Schönen guten Morgen zusammen,
könnt ihr mir folgende Information unseres BA bestätigen ?
Wir haben einen neuen Arbeitsplatz zur visuellen Kontrolle an dem sich anstatt eines normalen Mikroskopes ein Mikroskop mit Bildschirm befindet.
Man schaut also nicht mehr durch das Mikroskop durch sondern das Ergebnis wird auf dem Monitor in Echtzeit angezeigt.
Bei einer GBA dieses Arbeitsplatzes sagte unser BA dass dieser Arbeitsplatz kein Bildschirmarbeitsplatz sei da dazu auch immer eine Tastatur und Maus gehört damit er nach diesen Vorgaben gestaltet sein muss.
Ich bin davon ausgegenagen dass das permanente betrachten eines Monitores das primäre Kriterium sei um einen Arbeitsplatz zum Bildschirmarbeitsplatz werden zu lassen.
Gruß
Stephan