Höhensicherheit und –rettung

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  • Guten Morgen allerseits.

    Wir stehen gerade vor einem Problem bzgl. Höhensicherheit und –rettungstrainings nach GWO und DGUV.

    Wir schulen unsere Mitarbeiter normalerweise nur nach DGUV-Höhensicherheit und –rettung.
    Da wir allerdings auch im Ausland tätig sind zusätzlich nach GWO.

    Da GWO eine Gültigkeit von zwei Jahren hat, ist nun die Frage, ob es reicht unsere MA nur nach GWO zu schulen?
    Oder weiter gefragt was wird in Deutschland gefordert?

    Grüße aus dem Nordwesten

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  • Guten Morgen,

    die Unterweisung zur Nutzung von PSA, die vor tödlichen Gefahren Schützt hat mindestens jährlich zu erfolgen (Theorie und Praxis).

    Siehe:
    DGUV I 112-198
    DGUV V1 §31

    Grüße,
    Holger

  • GUten Morgen.

    Um das Thema abzuschließen, hier die Antwort der DGUV:

    In Deutschland ist es gemäß der DGUV V 1 „ Grundsätze der Prävention“ gefordert einmal jährlich eine Unterweisung durchzuführen.
    Deswegen würde es für Deutschland nicht ausreichen nur nach GWO zu schulen.


    Trotzdem vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Grüße

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