gesetzliche Vorgaben / Regelungen gibt und das kann jedes Unternehmen für sich entscheiden.
    Wichtig: Auch das Verladen der Sammelbehälter wird nicht von uns durchgeführt. Das macht die Firma / der Fahrer selber und nutzt dazu auch eigene Stapler die am Fahrzeug dran sind.
    Hat da jemand von euch genauere Informationen was denn nun notwendig ist und was nicht?=

    Gruß
    Michael

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  • Hallo @leachim,

    für dich wäre da ein Gefahrgutbeauftragter eher Hilfreich als ein Umweltmensch ;)

    Hast du das ADR 2017?
    Im Kapitel 1.4 findest du die Information zu den Pflichten der Beteiligten, in eurem Fall Verpacker und Absender. Die Frage ist nun ob es immer begrenzte Mengen etc. sind dann gelten ja auch "Erleichterungen".
    Aber ich selbst führe auch Stichproben durch. Somit den Dienstleister schriftlich darüber informieren das so etwas gemacht wird ;)

    Die Frage ist ob auch seitens der VDI 2700 eine Kontrolle möglich ist als Absender, wie bei normalen Transporten auch.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo Michael,
    wie sah denn eine solche "Kontrolle" aus? War das nur die welche Menge in welcher Verpackung von wem genau abgeholt worden ist und ob dieser eine Zulassung hat diese Stoffe zu transportieren? Oder was wurde noch so geprüft?
    Würde mich mal interessieren und wenn du das Formblatt ohne Namen / Firma mal postest... Danke

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank!

    Wenn ich mal rausfinde wie man so was postet kann ich das gerne machen. Vorab erst mal Danke für die Tipps!

    Michael

    Hallo,

    unter dem Eingabefeld gibt es die Schaltfläche "Dateianhänge" da kannst du es in dem Thema beifügen, alternative geht auch ein Post im Downloadbreich.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Beitrag gelöscht

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    2 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 (26. Oktober 2017 um 08:16)

  • Ein Blick in Kapitel 1.4.2; 1.8.3, besonders 1.8.3.3 und 7.5.1.2 liefert einige Hinweise.
    Bei uns erfolgt stichprobenhaft eine Sichtprüfung des Fahrzeugs, der mitzuführenden Ausrüstung, Ladungssicherung, Fahrberechtigung des Fahrzeugführers. Dazu wird eine Checkliste verwendet, die wir von unserem externen Gefahrgutbeauftragten haben und daher kann ich diese Liste auch nicht öffentlich verbreiten.

    Achtung, die Checklisten von Michael (leachim) berücksichtigen nur Versand in begrenzten Mengen!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (25. Oktober 2017 um 12:38)

  • Michael,

    wenn ich Deine Listen richtig interpretiere, versendet ihr ausschließlich gem. 1.1.3.6. Wenn dem so ist, trifft Mick's Statement nach der Bestellpflicht eines Gefahrgutbeauftragten definitiv nicht zu.
    Gem. 1.4.2.2.1 hat der Absender, wenn er Dienste Dritte in Anspruch nimmt "[...] geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit gewährleistet ist, das die Sendung den Vorschriften [...] entspricht." Eine Möglichkeit wären die von Dir genutzten Checklisten. Hier sind auch Stichproben ausreichend, da" [...] er (der Absender) auf die ihm von anderen Beteiligten zur Verfügung gestellten Informationen und Daten vertrauen kann!"

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • er (der Absender) auf die ihm von anderen Beteiligten zur Verfügung gestellten Informationen und Daten vertrauen kann!"

    Da würde ich aber, gerade bei Abfall, ganz genau in die Vereinbarung mit dem Entsorger schauen, denn dort findet man oft, dass die Einstufung und Klassifizierung der Abfallfraktion durch den Entsorger eine Empfehlung darstellt und der Erzeuger hier in der Pflicht ist dies korrekt durchzuführen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • um ein Zitat aus dem ADR...

    Wobei das Zitat bei Abfällen kritisch zu sehen ist, denn die Abfallfraktionen müssen gefahrgutrechtlich vom Erzeuger klassifiziert werden, das kann einem der Entsorger formal nicht abnehmen. Da wird man immer nur bei einer Empfehlung und in der Regel bei einer Sicherheitseinstufung landen. Auch wenn der Entsorger die Begleitpapiere als (kostenpflichtige) Dienstleistung mitbringt, ist der Erzeuger formal für die korrekte Ausstellung der Dokumente verantwortlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS,

    selbstverständlich liegt die Interpretation ganz bei dir, allerdings geht die Baustelle, die Du hier mal wieder aufgemacht hast, am Thema der Eingangsfrage sauber vorbei...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • allerdings geht die Baustelle, die Du hier mal wieder aufgemacht hast, am Thema der Eingangsfrage sauber vorbei...

    Was war denn die Ausgangsfrage?

    Hat da jemand von euch genauere Informationen was denn nun notwendig ist und was nicht?=

    Ach, und ich hatte ja die entsprechenden Fundstellen im ADR erwähnt, ebenso, dass man sich eben nicht auf die "Dienstleister" verlassen kann und darf, auch wenn das ADR hier einiges vorgibt, es gilt gleichzeitig das Abfallrecht, welches eindeutig den Erzeuger in die Pflicht nimmt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nachdem ich ja nun "gelernt" habe, dass das Unternehmen des Fragenden keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss, möchte ich mich doch noch einmal an dieser Diskussion beteiligen.
    Als Abfallerzeuger, und da hat Axel Recht, bin ich für die Deklaration des Abfalles verantwortlich. Ich denke doch, dass das in Zusammenarbeit mit dem Entsorger geschieht. Dieser hat mit "Sicherheit" einen Gefahrgutbeauftragten. So dass die Deklaration und Festlegungen gem. ADR auch in seinem (dem Entsorger) Interesse liegen.
    Die eigentliche Fragestellung hinsichtlich der Checklisten und durchzuführenden Kontrollen wurde oben schon beantwortet.

    @leachim bei Dir möchte ich mich für die falsche Antwort entschuldigen. Ich habe einfach nicht aufegepasst und falsch gelesen und verstanden.
    Und das als GGB!! :thumbdown:

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    Gruß Mick

  • Hallo!

    Wenn ich mir die AGR Punkte so durch sehe, würde ich für mich daraus schließen, das ich die Kontrollen einsparen kann wenn folgendes Sichergestellt ist.

    1) Die Verladung wird nicht von uns durchgeführt sondern eigenständig vom beauftragtem Unternehmen. Dies ist der Fall, da Lobbe die Behälter selber ab- und auf lädt und dafür eigene Behälter und Stapler benutz.

    2) Wir laden andere Gefahrstoffe auf unserem Werksgelände von LKW ab und bringen die in die Halle / Lager. Das machen dann natürlich eigene Mitarbeiter mit unseren Gabelstapler.

    3) Die Entsorger haben alle gültige Entsorgungsnachweise, und daraus kann ich doch wohl schließen das es sich um Fachbetriebe handelt. Wie kämen die sonst an das Zertifikat / diese Entsorgungsnachweise.

    Nur zur Erklärung:

    Auch wenn es für euch den Eindruck macht. Hier will sich niemand vor der Arbeit drücken. Aber die Firmen holen zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr die Stoffe ab. Es ist halt nicht immer jemand vor Ort der kontrollieren kann oder daran denkt. Terminvereinbahrungen sind nicht möglich.

    Gruß
    Michael

  • Hallo @leachim

    ich denke nicht, dass jemand hier denkt, dass Ihr euch vor Arbeit drücken wollt. Es ist hat nur eine komplexe Fragestellung.

    2) Wir laden andere Gefahrstoffe auf unserem Werksgelände von LKW ab und bringen die in die Halle / Lager. Das machen dann natürlich eigene Mitarbeiter mit unseren Gabelstapler.

    Wenn ihr die chemischen Stoffe abladet und diese nach ADR eingestuft und gekennzeichnet sind, so seit ihr Entlader im Sinn des ADR. Empfänger seit ihr auch, wenn es der Fahrer macht. Auch hier gelten wieder Anforderungen des ADR für euch. Z. Bsp. dürft ihr keine beschädigten Behälter mit ADR-Stoffen wieder auf die Straße schicken etc.

    Mein Tipp: Bezahlt einen externen Gefahrgutbeauftragten für 4 - 8h und seit sicher oder es muss sich jemand intensiv damit beschäftigen und das ADR mal lesen.

    3) Die Entsorger haben alle gültige Entsorgungsnachweise, und daraus kann ich doch wohl schließen das es sich um Fachbetriebe handelt. Wie kämen die sonst an das Zertifikat / diese Entsorgungsnachweise.

    Ja, aber nur für den entsprechenden Abfallschlüssel, wie aber @AxelS schon geschrieben hat, bleibt die Einstufung als Abfall und als Gefahrgut (auch bei Abfall!) Aufgabe des Erzeugers!!! Er trägt die Verantwortung. Der Entsorger kann unterstützen, aber der Abfallerzeuger ist verantwortlich.

    Und die Einstufung ob Abfall auch Gefahrgut ist, ist nicht immer so einfach wie bei Aerosoldosen oder gebrauchten Säuren/Laugen.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Es wird nicht bei jedem Transport eine Kontrolle gefordert, aber zumindest stichprobenhaft.
    Entsorgungsnachweise bekommt man auch ohne Entsorgungsfachbetrieb zu sein.
    Wenn da jemand so einfach auf das Gelände fahren kann und Gefahrgut aufladen kann, ohne dass irgendeine Kontrolle stattfindet, halte ich das für sehr kritisch. Man kann von einem Entsorger problemlos verlangen, dass er sich sobald er da ist bei einer bestimmten Person oder Telefonnummer zu melden hat.
    Wer unterschreibt denn bei Euch den Übernahmeschein als Abfallerzeuger?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sind die Werker nach ADR Kapitel 1.3 unterwiesen? Ist ihnen bewusst, dass sie mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit der Abfalldeklaration einstehen? Sind sie innerbetrieblich überhaupt befugt Erklärungen gegenüber Externen zu unterzeichnen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.