Verbandbuch

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  • und wenn der Mitarbeiter zu seiner Gesunderhaltung Bonbons essen muss? Also wenn er merkt es zieht eine Erkältung hoch und er nimmt ein Hustenbobon? oder er arbeitet in einem Callcenter und muss nach vier Stunden etwas gegen das Kratzen im Hals tun?
    Und bedenkt die Folgen..... ein kleines Bonbonpapier fällt unbemerkt zu Boden. Dieser ist mit Teppichboden ausgelegt. Der Mitarbeiter merkt dies nicht, steht auf und tritt auf das Bobonpapier. Dieses rutscht aufgrund der Gleitfähigkeit auf dem Teppich mitsamt dem Beschäftigten davon, und der Beschäftigte rutscht aus. Hierbei versucht er sich am PC festzuhalten und reißt diesen mit. Dabei gibt es einen Stromübertritt und der Teppich fängt Feuer. Die ganze Hütte brennt ab.... hier ist eine lückenlose Dokumentation enorm wichtig...


    Denkt mal drüber nach....


    :D


    und jetzt wieder zurück zum Thema.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • nein kein Sonderfall. Das ist auch Sinn und Zweck des Verbandbuches. Wenn mein AD-Mitarbeiter auf seinem Weg zum Kunden Erste-Hilfe geleistet hat, möchte ich, dass das im Verbandbuch steht.

    Bei der Ausgangsfrage ging es um eine Erste Hilfe Leistung beim Nachhauseweg. Da nicht klar war, ob jetzt der Mitarbeiter die Erste Hilfe leistet oder empfängt wurden 2 Fälle unterschieden.
    Was schreibt man denn schönes in das Verbandbuch, wenn man einem Dritten, den man nicht kennt Erste Hilfe leistet? Wen benennt man als Zeugen, wenn man dazu keine Daten hat? Die Eintragung ist meiner Meinung nach völlig überflüssig, da nicht belegbar. Sollte es zu einem Schaden beim Ersthelfer kommen ist, wie ja bereits erwähnt, in der Regel nicht die BG des Unternehmens zuständig, sondern die entsprechende Unfallkasse.

    Vergleichbar ist das mit dem Weg nach Hause. Bei uns wird das eingetragen, weil es für die MA später wichtig sein kann.

    Auch hier sehe ich wenig Sinn. Kommt es zu einem behandlungswürdigen Schaden ist eh der D-Arzt der Ansprechpartner, ansonsten könnte natürlich im Nachhinein ein Schaden auftreten, aber da ist die Beweislage auch sehr dünn. Die Schädigung könnte immer auch in der Freizeit passiert sein, da nützt auch die nachgängige Meldung im Verbandbuch wenig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auch hier sehe ich wenig Sinn. Kommt es zu einem behandlungswürdigen Schaden ist eh der D-Arzt der Ansprechpartner, ansonsten könnte natürlich im Nachhinein ein Schaden auftreten, aber da ist die Beweislage auch sehr dünn. Die Schädigung könnte immer auch in der Freizeit passiert sein, da nützt auch die nachgängige Meldung im Verbandbuch wenig.


    Naja... (jetzt mal ohne Scherz) Sagen wir mal der Mitarbeiter hilft einem Verunfallten auf dem Nach-Hauseweg im Rahmen der Ersten Hilfe. Hierbei rutscht er aus und schürft sich leicht den Unterarm auf. Ich wäre jetzt nicht der der wegen so etwas zum D-Arzt geht; Pflaster drauf und gut ist.
    Aber es kann z.B. sein, dass etwas Dreck in die Wunde gekommen ist. Das gärt langsam vor sich hin, und nach drei Tagen habe ich eine heftige Entzündung oder noch schlimmer eine Blutvergiftung. Jetzt ist es zu spät zum D-Arzt zu gehen.
    Jetzt sollte ich aber das Ereignis in irgendeiner Form dokumentiert haben, um einen Nachweis zu haben. Und hier kommt auch der Zeuge ins Spiel. Habe ich einen vollständigen Eintrag im Verbandbuch, habe ich immer noch mehr als nichts. Auch wenn es "dünn" ist.
    Deshalb, meine Meinung, und auch das was ich immer predige... VOLLSTÄNDIGER EINTRAG mit Zeugen, um wenigstens etwas zu haben.

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    Mike

  • @ de Uil. Danke für den link


    Gruß Martin

    Es gibt Tage an denen Frage ich mich ob andere Beiträge auch mal komplett gelesen werden oder es sich alles Doppel muss...

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Es gibt Tage an denen Frage ich mich ob andere Beiträge auch mal komplett gelesen werden oder es sich alles Doppel muss...

    @NewWave


    die von Dir angesprochene @de Uil hatte sich zwei Einträge später für diesen Vorgang der zweiten Veröffentlichung des Links entschuldigt. Anscheinend später wohl aber wieder gelöscht????

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Anscheinend später wohl aber wieder gelöscht????

    Hm bei mir ist der Grund warum editiert noch vorhanden ?
    Das Absenden hatte nicht richtig funktioniert, Feld war plötzlich weg, daher habe ich einen zweitern Versuch unternommen und nun steht bei mir 2 mal editiert...

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hallo zusammen,
    Unsere AD_Mitarbeiter, von denen wir mehrere hundert haben, waren schon einige Male in der Situation, zu einem Verkehrsunfall o.ä. „dazu zukommen“ und Erste-Hilfe zu leisten. Für die MA ist es wichtig, dass das irgendwo steht, wenn später…. Und nein, ich habe jetzt keine Lust bis ins Details zu klären, wo die Kollegen die Daten herbekommen. Vor Ort mit anderen zu sprechen (Zeugen, Polizei), FZ-Kennzeichen etc. – das hilft schon weiter.
    Und steht dazu erstmal etwas im Verbandbuch, stellt sich oft nicht mehr die Frage, nach der „Freizeit-Verletzung“, die noch schnell als Arbeitsunfall umdeklariert werden soll. Um den Rest kümmert sich dann schon die BG, - keine Sorge, die prüfen das schon richtig.
    Also: bei uns gibt es ausreichend Verbandbücher und die Festlegungen sind klar: es wird eingetragen. Nicht weil es für mich wichtig ist, sondern für die Mitarbeiter.
    VG Martina


    Auch hier sehe ich wenig Sinn...

    das steht jedem frei.

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Und steht dazu erstmal etwas im Verbandbuch, stellt sich oft nicht mehr die Frage, nach der „Freizeit-Verletzung“, die noch schnell als Arbeitsunfall umdeklariert werden soll. Um den Rest kümmert sich dann schon die BG, - keine Sorge, die prüfen das schon richtig.

    Das ist beides nicht richtig. Wenn sich jemand als Ersthelfer verletzt ist das niemals ein Arbeits- oder Wegeunfall. Es ist immer "nur" ein versicherter Unfall. Versichert ist der aber per Gesetz bei der jeweiligen Unfallkasse, damit hat die BG des Arbeitgebers des Ersthelfers nichts zu tun. Die BG prüft deshalb auch nichts.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Auch hier sehe ich wenig Sinn. Kommt es zu einem behandlungswürdigen Schaden ist eh der D-Arzt der Ansprechpartner, ansonsten könnte natürlich im Nachhinein ein Schaden auftreten, aber da ist die Beweislage auch sehr dünn. Die Schädigung könnte immer auch in der Freizeit passiert sein, da nützt auch die nachgängige Meldung im Verbandbuch wenig.


    Das ist beides nicht richtig. Wenn sich jemand als Ersthelfer verletzt ist das niemals ein Arbeits- oder Wegeunfall. Es ist immer "nur" ein versicherter Unfall. Versichert ist der aber per Gesetz bei der jeweiligen Unfallkasse, damit hat die BG des Arbeitgebers des Ersthelfers nichts zu tun. Die BG prüft deshalb auch nichts.
    Gruß Michael

    Hallo Micherheit,
    da hast Du sicher recht. Meine Antwort dazu stand allerdings im Zusammenhang zu AxelS`s Beitrag. Wenn ich also unterwegs EH geleistet habe (egal ob auf dem Weg zur Arbeit/ zurück oder auf meinem AD-Weg), habe ich entweder gleich einen Schaden davon getragen und trage es ein oder ich weiß es ja noch gar nicht - und trage es auch ein. Tritt der Versicherungsfall 6 Monate später ein, so wird die Information im Verbandbuch hilfreich sein.
    VG Martina

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  • Moin,


    um den Streit um des Kaisers Bart mal wieder in eine Richtung zu lenken: Wozu dient denn das Verbandbuch unter anderem? Der Beschäftigte wird in die Lage versetzt, gegenüber dem Unfallversicherungsträger, nachzuweisen, wann, wo, unter welchen Umständen er welchen "Schaden" davongetragen hat. Ob der Unfallversicherungsträger jetzt die "normale" BG ist oder eine Unfallkasse ist doch erst einmal irrelevant. Deswegen macht es doch durchaus Sinn, dass diese Menschen, um deren Gesundheit wir uns jeden Tag bemühen, diesen Nachweis erbringen können, wenn der Fall der Fälle bene doch einmal eingetreten ist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • für alle Interessierten, hier die Antwort der Unfallkasse/ BG:


    Zitat: "Guten Morgen ...,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Bei einer Hilfeleistung im Betriebbzw. bei dem Weg von oder zur Arbeit oder auf Dienstwegen kann der ErsthelferEntschädigung von demjenigen verlangen, dem die Hilfeleistung unmittelbardient. Die Körperschäden sind über den für den Verletzten zuständigenUnfallversicherungsträgers abgedeckt. Erlittene Sachschäden können in diesemFall gegenüber dem verpflichteten Unternehmer geltend gemacht werden. WirdErste Hilfe in der Freizeit, zu Hause oder im Urlaub geleistet, steht derErsthelfer hinsichtlich seiner Körper- und Sachschäden unter dem Schutz desörtlich zuständigen und vom Land ermächtigten gemeindlichenUnfallversicherungsträgers. In diesen Fällen ist der Ersthelfer kraft Gesetzesbeitragsfrei im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen erlittenePersonen- und Sachschäden versichert, die ihm bei der Hilfeleistungwiderfahren.
    Die Eintragungen im Verbandbuchdienen der Dokumentation, bei wem und welche Erste-Hilfe-Leistung derErsthelfer erbracht und sich ggf. dabei verletzt hat. Die Eintragungerleichtert demnach dem Ersthelfer den Nachweis der Hilfeleistung und der dabeierlittenen Verletzungen. Unabhängig von einer Eintragung im Verbandbuch, wirdvom Unfallversicherungsträger stets in jedem Einzelfall geprüft, ob einVersicherungsfall vorliegt.


    Fazit: Körperschäden, die derErsthelfer bei einer Hilfeleistung auf dem Weg von oder zur Arbeit erleidet,sind unfallversichert. Die Eintragung der Erste-Hilfe-Leistung im Verbandbuchkann dem Ersthelfer als Nachweis für seine Ansprüche dienen. Eine Eintragungbewirkt nicht, dass die bei der Erste-Hilfe-Leistung erlittenen Verletzungenals Versicherungsfall auch tatsächlich anerkannt werden.?"


    VG Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • Moin,


    um den Streit um des Kaisers Bart mal wieder in eine Richtung zu lenken...

    Hallo,


    genau so ist das.
    Ein Streit um Kaisers Bart.


    Vergangene Woche hatte ich mich mit unserer AP über einen ähnlichen Fall unterhalten.
    Dieser war ähnlich unsicher ob das als Arbeitsunfall gewertet werden soll oder nicht wie die Diskussion hier.
    Letztendlich war der Konzens das es kein Fehler ist die Unfallanzeige erstmal zu erstatten.
    Ob die BG das wirklich als Arbeitsunfall wertet und ob dieser in das Beitragausgleichsverfahren mit einfielst ist ein anderes Thema.
    Dazu gibt es bei den BG'en eigens Kompetenzteams die solche Fälle bewerten.

    Grüße vom Peter


    ...und nein, das hier ist keine Signatur. Hier versuche ich nur die übriggebliebenen Buchstaben zu sortieren.

  • Hallo zusammen,
    wenn es wichtig ist, muss man halt auch mal um des "Kaisers Bart" diskutieren. Streit? - nein, der würde anderes aussehen und auf dieser Plattform fehl am Platz. Eine Diskussion eben, mit unterschiedlichen Ansichten.
    @ Sifuzzi: danke


    VG Martina

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