Anzahl SIB empfohlen oder Pflicht ?

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  • Schönen guten Morgenm zusammen,

    in der DGUV 1 wird ja erwähnt dass der AG SIB berufen muss aber über die Anzahl wird konkret nichts gesagt ausser von 1 SIB ab 20 MA.
    Auf der VBG Seite gibt es einen SIB Rechner der bei mehr als 51 MA einen zweiten SIB "EMPFIEHLT" !
    Ist dies einer Vorgabe gleichzustellen oder, wenn wenig in einem Unternehmen passiert, genügt 1 SIB bei 60 MA ?


    Gruß aus Aachen

    Stephan

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  • Hallo,

    ich bin der Meinung aus einer Empfehlung sollte einem keinen Strick gemacht werden. Wichtiger finde ich es zu schauen, wie ist mein Unternehmen aufgebaut, macht ein 2. SiB bei 60 MA wirklich Sinn? In einem Verwaltungsbetrieb eher nicht. In einem Produzierenden Gewerbe mit Schichtbetrieb könnten dagegen schon 3 SiB bei 60 MA sinnvoll sein (1 je Schicht).

    Man muss seine Entscheidungsgründe nur gut Dokumentieren, ggf. mit der Aufsichtsperson der deiner BG reden wie sie das sieht.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo Stephan,

    so habe ich es für mich auch interpretiert und bei uns reicht auch 1 SIB aus.
    Aber bevor ich etwas falsch interpretiere und evtl. eine falsche Empfehlung ausspreche frage ich hier lieber immer noch mal nach.


    Gruß

    Stephan

  • Beispiel: Zeitarbeitsunternehmen mit insgesamt 100 MA, davon 5 bis 8 in der internen Verwaltung, die übrigen sind bei Kunden im Einsatz. Sind jetzt 5 Sibe sinnvoll?

    (Frage ist rethorischer Natur. ;) )

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Hallo Stephan,

    die BGHM hat auch einen Leitfaden.


    https://www.bghm.de/fileadmin/user…Anzahl_SiBa.pdf

    Ich bin auch der Ansicht dass die Gefahrenklasse berücksichtigt werden muss.

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,

    es gibt nach § 20 genau 5 Kriterien, welche berücksichtigt werden müssen.

    • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
    • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
    • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
    • Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
    • Anzahl der Beschäftigten

    diesen Link finde ich ganz hilfreich:
    https://www.bgw-online.de/DE/Leistungen-…_ermitteln.html

    Diese 5 Fragen kann nur der Fragesteller beantworten. Ebenso die Frage; schadet ein 2 Sibe oder ist die Installation hilfreich?
    Bei der Zahl an Beschäftigten würde ich zu einem 2-ten tendieren, auch eine mögliche, ungeplante Abwesenheit von Nr. 1 wäre hier etwas unkritischer.

    Ich habe aktuell 118 bestellte Sicherheitsbeauftragte und die "meisten" davon nehmen ihre Aufgaben auch sehr ordentlich wahr.


    Muster Verwaltung nach DGUV Information 211-039

  • Moin,

    vielleicht gelingt es ja irgendwann, dass man von dem "Wo steht das?" zu dem "Was ist sinnvoll und machbar, um den Gesundheits- und Arbeitsschutz sicherzustellen?" kommt. Leider ist die Suche nach klaren Leitlinien, die einem die Entscheidung abnehmen, immer noch sehr ausgeprägt. Der Gesetzgeber hat in vielen Bereichen Schutzziele definiert und den Entscheidungsspielraum der Verantwortlichen erweitert. Dieser wird meines Erachtens leider nicht ausreichend genutzt. Auch wenn es jetzt einige sicherlich nicht hören wollen: Auch aus Beiträgen hier im Forum lese ich leider immer wieder, dass nicht alle mit denen sich nach dem Gesetz bietenden Handlungsspielräumen zurechtkommen und lieber, unter Umgehung des gesunden Menschenverstandes, stringent gedruckten Buchstaben folgen möchten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Richtig. Sinnvoll ist es, für jeden Bereich einen SiBe vorzusehen (Anlage, Produktion, Verwaltung), aber weil ein SiBe ja auch mal unproduktiv ist (Schulung etc.) sind die Führungskräfte nicht immer dafür. Oder sie sind sehr dafür, weil sie einen echten Vorteil für die Abteilung sehen (weniger Personalausfall).

    Es gibt wohl so viele Antworten auf die richtige Zahl an SiBes wie Unternehmen. Sprich es ist immer eine unternehmensspezifische Antwort.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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