Liebe Mitstreiter,
Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden. Eine Konkretisierung, was „nicht verstellt“ bedeutet, habe ich nicht gefunden.
Folgendes Problem:
In einem Hörsaal ist es notwendig, mittels großer Vorhänge eine Verdunkelung (z.B. bei Präsentationen von Versuchen) zu erreichen. Nun verläuft aber der zweite Fluchtweg vorne an der Bühne vorbei zu seitlichen Ausgängen, die bei Verdunkelung durch die Vorhänge verdeckt sind.
Der Vorhang (deckenhoch, also ca. 8m) ist schwer.
- Die Fluchtwegkennzeichnung ist verdeckt.
- Die Stelle, an der der Vorhang geteilt ist, ist nicht erkennbar (trotz farbiger Kante).
- Behinderte im Rollstuhl würden wohl kaum durch den Vorhang gelangen.
Meine Auffassung, dass dieser Zustand unhaltbar ist, ruft Protest hervor.
Meine Vorschläge zur Änderung:
- Vorhang muss die Fluchttüren freilassen, Verdunkelung im Bereich der Fluchttüren anders lösen
- Kennzeichnung des Fluchtweges am Vorhang und auf dem Boden
- organisatorische Maßnahme zur Evakuierung von Rollstuhlfahrern, dafür ist der Vorlesende verantwortlich
Fällt euch noch etwas ein? Gibt es Regelungen, Beispiele?
Vielen Dank
Gruß Ralph