Brandschutztüre- Änderung am Schloß

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  • Hallo,

    ich bin FASI aber kein BSB und kenne mich hier nicht aus:
    Eine BST soll ein anderes Schloß erhalten, so dass dies ohne Schlüssel zu öffnen ist ( Eingangstüre), also mit Vertsellhebel- Schlösser f. BST müssen eine "Ü" Kennzeichnung haben, was ist sonst zu beachten , damit die Zulassung als BST erhalten bleibt?

    Gruß Oliver

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  • Servus,

    einfach mal beim Hersteller der Tür anfragen.
    Die werden da in der Regel weitere Angaben zu machen können.

    Ansonsten wäre bei dem Austausch eines Schlosses nichts bekannt, was die Zulassung erlöschen lassen würde.

    :bremse:

  • Moin,

    ich würde auf jeden Fall ein für die Tür zugelassenes und geprüftes Schloss verwenden.

    Es bringt sicherlich nichts, wenn die Zuhaltungen aus Kunststoff sind und bei hoher Temperatur schnell wegschmelzen und die Tür sich öffnet...............
    Auf jeden Fall schauen, was der Hersteller dazu sagt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin moin,
    soll das komplette Schloß ausgetauscht werden oder nur der Schließzylinder ???


    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • Befrage doch mal Tange Google nach " Erlaubte Änderungen bei Feuerschutzabschlüssen"

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Zu diesem Thema habe ich folgendes gefunden....

    https://www.dibt.de/de/Fachbereich…schl%FCsse.html

    unter diesem Link kommst du auf die I-Net-Seite des Dibt.... dort steht in der PDF das Änderungen am Schloß zulässig sind, und zwar unter dort genannten Bedingungen. (2. Änderungen am Verwendungsort Nr. 3....) Dies ist aber mit dem Hersteller abzuprechen. Solange das Schloß selbst einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweiß hat, sollte das ja kein Problem sein. Zur Not kann man mit den "schriftlichen Hinweisen" des Herstellers mal direkt beim DiBt nachfragen. Eine Info können die bestimmt geben.

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch.
    Johann Wolfgang von Goethe

    Tue so viel Gutes, wie du kannst, und mache so wenig Gerede wie nur möglich darüber.
    Charles Dickens

  • Hallo,

    ob oder ob nicht, hier sollte man eine Lösung
    mit dem Hersteller finden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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