FASI Einsatzzeiten

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  • Hallo Kollegen,


    heute habe ich meine offizielle Benennung zur FASI nach 10 Monaten erhalten und bei der Berechnung sind wir auf ca. 100 h Betreuungszeit pro Jahr gekommen.
    Da wir nahezu nichts haben zum Thema GBU etc. in wir nahezu allen Themen noch in den Kinderschuhen stecken gibt es sehr sehr viel zu tun bzw. anzustoßen.
    Würdet ihr mir empfehlen monatlich 1 ganzen Tag nur in die FASi Tätigkeit zu stecken oder zwischendurch immer mal was machen,mal hier ne Stunde und mal da zwei Stunden, und diese Zeiten genau festhalten um die Einsatzzeiten zu dokumentieren ?


    Zu dem, wie geht ihr mit dem Thema um dass ihr immer und immer wieder auf Missstände hinweist aber es sich nichts ändert ?
    Irgendwann denkt man doch dass die FASI diese Dinge nicht im korrekten Zustand benötigt sondern die Geschäftsleitung und der Focus kann ja nicht auf der Beweissicherung liegen die Missständen gemeldet zu haben.


    Vielleicht habt ihr auch dafür einen motivierenden Tipp für mich.


    Gruß


    Stephan

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  • Zu dem, wie geht ihr mit dem Thema um dass ihr immer und immer wieder auf Missstände hinweist aber es sich nichts ändert ?

    Gar nicht. Wenn man Misstände klar mitgeteilt hat, dann muss sich etwas ändern. Es kann aber durchaus passieren dass sich nichts ändert und das ist gar nicht so ungewöhnlich. Die eine oder andere Geschäftsleitung sieht halt keinen Handlungsbedarf wo Du ihn siehst. Das können zum Beispiel Büromöbel sein, die ergonomisch einfach nicht gehen, aber für deren Ersatz kein Geld da ist. Da bleibt Dir nur die Dokumentation und ein klein wenig Frust. Aber bitte nicht zu viel, denn Du bist für die Beratung zuständig, nicht für die Entscheidung.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Moin,


    mein Tipp ist:
    Am (Arbeits-)Leben dranbleiben. Guter Kontakt zu den Kollegen und damit meine ich alle, also sowohl die Direkten und Versteckten und auch alle Vorgesetzten. Hier brauchst du ein Vertrauensverhältnis.


    Kann man das in Stunden messen?
    Macht es Sinn hier täglich "seine" Runde zu drehen oder an einem Wochentag?
    Keine Ahnung. Probiere es aus. Du kommst relativ schnell dahinter, was jetzt bei euch Sinn macht.
    Da setze an.


    Viel Erfolg. Das wird schon. |?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Mit deinen 100 Std im Jahr wirst du nicht weit kommen, wenn hier wie du schreibst alles noch in den Anfängen steckt.
    Mach erst mal ne Bestandsaufnahme was da ist und was noch an GB und BA im groben fehlt. Hier wirst du wahrscheinlich schon an deine 100 Std rankommen.
    Dokumentier alles und leg es deinem Auftraggeber vor. Er muss entscheiden ob ihm deine Liste genügt und er alles weitere veranlasst , oder dich beauftragt weiter über deine 100 Std hinaus tätig zu werden. Wenn so gut wie nichts da ist, empfehle ich dir deine 100 Std erst einmal fast komplett in die Aufnahme zu stecken. Jede weitere Unterstützung muss dann verhandelt werden.
    Hatte auch mal so etwas ähnliches. Null GB und BA bei errechneten 80 Std Einsatzzeit/Jahr. Hinterher waren es für die Anfangsphase bis alles da war über 600 Std im ersten Jahr. Danach 80 Std verteilt auf 12 Monate


    Gruß Martin

  • Hallo Stephan,


    hatte auch so ähnlich angefangen wie du. Ich hatte aber zum Glück eine einsichtige Geschäftsleitung auch weil ich Unterstützung durch die BG bekommen habe.
    Wir haben nach Inkrafttreten der DGUV 2 den Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung entsprechend ermittelt. Für die betriebsspezifische Betreuung sind keine festen Einsatzzeiten vorgegeben.

    Berechnung sind wir auf ca. 100 h Betreuungszeit pro Jahr

    Vielleicht kannst Du hier noch was machen.


    Der Unternehmer hat zu ermitteln und zu prüfen, welche Leistungen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Betrieb erbringen müssen und welcher zeitliche Aufwand dazu erforderlich ist. Dabei wird er vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der betriebsspezifischen Betreuung das Recht auf Mitwirkung.
    Der Unternehmer ist verpflichtet, die Aufgaben und Leistungen mit den Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit schriftlich zu vereinbaren.


    https://www.bghw.de/arbeitssch…iebsspezifische-Betreuung


    Wichtig für dich dass du Missständen schriftlich dokumentierst.

    Null GB und BA bei errechneten 80 Std Einsatzzeit/Jahr. Hinterher waren es für die Anfangsphase bis alles da war über 600 Std im ersten Jahr.

    Schau mal was bei Deiner Berechnung alles aufgeführt wurde.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Ich hätte da noch eine Frage :


    wie haltet ihr es mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei Neuanschaffungen und Durchführung der Prüfungen durch externe Firmen ?


    Läst man die für jeden neuen Monitor o.ä antanzen um das Gerät vor Inbertiebnahme wirklich testen zu lassen oder wartet man bis zum nächsten Intervall und nimmt das Gerät trotzdem in Betrieb?



    Oder bietet es sich sogar an sich selber ein Testgerät für zu besorgen,wobei der Benutzer dann befähigt sein muss, um die Prüfungen wirklich gewissenhaft vor der ersten Inbetriebnahme zu testen ?


    Gruß


    Stephan

  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei Neuanschaffungen

    Es gibt keinen ausdrücklichen Zwang zur Erstprüfung ortsveränderlicher Arbeitsmittel. Allerdings fehlt auch jene Methode, die innerbetriebliche Sicherheit darzustellen, ohne eine solche Erstprüfung – einschließlich Dokumentation. Der Spruch »Wer schreibt, der bleibt« ist vor Gericht von enormer Bedeutung. Eine Erstprüfung ortsveränderlicher Arbeitsmittel muss man als Sorgfaltspflicht an sich selber sehen, um sich und die Kollegen vor rechtlichen Problemen zu schützen.

    Oder bietet es sich sogar an sich selber ein Testgerät für zu besorgen, wobei der Benutzer dann befähigt sein muss, um die Prüfungen wirklich gewissenhaft vor der ersten Inbetriebnahme zu testen ?

    Dies ist eine Unternehmerentscheidung. Wichtig ist dass geprüft wird


    Ortsveränderliche elektrische Geräte kommen bzw. sollten bei einer Neuanschaffung bereits geprüft in den Handel kommen. Dies kann man in einer Bedarfsanforderung regeln bei der festgelegt wird dass nur entsprechende Geräte gekauft werden.
    DGUV V3 § 5 Absatz (4) beachten. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.


    Achtung auch eine Regelung zur Benutzung privater Elektrogeräte und deren Prüfung unbedingt bei der Geschäftsleitung einfordern.


    Für gewerblich genutzte Betriebsmittel spätestens nach Ablauf der Garantiezeit Wiederholungsprüfungen vorgeschrieben. Die Prüffristen sind dabei abhängig von der Beanspruchung während der Laufzeiten und den Umgebungseinflüssen. Ortsveränderliche Geräte, die im Freien verwendet werden und somit Witterungseinflüssen unterliegen, haben weitaus kürzere Prüffristen. Im Gegenzug können die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Geräte verlängert werden, wenn eine lückenlose Dokumentation beanstandungsfreier Prüfungen nach DGUV-V3 nachgewiesen werden kann.


    Diese Prüffristen müssen unabhängig ob intern oder extern geprüft wird am besten in Form eines Prüfkataster/Verzeichnis als Maßnahme der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.



    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ich habe mittlerweile mit unserem Dienstleister für die Prüfungen gesprochen und er empfiehlt 2-5 Neueräte zu sammeln, obwohl er auch für ein einzelnes Gerät gerne innerhalb von 24 h vorbeikommt, aber dies kostet dann 35 Euro für die Prüfung und bei der Sammlung mehrere Geräte relativiert sich der Preis da Folgegeräte, nach dem ersten, nur 5,50 Euro kosten.


    Wir haben im Oktober die nächste Prüfung aller Geräte und ich hoffe, dass wir uns von da an an die Regelung, die wir selber in unserer Brandschutzordnung stehen haben, halten werden.


    Wir sind leider ein sehr kleiner Betrieb und haben keinen Elektriker oder ähnliches und sind in diesem Falle auf Dienstleister angewiesen.

  • Upps. Da kenne ich aber andere Preise, wobei 1€ pro prüfpflichtigem Gerät schon teuer ist wenn es sich um einige Hundert handelt.Kommt aber natürlich darauf an, ob schon gelistet sind, ob diese ohne lange Laufwege und andere Hinderlichkeiten geprüft werden können.....Insofern wenn es nur sehr wenige sind, bist du mit 5,50 € noch gut bedient.
    Gruß Martin

    Einmal editiert, zuletzt von martin s () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

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  • wollt Ihr das nicht in einem eigenen Thema diskutieren? Das findet doch sonst kein Mensch mehr.

    Ich bin zu 100% deiner Meinung . Hat nichts mit FASI Einsatzzeiten zu tun.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Das sind Probleme die wir zum Glück nicht haben,
    3 Vollzeit FaSis und eine Truppe die nur DGUV V3 Prüfungen macht( auch wenn letzteres ja in einem anderen Thread besprochen werden sollte).