Erfahrungen mit Arbeitsschutz Deutschland.com?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    hat schon mal jemand Erfahrungen mit der Firma Arbeitsschutz Deutschland.com aus Wismar gemacht? Von denen habe ich jetzt einen Vertrag gesehen und wundere mich nur noch...

    Viele Grüße

  • ANZEIGE
  • Zitat von der Homepage besagter Firma:

    "Was bedeutet das Kürzel FASI und SIFA ?


    FASI steht für „Fachkraft für Arbeitssicherheit“
    SIFA steht für „Sicherheitsfachkraft“
    Inhaltlich sind beide Berufsbezeichnungen und Kürzel identisch."

    Das sehe ich wohl anders. 8|

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Genau! Bei der Sicherheitsfachkraft fehlt noch das § 34a GewO. Aber sonst stimmt das schon, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkraft bedeuten dasselbe...

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.


  • Das sehe ich wohl anders. 8|

    Warum?
    FASI und SIFA bestehen aus den gleichen Buchstaben, sind 4 Zeichen lang nur die Reinfolge der Anordnung ist anders. 8|

    Um etwas Qualität in die Antwort zu bringen: Wird "Fachkraft für Arbeitssicherheit" mit Sifa, SiFA, Fasi oder FASI abgekürzt? BAUA.de

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • ANZEIGE
  • Hallo Zusammen,

    ich kenne eine SiFa Sicherheitsfachkraft auch aus dem Wachschutz. Wundert mich auch, aber ein Kumpel hat früher einmal mit der Bezeichnung SiFa bei der ArGe böse Erfahrungen gemacht. Er sollte sich als Wachmann im Objektschutz bewerben wovon er keine Ahnung hatte aber er musste.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo Zusammen,

    ich kenne eine SiFa Sicherheitsfachkraft auch aus dem Wachschutz. Wundert mich auch, aber ein Kumpel hat früher einmal mit der Bezeichnung SiFa bei der ArGe böse Erfahrungen gemacht. Er sollte sich als Wachmann im Objektschutz bewerben wovon er keine Ahnung hatte aber er musste.

    Naja scheinbar Hausgemachtes Problem oder? Im § 34a GewO kann ich keinen Hinweis finden dass dies Sicherheitsfachkräfte sind. Ein Hinweis wo es her kommt wäre toll. Sucht macht bei Xing nach Fachkraft für Arbeitssicherheit bekommst du auch Angebote dafür... noch Fragen?

    Gruß
    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Wirst du im §34a GewO auch nichts finden. Ist oft nur Unterrichtung ohne Sachkundenachweis. Viele sitzen da nur ihre Zeit ab um den Schein zu bekommen und werden dann in den Sicherheitsfirmen eingesetzt.Von Fachkräften keine Rede. Selbst mit Sachkundeprüfung würde ich diese nicht als Fachkräfte bezeichnen. Erst ab FSSK-Fachkraft Schutz und Sicherheit.
    Hab selber unter anderem auch den Meister für Schutz und Sicherheit 2007 gemacht. Wäre also Fachkraft.Mehr als Meister gibt es im Wachgewerbe nicht.
    Gruß Martin

  • Mal wieder zurück zum Thema... Nun hat die Firma mit Arbeitsschutz Deutschland.com gesprochen und meine Kritik vorgelegt. Bemängelt hatte ich unter anderem die Vertragsgestaltung und dass ich die 57 Betreuungsstunden nicht erkennen kann. Erklärung von AD: Die Betreuungsstunden können auch durch die Bereithaltung von Informationen auf deren Homepage, wie z.B. Betriebsanweisugen usw. erbracht werden...(?) Weitere Erklärung war, dass bei Schulungen ja z.B. bei 10 geschulten Personen die Betreuungszeit auf die Zahl der Personen zu berechnen wäre... Also nicht 1 Stunde Schulung = 1 Stunde Betreuungszeit, sondern 10 Personen á 1 Stunden = 10 Stunden Bz... Stehe ich da grade auf dem Schlauch oder mache ich in meinen eigenen Betreuungen zu viel...?

    Ach ja, die haben Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach GHS-Gefährdungen. So habe ich eine Gefahrstoff-BA zu Gefahrstoffen mit der Eigenschaft "ätzend" gesehen...

  • ANZEIGE
  • Also ich mache das bei Unterweisungen nicht an der Anzahl der Personen fest.Also z.B. 5 Personen bei Schulung Dauer 1 Std setze ich auch nur 1 Std Betreuungszeit an. Die Rechnung von AD würde ich als Auftraggeber so nicht akzeptieren, aber man kanns ja mal versuchen wird sich AD denken. Hab Unternehmen mit hohen Mitarbeiterzahlen. Wäre ja cool wenn ich 400 Mitarbeiter unterweisen würde und hätte meine Betreuungszeit zur Hälfte schon in einer Stunde abgefertigt. Geldmaschine sag ich nur.
    Gruß Martin

  • Weitere Erklärung war, dass bei Schulungen ja z.B. bei 10 geschulten Personen die Betreuungszeit auf die Zahl der Personen zu berechnen wäre... Also nicht 1 Stunde Schulung = 1 Stunde Betreuungszeit, sondern 10 Personen á 1 Stunden = 10 Stunden Bz... Stehe ich da grade auf dem Schlauch oder mache ich in meinen eigenen Betreuungen zu viel...?

    Kreative Gestaltung der Zeitabrechnung. Ich würde die Firma in bar bezahlen und dabei genau so argumentieren. Auf einem 50 Euro Schein steht 9 mal 50, somit hat er dann ja für die Firma einen Wert von 450 €. :D

    Ach ja, die haben Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach GHS-Gefährdungen. So habe ich eine Gefahrstoff-BA zu Gefahrstoffen mit der Eigenschaft "ätzend" gesehen...

    Ist durchaus zulässig, allerdings müsste dann erkennbar sein, für welche Stoffe diese Sammelbetriebsanweisung gilt. Ich würde eine solche BA höchstens als Erklärung der Piktogramme gelten lassen und nicht als vollständige Betriebsanweisung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Kreative Gestaltung der Zeitabrechnung. Ich würde die Firma in bar bezahlen und dabei genau so argumentieren. Auf einem 50 Euro Schein steht 9 mal 50, somit hat er dann ja für die Firma einen Wert von 450 €.

    :D Du hast meinen Morgen gerettet, das Argument hebe ich mir auf.

    Grüße
    Sven

  • Moin Falco,

    a) den Vertrag sollte die Fa. schnellstmöglich kündigen.
    b) dem Auftragnehmer sollte man ein Seminar über die Inhalte und Umasetzung der DGUV 2 anbieten.
    c) dem Auftragnehmer sollte man mal erläutern, dass Beschäftigte anbhängig von ihren Wochenstunden ganze, drei-viertel oder halbe Beschäftigte sind.
    d) wenn mich eine Firma hinsichtlich eines Themas eine Stunde berät und mir dafür eine Stunde in Rechnung stellt ist das im Ordnung.
    e) wenn mir die gleiche Firma eine Stunde berät, an dem Gespräch zwei Sicherheitsbeauftragte teilnehmen und mir die Firma dann drei Stunden in Rechnung stellt, hole ich das Fieberthermometer aus dem Schrank.


    Die Betreuungsstunden können auch durch die Bereithaltung von Informationen auf deren Homepage, wie z.B. Betriebsanweisugen usw. erbracht werden.

    Da wäre bei mir dann Schicht im Schacht. Ich bin ein umgänglicher Mensch, aber wer meint, seine Kunden so verarschen zu müssen, der gehört mit Katzenscheiße beworfen. Man hält eine Betriebsanweisung für Gerät XYZ auf der website vor und rechnet das dann als Betreuungsleisutng bei 53 Kunden ab. Ob diese Betriebsanweisung dann tatsächlich passt, ist erst einmal irrelevant. Ja, so geht Arbeitsschutz. Copy & Paste kann ich selbst. Dazu benötige ich keine website eines Anbieters.

    Solche Abrechnungsmethoden sind aber nicht selten. Hierdurch kann man seine Betriebsärzte oder SiFas x-mal "überbuchen" aber trotzdem die vertraglich vereinbarten Stunden abrechnen. Wenn man dann mal auf einen Kunden trifft, der die DGUV 2 kennt und das Abrechnungssystem genauer unter die Lupe nimmt, war es das dann mit der Zusammenarbeit. Deswegen ist auch nicht jeder bereit, mit mir zusammenzuarbeiten, da ich ein Abrechnungssystem als Kunde vorgebe. Bietet der Auftragnehmer etwas anderes, was aber fair ist, kann man darüber reden.

    Wer mit irgendwelchen Leistungseinheiten, Betreuungspunkten, Betreuungswerten etc. agiert, ist weg vom Fenster.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (26. Oktober 2017 um 14:43)

  • ANZEIGE
  • Eine reine Zeitabrechnung für Unterweisung ist Blödsinn.

    • eine gute Unterweisung benötigt einen Faktor von 1-3 der erbrachten Zeit, ggf. sogar mehr. Dies ist zu berücksichtigen
    • beim ASD Verkehr werden festen Zeiten berechnet für zB Betriebsanweisung. Sinnvolle Lösung. Ggf. muss nur bissle anpassen, aber auf jedenfall drüber schauen.
    • Ebenfalls schön war ein Faktor bei der Unterweisungsart. Der Mut zur Moderationsmethodik wurde mit einem Zeitfaktor belohnt.

    Die Kenntnis der DGUV2 inkl. deren Anhang ist bei den Kunden nahezu unbekannt. Eigentlich müsste auf der Rechnung eine Auflistung der erbrachten Leistung entsprechend Anhang stehen.

    Ansonsten muss eine Betriebsanweisung immer dem Betrieb / betrieblicher GefBu angepasst werden und der reine Download-Bereich ist garkeinen Fall den Inhalt einer Betreuung 8und dürfte nicht §§ konform sein!).

  • Eine reine Zeitabrechnung für Unterweisung ist Blödsinn.

    Moin IceBär,

    warum ist das Blödsinn? Wenn jemand eine Unterweisung von einer Stunde macht, und eine Stunde dafür abrechnet, ist das okay. Berechnet er mir für die Recherche und Vorbereitung weitere Zeit, ist das okay, wenn es der Thematik angemessen ist. Wenn mir jemand für eine Unterweisung Leitern und Tritte in einem Betrieb, der nur zwei Leitertypen hat, von denen keine einzige höher als 2,5m ist, eine Vorbereitungzeit von 3 Stunden abrechnen möchte, unterhalten wir uns mal kurz.

    Dass viele Kunden die DGUV 2 nicht kennen oder den Inhalt nicht verstanden haben, ist leider Realität, dürfte aber eigentlich nicht sein, da es ja zu einer der zentralen Aufgaben eine SiFa gehört, den Kunden fachkundig zu beraten, aber wer sägt schon an dem Ast, auf dem er sitzt?

    Die Zeit, die meine SiFa bringt, bekommt sie auch bezahlt, solange die abgerechnete Zeit in einem Verhältnis zu der Leistung steht. Wenn für die Erstellung einer Betriebsanweisung für einem Spülmaschinentab acht Stunden abgerechnet werden, werde ich sicherlich keine acht Stunden bezahlen. Es sei denn, es handelt sich um einen Tab mit einer Spezialreinigungsperle für den Fluxkompensator der Spülmaschine und meine SiFa ist Doc Brown.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Zitat von der Homepage besagter Firma:

    "Was bedeutet das Kürzel FASI und SIFA ?


    FASI steht für „Fachkraft für Arbeitssicherheit“
    SIFA steht für „Sicherheitsfachkraft“
    Inhaltlich sind beide Berufsbezeichnungen und Kürzel identisch."

    Das sehe ich wohl anders. 8|

    Haha,

    meinen Kollegen hier im Betrieb erkläre ich den Unterschied immer so wie du es geschrieben hast.
    Der unterschied ist das SIFA auch unser Werkschutzmitarbeiter sein könnte. Weil der Begriff SIFA Interpretationsspielraum zulässt.

    Grüße vom Peter

    ...und nein, das hier ist keine Signatur. Hier versuche ich nur die übriggebliebenen Buchstaben zu sortieren.

  • @Guudsje

    Natürlich sollten die Leistung angemessen sein. Ich habe schon komplette Betriebsanweisung erstellt in 6h und nur 2,5 berechnet. Dies ist auch deswegen gerechtfertigt, weil diese Betriebsanweisung mit wesentlich geringerem zeitlich Umfang bei andern Kunden/Arbeitsplätzen angepasst wird.
    Heute würde ich mir eher Betriebsanweisungen ausarbeiten, die als Muster sehr umfangreich wären, weil Streichen immer einfacher ist und bestimmte Gefährdungen einem später nicht mehr einfallen.

    Des weiteren sollte Arbeitsschutz praktisch sein und 20 und mehr Betriebsanweisungen, die sogar noch regenmäßig unterwiesen werden müssen, lassen mich an der Sinnhaftigkeit zweifeln.

    Aber lassen wir das, es würde zu weit führen. Wir sind uns ja im wesentlichem einig.

  • ANZEIGE
  • Vielen Dank liebe Kollegen für Eure Äußerungen. Dann bin ich ja doch auf der richtigen Seite. Der schecht beratenen Firma werde ich wohl mal einen kleinen Auszug der Kommentare senden. Ich bin ja immer vorsichtig und eher nicht derjenige, der Kollegen in die Pfanne haut. Doch das was ich da gesehen habe, war wirkich der Knaller. Auf jeden Fall werden sie jetzt im November eine echte ASA abhalten. Da bin ich mal gespannt... Schade, dass ich nicht dabeisein kann. Sollte es jemanden geben, der konkrete Erfahrugnen mit Arbeitsschutz Deutschland.com gemacht hat, würde ich mich freuen über weitere Berichte.