Als fleisiger Spiegel Leser kam mir grade das hier unter...
Auch beim Sonntagsspaziergang ist ein Arbeitsunfall möglich
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Cool. Wußte ich in diesem Zusammenhang bisher auch nicht. Gleich auf meiner Festplatte gespeichert.
Danke für diese Info Mike
Gruß Martin -
Danke Mike,
eine ganz neue Erkenntnis zum Arbeitsunfall.
Gruß tanzderhexen
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...habe gleich in das Arbeitsschutz-Quiz aufgenommen. :-}}
Danke
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Meine Meinung: Plausibel argumentiert, richtig entschieden. Natürlich ist der innere Zusammenhang nicht sofort erkennbar, aber die Umstände machen es. Wenn jemand zur Kur oder Reha ist damit seine Arbeitskraft wiederhergestellt werden kann, dann besteht betreffend dieser Kur oder Rehamaßnahme natürlich der innere Zusammenhang zur Berufstätigkeit. Wenn einer -'Tschuldigung, ist aber so - zu fett zum Arbeiten ist, dann ist das vom Arzt sozusagen mündlich verordnete spazieren gehen eine Therapiemaßnahme und deshalb versichert. Denn der Betreffende wird vorher ganz sicher nicht freiwillig spazieren gegangen sein.
Gruß Michael
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Unglaublich ..... finde ich unmöglich
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Mich würde mal interessieren, wie der gleiche Richter geurteilt hätte, wenn der behandelnde Arzt dem Patienten geraten hätte, auch nach der Kur regelmäßig spazieren zu gehen oder zu joggen und der Unfall wäre in der Freizeit passiert, während der Patient weiterhin in Bemühungen befand, das vom Arzt empfohlene Idealgewicht zu erreichen. Ich verwette meine Katze, dass bei diesem Spruch niemals ein Arbeitsunfall herausgekommen wäre. Aber am therapiefreien Tag in der Kur ist das natürlich etwas gaaaaanz anderes.
Gruß Frank
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Für mich ist das Urteil nicht nachvollziehbar. Mit schwammigen Argumenten ist jetzt dem irgendwie Tür und Tor geöffnet.
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Zitat von www.spiegel.de
Die Richter bewerteten den Vorfall als Arbeitsunfall, weil der Geschädigte gerade zur Kur war.
Diesen Satz habe ich so verstanden dass der Unfall während der Kur passiert ist. Und eine Kur ist meiner Ansicht nach rund um die Uhr eine Kur. Sollte gemeint sein, dass der Unfall kurze Zeit nach der Kur geschah würde ich allerdings auch sagen, dass das kein Arbeitsunfall ist.
Gruß Michael
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Diesen Satz habe ich so verstanden dass der Unfall während der Kur passiert ist. Und eine Kur ist meiner Ansicht nach rund um die Uhr eine Kur. Sollte gemeint sein, dass der Unfall kurze Zeit nach der Kur geschah würde ich allerdings auch sagen, dass das kein Arbeitsunfall ist.
Gruß Michael
Sehe ich genauso, dass der Kur Aufenthalt hier das entscheidende war, sowie die Motivation des Klägers den Erfolg der Maßnahme damit zu unterstützen.
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Kurz zu Begrifflichkeiten anfangs stand es hier noch.
Früher waren Zwischen Kur und Rehasindgrosse Unterschiede: Z.B zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeiten gibt es eine stationäre Rehabilation. Patient befinden sich in einer speziellen Reha-Klinik.
Bei eine Kur übernachtet man im Hotel, bekommt ggf. Zuschuss von seiner Krankenkasse und hat ein paar verschriebene Anwendungen z.B. Massage. Das ganze hat hier mehr Urlaubscharakter und geht Richtung Erholung. -
Da widerspreche ich Dir. Kur ist einfach ein veralteter Begriff, gemeint ist ganz sicher eine Reha. Und ob die
Kur, sorry die Reha nun ambulant oder stationär absolviert wurde ist für diesen Fall meiner Meinung nach nicht relevant.Gruß Michael
Edit: Ich ergänze das mal, weil es missverstanden werden könnte: Kur ist ein Begriff wie Schraubenzieher. Ungenau, aber üblich. Im normalen Sprachgebrauch werden ambulante und stationäre Kuren und Rehas in einen Topf geworfen: Das läuft alles unter Kur. Fuhr man früher auch zur Wiederherstellung der Arbeitskraft zur Kur ist das heute eine Reha. Die Begriffe werden gerne vermischt. Im Spiegel-Artikel wird entsprechend auch einmal von Kur und einmal von Rehabilitation gesprochen. Für mich ist das der klare Hinweis, dass es sich um eine Reha gehandelt haben wird.