Tach.
Ich sitze gerade an einem Begehungsbericht/Bewertung. Ich steh vor einer "Spitzfindigkeit" und wollte mal eure Meinung hören.
Ich hab mal wieder eine Maschine (Bolzenschweißgerät) gefunden, an der alle Türsensoren überbrückt und die Schutztüren abgebaut wurden.
Kurz zum Aufbau.
Stellt euch vor, ihr steht vor der Maschine. Rechteckiger Kasten, Kopfhoch, zwei Meter breit, eineinhalb Meter tief, Schutztüre (voll geschlossen) in Hüft/Brusthöhe. Dahinter der "Arbeitsraum". Rechts daneben eingehaust die gesamte Elektronik mit allen Bedienelementen.
Links "ums Eck" ebenfalls eine Schutztüre (voll geschlossen). Rechts "ums Eck" Gehäuse ebenfalls vollverkleidet Elektronik. Hinten vollverkleidet, zweigeteilt. Einmal Rückwand Arbeitsraum, einmal Abdeckung Elektronik.
Gedacht, konstruiert und in Betrieb genommen für das Schweißen von Kleinteilen.
Mit der Zeit wurden an der Maschine die Schutztüren und die Rückwand des Arbeitsraumes entfernt um größere Teile einlegen zu können.Hierbei wurden die Türkontakte "fachgerecht" mit den abgeschraubten und mit Kabelbindern fixierten Steckern der Schutztüren überbrückt.
Das Manipulieren von Schutzeinrichtungen ist verboten. Straftatbestand. Keine Frage. Ich weise den Chef auch jedesmal (seit vier Jahren drauf hin).
Aber jetzt mal für mich. Ist eine Spitzfindigkeit. Wann verliert jetzt die Maschine ihre CE Zulassung? In diesem Falle ist ja das Überbrücken der Schutzeinrichtungen dazu da, der Maschine eine erweitere Funktion zu verschaffen. Also ein WESENTLICHE Änderung da bei erbweiterer Funktion das Schutzniveau massiv absinkt.
Ist hier das Überbrücken als Umbau einer Maschine zu sehen? (Ich hoff ich hab das jetzt nicht zu verschwurbelt geschrieben und ihr könnt erkennen was ich wissen will.)
Dass Ding keine CE mehr hat, ist mir klar.
Mike