Überbrückung von Sicherheitseinrichtung gleich Umbau und damit Verlust der CE

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  • Tach.


    Ich sitze gerade an einem Begehungsbericht/Bewertung. Ich steh vor einer "Spitzfindigkeit" und wollte mal eure Meinung hören.


    Ich hab mal wieder eine Maschine (Bolzenschweißgerät) gefunden, an der alle Türsensoren überbrückt und die Schutztüren abgebaut wurden.


    Kurz zum Aufbau.
    Stellt euch vor, ihr steht vor der Maschine. Rechteckiger Kasten, Kopfhoch, zwei Meter breit, eineinhalb Meter tief, Schutztüre (voll geschlossen) in Hüft/Brusthöhe. Dahinter der "Arbeitsraum". Rechts daneben eingehaust die gesamte Elektronik mit allen Bedienelementen.
    Links "ums Eck" ebenfalls eine Schutztüre (voll geschlossen). Rechts "ums Eck" Gehäuse ebenfalls vollverkleidet Elektronik. Hinten vollverkleidet, zweigeteilt. Einmal Rückwand Arbeitsraum, einmal Abdeckung Elektronik.
    Gedacht, konstruiert und in Betrieb genommen für das Schweißen von Kleinteilen.
    Mit der Zeit wurden an der Maschine die Schutztüren und die Rückwand des Arbeitsraumes entfernt um größere Teile einlegen zu können.Hierbei wurden die Türkontakte "fachgerecht" mit den abgeschraubten und mit Kabelbindern fixierten Steckern der Schutztüren überbrückt.


    Das Manipulieren von Schutzeinrichtungen ist verboten. Straftatbestand. Keine Frage. Ich weise den Chef auch jedesmal (seit vier Jahren drauf hin).


    Aber jetzt mal für mich. Ist eine Spitzfindigkeit. Wann verliert jetzt die Maschine ihre CE Zulassung? In diesem Falle ist ja das Überbrücken der Schutzeinrichtungen dazu da, der Maschine eine erweitere Funktion zu verschaffen. Also ein WESENTLICHE Änderung da bei erbweiterer Funktion das Schutzniveau massiv absinkt.
    Ist hier das Überbrücken als Umbau einer Maschine zu sehen? (Ich hoff ich hab das jetzt nicht zu verschwurbelt geschrieben und ihr könnt erkennen was ich wissen will.)


    Dass Ding keine CE mehr hat, ist mir klar.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Du kannst noch viel früher ansetzen. Durch das Fertigen etc. größerer Teile ist die in der Risikobeurteilung festgestellten bestimmungsmäßige Verwendung schon nicht mehr gegeben. Folglich keine Risikobeurteilung=>kein Konformitätsverfahren=>kein CE.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Moin,


    folgendes Ablaufschema ist hier auch schon verlinkt worden.



    Aus meiner Sicht ist das keine wesentliche Veränderung falls du mit einer einfachen Maßnahme (zB.anpassen des Käfigs an die größeren Teile) wieder auf das ursprüngliche Niveau kommen würdest. Allerdings ist eine Ferndiagnose da schwierig...
    Das die Maschine derzeit nicht konform ist ist klar.


    Gruß
    Moritz

  • Das Ablaufschema kenn ich. Deswegen bin ich ja auf die wesentliche Veränderung gekommen.


    Also...
    Aber wenn ichs nochmal durchdenke. Schon das Abbauen führt zum Verlust der CE.


    Ich werds so schreiben. Ich hab nämlich beim gleichen auch noch mehrere "fachgerecht überbrückte" Schutztüren an Fräszentren gefunden. Damit haben die dann auch keine CE mehr.
    (Mir ist klar, dass die nicht betrieben werden können. Aber für den Chef dort hört sich "Verlust CE" immer noch "gewichtiger" an als "Verstoß gegen BetrSichV". Und somit hab ich auch gleich mehrere Maschinen die keine CE mehr haben.


    Hab grade auch noch mit der BG telefoniert zu dem Thema. Der hat mir auch noch einige Hinweise gegeben, was ich noch so alles aufführen kann.


    Mike

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    Mike

  • wesentliche Veränderung

    Ich halte die Beschreibung hier


    https://www.elektrofachkraft.d…n-maschinen#axzz4uin9WHoo


    für angemessen.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Bei wesentlichen Veränderungen wird der Betreiber einer Maschine zum Hersteller einer neuen Maschine und er übernimmt damit die Herstellerverantwortung der gesamten Maschine. Das Produktsicherheitsgesetz erfasst ebenfalls die Herstellung von Produkten für die eigene Verwendung (Eigenherstellung, § 1).


    Quelle: https://www.elektrofachkraft.d…n-maschinen#ixzz4uioWJrC5



    Der Abschnitt ist gut. Wird direkt übernommen.


    Danke!

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    Mike

  • Wann verliert jetzt die Maschine ihre CE Zulassung?

    Es gibt keine CE Zulassung. Der Hersteller der Maschine bestätigt, dass diese den Europäischen Vorschriften entspricht.

    Ist hier das Überbrücken als Umbau einer Maschine zu sehen?

    Durch das Überbrücken ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Konformität zu den entsprechenden EU Vorschriften mehr gegeben.

    Mir ist klar, dass die nicht betrieben werden können. Aber für den Chef dort hört sich "Verlust CE" immer noch "gewichtiger" an als "Verstoß gegen BetrSichV".

    Würde ich eine solche Maschine antreffen, würde ich nicht noch lange einen Bericht schreiben, den gäbe es zusätzlich im Nachhinein, aber umgehend würde der zuständige Vorgesetzte über die nicht konforme Maschine informiert und eine sofortige Stillegung der Maschine empfohlen, bis der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das Problem kenn ich,

    Würde ich eine solche Maschine antreffen, würde ich nicht noch lange einen Bericht schreiben, den gäbe es zusätzlich im Nachhinein, aber umgehend würde der zuständige Vorgesetzte über die nicht konforme Maschine informiert und eine sofortige Stillegung der Maschine empfohlen, bis der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist.

    aber wenn der Chef das nicht macht, was machst Du dann?????


    Mfg

    FS

  • aber wenn der Chef das nicht macht, was machst Du dann?????

    Dann möge sich der Chef mal §223-229 StGB durchlesen. Kommt es zu einem Personenschaden ist er derjenige, der wegen Körperverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann. Je nach Schwere des Schadens ist dann eine Geldstrafe nicht mehr ausreichend. Auch wird die BG dann Regressforderungen an ihn stellen. Da kann es durchaus vorkommen, dass er sein Einfamilienhaus verkaufen muss, um die Forderungen begleichen zu können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Zusammen,


    hier mal ein Tipp aus meinen langjährig erworbenen Erfahrungsschatz.
    Solchen Führungskräften kann man mit zitieren von Gesetzten und Paragraphen nicht kommen die lachen einen aus und verspotten einen. Da hilft nur dokumentieren und nochmals dokumentieren und dann eine kleinen Tipp an die BG oder ans Gewerbeaufsichtsamt.
    Die können dann ihren Anlass des Besuches so drehen das kein Verdacht auf die SiFa fällt. Aus einen kleinen Anlass wird dann eben ein Zufallsfund.
    Muss aber auch nicht funktionieren wie ich leider feststellen musste. Ich glaube ich habe den Fall bei einen meiner Beiträge schon mal erwähnt.
    Eine AP der BG wurde von einen Chef mal so einfach aus dem Unternehmen geschmissen ohne Konsequenzen seitens der BG, der arbeitet heute noch so wie vor 10 Jahren und keiner hat ihn bis heute mehr kontrolliert und in die Schranken gewiesen im Gegenteil er brüstet sich vor anderen mit seiner gelungenen Aktion. Es ist halt nichts passiert und wenn doch ist man gewappnet und hat seine Vermögensverhältnisse verschleiert. Ist heute alles möglich.
    Gott sei Dank gibt es nur wenige solcher Gesellen die überwiegenden Führungskräfte die ich kennen gelernt habe sind in Themen der Arbeitssicherheit sehr Kooperativ und Dankbar für Tipps der SiFa.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Würde ich eine solche Maschine antreffen, würde ich nicht noch lange einen Bericht schreiben, den gäbe es zusätzlich im Nachhinein, aber umgehend würde der zuständige Vorgesetzte über die nicht konforme Maschine informiert und eine sofortige Stillegung der Maschine empfohlen, bis der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist.

    Moin.


    NATÜRLICH sage ich sofort wenn ich so etwas sehe: Der Betrieb in dem Zustand ist verboten, und weise auf die Konsequenzen hin.
    Weißt du, das Problem an der ganzen Sache ist, dass es den meisten eigentlich (sorry für den Ausdruck) "scheißegal" ist. Die sehen das als Bagatelle. Vom Anwender über den Abteilungsverantwortlichen bis hin zum Chef grinsen die immer nur, wenn ich so etwas finde/erwähne.
    Ich bin hauptsächlich in Betrieben um die 20 Mitarbeiter unterwegs. Da wird halt "gschafft" und das nötigste gemacht. Wenn ich dann mit "sowas banalem" komme schütteln die nur den Kopf.


    Und ich gehe NIE allein rum. Es ist immer jemand aus der Führungsriege dabei. In diesem Fall der Managementbeauftragte und Werksleiter. Den Chef habe ich bisher in dem Unternehmen dreinmal gesehen. (Ich bin dort seit sechs Jahren). Der sieht mich aus der Ferne, rollt mit den Augen und verschwindet.
    Ich mahne seit Anfang an an,
    - dass es keinen Betriebsarzt gibt (und somit alles weitere was den BA betrifft ausfällt, also Untersuchungen, biologische Bewertungen etc.)
    - eine Absauganlage in der Edelstahlschleiferei installiert gehört
    - eine Absauganlage in die Schweißerei gehört
    - Maschinenprüfungen entsp. DGUV R 100-500 durchgeführt werden müssen....
    - Unterweisungen durchgeführt werden müssen (das hab ich bisher einmal dort gemacht... und die BS haben mit nach einer Pflicht zur Installation einer Absauganlage gefragt... ich hab dann natürlich wahrheitsgemäß geantwortet. Ich bin ja zuständig für die Sicherheit der BS. Daraufhin sind die dann zum Chef und wollten eine. Der sperrt sich immer noch)
    - usw....
    - ...


    Der MB sagt: "Schreiben Sies auf..." Das "Gute" ist nur, es gibt keine Pflichtenübertragung. Der Chef steht voll drin.


    Das ganze mit GAA ist in Arbeit. Wenn der diesjährige Bericht fertig ist, warte ich noch vier Wochen...ich hab die Schnauze dort voll.



    Und solche Situationen hab ich immer wieder.


    Mike

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Es gibt keine CE Zulassung. Der Hersteller der Maschine bestätigt, dass diese den Europäischen Vorschriften entspricht.

    Du hast natürlich Recht... Asche auf mein Haupt

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    Mike