Außenjalousie im Fensterbereich 2. Fluchtweg (Anleitern) zulässig?

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  • Ich habe soeben erfahren, dass die Entfluchtung 2. RW in den Stockwerken 1. - 5. ebenfalls per Anleitern durchgeführt werden soll. Dies ist auch so in der Brandschutzordnung niedergeschrieben.

    Glückauf,


    rukasifa

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  • Ich habe soeben erfahren, dass die Entfluchtung 2. RW in den Stockwerken 1. - 5. ebenfalls per Anleitern durchgeführt werden soll. Dies ist auch so in der Brandschutzordnung niedergeschrieben.

    Hallo,
    das habe ich erwartet.


    Die Brandschutzordnung schreibt nichts nieder, sondern soll aufgrund der brandschutztechnischen Voraussetzungen im Gebäude auch die sichere Entfluchtung beschreiben - natürlich kann hier nichts anderes drin stehen, weil die Situation so ist, ABER
    der Ersteller hätte erkennen müssen, dass eine Rettung über Anleiterstellte nicht mehr zulässig ist.


    Die AGBF (Leiter der Berufsfeuerwehren) haben sich auf maximal 10 Personen mit Anleiterstelle, in einer Nutzungseinheit festgelegt.
    Bei einem derartigen Gebäude, lassen wir es im 2. OG brennen, welcher den RW unbrauchbar macht. Wie viele Personen befinden sich nun in den darüberliegenden Geschossen und müssten fremd gerettet werden??


    Mit mir ginge diese Nummer nicht.
    Sorry Herr @SimonSchmeisser - wir haben die gleichen Unterlagen auf dem Rechner.


    Hier ein Auszug der AGBF

  • Hallo,

    Ich habe soeben erfahren, dass die Entfluchtung 2. RW in den Stockwerken 1. - 5. ebenfalls per Anleitern durchgeführt werden soll. Dies ist auch so in der Brandschutzordnung niedergeschrieben.

    Gibt es ein BSK oder aktuelle Niederschriften zur Brandverhütungsschau?
    Wurde hier die Problematik nicht erkannt/ bemängelt?
    Ich würde SOFORT (notfalls telefonisch) das Gespräch mit der zuständigen
    Brandschutzdienststelle suchen. Ein Gebäude mit sechs Stockwerken kann
    man nicht über Geräte der Feuerwehr entfluchten.Wäre es nur um den
    sechsten Stock oder um zwei Stockwerke gegangen, wäre das unter Umständen
    (Personenzahl etc.) eventuell durchaus noch vertretbar gewesen, aber so nicht.


    Wobei es jetzt natürlich noch Faktoren geben kann, die durchaus dazu bewogen
    haben könnte, warum man das ganze so organisiert/genehmigt hat.


    Sorry Herr @SimonSchmeisser - wir haben die gleichen Unterlagen auf dem Rechner.

    mit abweichende Meinungen habe ich u.a. Veröffentlichungen
    in der Brandschutz oder Feuertrutz (muss mal nachsehen) gemeint.
    Da hat man u.a. mit der mittlerweile -möglichen- größeren Korblast
    und Rettungsmöglichkeiten argumentiert.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010