Flucht- und Rettungswege

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  • Liebe Mitstreiter,
    Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden. Eine Konkretisierung, was „nicht verstellt“ bedeutet, habe ich nicht gefunden.


    Folgendes Problem:


    In einem Hörsaal ist es notwendig, mittels großer Vorhänge eine Verdunkelung (z.B. bei Präsentationen von Versuchen) zu erreichen. Nun verläuft aber der zweite Fluchtweg vorne an der Bühne vorbei zu seitlichen Ausgängen, die bei Verdunkelung durch die Vorhänge verdeckt sind.


    Der Vorhang (deckenhoch, also ca. 8m) ist schwer.


    • Die Fluchtwegkennzeichnung ist verdeckt.
    • Die Stelle, an der der Vorhang geteilt ist, ist nicht erkennbar (trotz farbiger Kante).
    • Behinderte im Rollstuhl würden wohl kaum durch den Vorhang gelangen.

    Meine Auffassung, dass dieser Zustand unhaltbar ist, ruft Protest hervor.


    Meine Vorschläge zur Änderung:


    • Vorhang muss die Fluchttüren freilassen, Verdunkelung im Bereich der Fluchttüren anders lösen
    • Kennzeichnung des Fluchtweges am Vorhang und auf dem Boden
    • organisatorische Maßnahme zur Evakuierung von Rollstuhlfahrern, dafür ist der Vorlesende verantwortlich

    Fällt euch noch etwas ein? Gibt es Regelungen, Beispiele?


    Vielen Dank
    Gruß Ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

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  • Guten Morgen.


    Ohne das ich jetzt weiter nachgeforscht habe, würde mir spontan folgendes einfallen:


    Es gibt doch Schilder/Aufkleber die im dunkeln leuchten und sich durch Licht/Beleuchtung aufladen.
    Wäre das nicht eine alternative?


    Grüße

  • Gibt es Regelungen

    Fluchtwege sind in der ASR A2.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) für Arbeitsstätten geregelt. Der Begriff Fluchtweg nach ASR A2.3 entspricht aber dem Rettungsweg, wie er im Baurecht (Musterbauordnung, Musterversammlungsstättenverordnung, Musterverkaufsstättenverordnung) verwendet wird. Die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen ist in der ASR A1.3 geregelt und entspricht der DIN EN ISO 7010 (Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen)


    ASR 2.3



    (1) Fluchtwege und Notausgänge müssen a)sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,
    b)auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,
    c)in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.
    Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.
    (2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen
    a)sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,
    b)in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.



    Die höchstmögliche Anzahl der anwesenden Personen und evt. der Anteil an ortsunkundigen Personen sind auch zu berücksichtigen.


    Gibt es bei dir einen zuständigen Brandschutzbeauftragten ? Wenn ja ist unbedingt mit einbinden.


    Gruß tanzderhexen


    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Moin Ralph
    So wie Du es beschreibst ist der Notausgang und Beschilderung weder nutzbar noch ersichtlich.


    Kann die Glastüre (?) mit Folie abgeklebt werden und das Notausgangsschild direkt daran angebracht werden? Wenn dann der Vorhang noch mit einer Lichtfalle zur Tür "abgedichtet" wird sollten doch beide Seiten zufrieden sein.


    Ist dies so umsetzbar?


    Grüße,
    Holger

  • Naja,


    jetzt mal die Kirche im Dorf lassen. Die Kennzeichnung kann man natürlich auf den Boden anbringen. Entweder in Form von Pfeilen oder nachleuchtenden Klebestreifen etc. Das ist sicherlich möglich und entspricht dem Stand der Technik. Eher noch als Hinweisschilder unter der Decke. Ich empfehle hier ein leuchtendes Glasschild mit Akkupufferung vor dem Vorhang, also jederzeit sichtbar.
    http://www.ceag.de/de/produkte/systemleuchten


    Die Evakuierung ist Sache der Veranstalter, d.h. hier muss im Vorfeld eine kurze Ein- oder Unterweisung durch den Referenten stattgefunden haben. Verhalten im Notfall. In diesem Rahmen kann man auch die Evakuierungsmodalitäten festlegen. Einsatz von Evakuierungshelfern für Behinderte etc. sollte ja jeder Veranstaltungsort zur Verfügung haben. --> Notfallmanagement.
    Einen Vorhang, aufgehängt in Schienensystemen, sehe ich nicht als "verstellt" an, auch nicht wenn dieser schwer sein sollte.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • So Freunde, wer von euch ist den schon einmal im Kino oder bei einem Besuch in der Oper im Vorfeld eingewiesen worden?!?!?


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • So Freunde, wer von euch ist den schon einmal im Kino oder bei einem Besuch in der Oper im Vorfeld eingewiesen worden?!?!?


    In diesem Sinne
    Der Michael

    Vielleicht solltest Du mal in die Oper oder ins Kino gehen? Die haben Mitarbeiter, die sich um den Einlass und Auslass verantwortlich kümmern. D. h. auch in Notfällen. Insbesondere in Theaterhäusern.
    Die von Dir aufgezählten Häuser gehören zu den Versammlungsstätten gm. VersammlungsstättenV.
    Ich denke, die vom Ralph gestellte Frage bezieht sich auf eine Uni. Die haben u. U. keine Evakuierungshelfer. Und nur weil es bisher nicht gemacht wurde, muss es ja nicht so bleiben. Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Häuser.

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  • Hallo Mick,


    Die Kirche bleibt im Dorf - keine Angst. Jedoch kann kann ich die Gegebenheiten vor Ort nur mit Ralph's Augen wahrnehmen. Wenn er sagt, dass ein Rollstuhlfahrer vermutlich nicht durch den Vorhang kommt ist dieser Fluchtweg für mich verstellt.
    Das die Professoren unterwiesen werden - ja klar, sollte so sein - halte ich aber eher für eine Papierlösung. Dann können wir auch davon ausgehen, dass seine Kommilitonen den Rollstuhlfahrer nach draußen bringen und brauchen gar nichts unternehmen.


    Die Frage ist ob der Rollstuhlfahrer durch den Vorhang kommt oder ob es seine Flucht verzögert -wenn es seine Flucht verzögert, verzögert es mit Sicherheit auch die Flucht der Studenten.


    Grüße,
    Holger

  • Hallo,

    eine Vorschläge zur Änderung:

    • Vorhang muss die Fluchttüren freilassen, Verdunkelung im Bereich der Fluchttüren anders lösen
    • Kennzeichnung des Fluchtweges am Vorhang und auf dem Boden
    • organisatorische Maßnahme zur Evakuierung von Rollstuhlfahrern, dafür ist der Vorlesende verantwortlich.

    Bis auf den dritten Punkt würde ich zustimmen. Der dritte Punkte halte ich
    so nicht für umsetzbar bzw. als Schwachstelle. Was soll da der Vorlesende
    im Detail tun?

    Vielleicht solltest Du mal in die Oper oder ins Kino gehen? Die haben Mitarbeiter, die sich um den Einlass und Auslass verantwortlich kümmern. D. h. auch in Notfällen. Insbesondere in Theaterhäusern.

    Wobei man bei Theater etc. nicht vergessen darf, hier gibt es in der Regel eine
    BSW durch die örtliche Fw, durch eigene Kräfte oder einen Dritten (Fw-Dienstleister).


    Hier wurde jetzt schon eine Reihe von Lösungen aufgezeigt (Boden-
    markierung, Abdunklung Türe ohne Einschränkung ihrer Funktion),
    diese sollte man intern hinsichtlich Umsetzbarkeit prüfen/besprechen
    und hier auch Rücksprache mit der BS-Dienststelle halten. Der Vorhang
    direkt vor der Tür, kann so aber nicht bleiben.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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