Rettung aus leerem Becken eigenständig oder durch Rettungskräft

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  • Hallo Menschenschützer,
    zu Rettung bei Absturz von hoch gelegenen Arbeitsplätzen gibt es ja einiges. Wie sieht es aus mit der Rettung aus tiefer gelegenen Stellen an denen eine Verunfallter zu liegen gekommen ist?
    Folgende Sachlage bei uns. Wir haben hier einige Ätzbecken (Veredelung von Flachglas) aus Kunststoff die etwa 2,75m lang 1,20m breit und 1,90m tief sind. In Betrieb befinden diese sich in einer eingehausten und abgesaugten Anlage die nicht betreten werden kann und durch mehrere Schleusen und Verriegelungen gesichert ist.
    Gelegentlich müssen diese aber entleert, gereinigt und div. Einbauten gewartet werden, dazu steigen Mitarbeiter über eine Leiter in das Becken. Die Luft dort kann man als gut betrachten, da wir ca. 12.000m³ pro Stunde durch die Anlage saugen.


    Dabei besteht natürlich das Risiko des Absturtzes oder sonstiger Ursachen weshalb der Mitarbeiter nicht mehr selbstständig die Leiter besteigen kann.


    Hier habe ich nun die Frage an jmd der im Rettungsdienst tätig ist: Ist es sinnvoll die Mitarbeiter vorher mit einer Art Rettungsgeschirr auszustatten und selbst heraus zuheben?
    Meine persönliche Einschätzung ist das ich ja nicht weiss was passiert ist, ob der Mitarbeiter Verletzungen hat und ich diese Ursachen durch unqualifiziertes Anheben noch schlimmer machen würde.


    Vielen Dank für eure die Hilfe.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

    Einmal editiert, zuletzt von Frank_Fasibe ()

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  • Hallo,

    Hier habe ich nun die Frage an jmd der im Rettungsdienst tätig ist: Ist es sinnvoll die Mitarbeiter vorher mit einer Art Rettungsgeschirr auszustatten und selbst heraus zuheben
    Meine persönliche Einschätzung ist das ich ja nicht weiss was passiert ist, ob der Mitarbeiter Verletzungen hat und ich diese Ursachen durch unqualifiziertes Anheben noch schlimmer machen würde.

    bis Rettungsdienst/ NA da ist und sollte keine weitere Gefahr
    bestehen, nicht bewegen. Sicherlich kann man ausstatten,
    ob es dann auch das Mittel der Rettung ist, steht auf einem
    anderen Blatt Papier.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ... dazu steigen Mitarbeiter über eine Leiter in das Becken. Die Luft dort kann man als gut betrachten, da wir ca. 12.000m² pro Stunde durch die Anlage saugen.

    Das ist eine mutige Annahme, denn Luftströmungen sind doch eine eher komplexe Sache. In enge und/oder tiefe Räume oder Behälter würde ich die Leute nur mit einem Multiwarner für die in Frage kommenden Gefährdungen schicken. Das kann z. B. zu wenig Sauerstoff sein, Kohlenmonoxid ist auch sehr beliebt - da gibt es einige gefährliche Atmosphären.


    Neben anderen Anbietern ist Dräger zum Beispiel Hersteller und Lieferant für solche Multiwarner, die man meines Wissens auch mieten kann.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Schau mal nach DGUV Regel 113-004. Da dürften viele relevante Punkte entsprechend abgehandelt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da gehe ich mit Simon konform.


    Ganz am Rande sehe ich hier auch nur zwei Szenarien:


    1. Der MA rutscht von der Leiter und hat entweder ausser einem Schreck gar nix oder vielleicht einen Knöchel der verstaucht oder sogar gebrochen ist. Dann kann er es ohne Probleme bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes aushalten. oder


    2. Unter Berücksichtigung der Abmessungen der Grube, er knallt mit dem Schädel auf eine Kante und hat dann auch keine Probleme mehr mit der Warterei.


    OK, ernsthaft. Ich sehe hier nicht die Notwendigkeit einen MA noch zusätzlich mit einem "Rettungsgeschirr" in so eine Grube zu schicken.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Zur Not geht es ja auch mit der Rettungsschlaufe.
    Rettungsschlaufe.png
    Bildquelle: DGUV Regel 113-004


    Dort ist übrigens zu entnehmen: "6.1.1 Zur Rettung aus Behältern, Silos und engen Räumen hat der Unternehmer geeignete Rettungsgeräte und Transportmittel bereitzuhalten."


    Der Regel kann man weiterhin entnehmen: "Auch Tanktassen, Gruben, Schächte oder Kanäle sind als enge Räume anzusehen, falls das Auftreten von Gefahrstoffen oder Sauerstoffmangel nicht sicher ausgeschlossen werden kann."
    Für mich ist dieser Behälter in Form eines Doppelgrabes durchaus ein enger Raum und somit die Regel 113-004 zutreffend.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Das ist eine mutige Annahme, denn Luftströmungen sind doch eine eher komplexe Sache. In enge und/oder tiefe Räume oder Behälter würde ich die Leute nur mit einem Multiwarner für die in Frage kommenden Gefährdungen schicken. Das kann z. B. zu wenig Sauerstoff sein, Kohlenmonoxid ist auch sehr beliebt - da gibt es einige gefährliche Atmosphären.
    Neben anderen Anbietern ist Dräger zum Beispiel Hersteller und Lieferant für solche Multiwarner, die man meines Wissens auch mieten kann.



    Gruß Michael

    Hallo Michael,
    entschuldige es ist keine Annahme (wo steht das?) ... ich weiss das. Ich kann nicht zu allen möglichen Problemen in meiner Beschreibung detailliert eingehen wenn es mir nur um die Beantwortung zum Thema Rettung aus einer Grube geht.
    Zu wenig Sauerstoff ist unmöglich da, wie gesagt die Anlage von 12.000m³ Frischluft pro Stunde durchströmt wird und es sich um keinen Dauerzustand handelt. Außerdem müssen die Mitarbeiter nur kurz in das Becken, da bleibt keine Zeit 6,27 m³ Luft wegzuatmen.
    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ach Du grüne Neune,


    schauen wir uns doch noch einmal die Maße an:

    Wir haben hier einige Ätzbecken (Veredelung von Flachglas) aus Kunststoff die etwa 2,75m lang 1,20m breit und 1,90m tief sind.

    Wer von Euch hat denn in einer Kfz-Werkstatt schon mal einen Mechaniker mit Rettungsgeschirr in die Werkstattgrube steigen sehen, um einen Ölwechsel vorzunehmen? Bei allem Verständnis für die Bemühungen um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, aber man sollte den Blick für das Sinnvolle und Realistische nicht verlieren. Mit manchen Maßnahmen, die man ableitet, um Gefährdungen zu begegnen, verringert man die Akzeptanz des Gesundheits- und Arbeitsschutzes.


    Zur Rettung aus Behältern, Silos und engen Räumen hat der Unternehmer geeignete Rettungsgeräte und Transportmittel bereitzuhalten."

    Ja, das steht da.


    Auch Tanktassen, Gruben, Schächte oder Kanäle sind als enge Räume anzusehen, falls das Auftreten von Gefahrstoffen oder Sauerstoffmangel nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

    Ja, das steht auch da und zwar inklusive des fett hervorgehobenen Wortes. Freimessen? Anhand der technischen Daten der Absaugung durchrechnen? Ne, alles viel zu einfach. Wir gehen einfach davon aus, dass das Auftreten von Gefahrstoffen oder Sauerstoffmangel nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

    Für mich ist dieser Behälter in Form eines Doppelgrabes durchaus ein enger Raum und somit die Regel 113-004 zutreffend.

    Hhhmmmm,


    2,75m x 1,20m sind für Dich also ein enger Raum und Du setzt voraus, dass das Auftreten von Gefahrstoffen oder Sauerstoffmangel nicht sicher ausgeschlossen werden kann, und deswegen greift die Regel 113-004? Dann würde ich das aber konsequent über den ganzen Betrieb anwenden. Sorry, ich würde gerne noch mehr schreiben, aber jetzt fängt gerade die Übung "Rettung von Personen aus der Kabine des Herren-WCs" an. Das darf ich nicht verpassen, da es doch immer wieder interessant ist, zu sehen, wie die Kollegen mit Bergungsgeschirr den Statisten von der Schüssel ziehen. :whistling:


    Wenn ich unseren Jungs in der Kfz-Werkstatt sage, dass sie ab heute nur noch mit Rettungsgeschirr in die Werkstattgrube dürfen, dürfte das der Beginn einer langen und innigen Freundschaft werden. :P


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • @Frank_Fasibe,


    zu Deiner Frage: Wenn Du nicht weißt, welche Verletzungen der Kollege hat, würde ich ihn bis zum Eintreffen der Rettungskräfte betreuen. Wenn es jetzt nichts dramatisches ist, wird man den Kollegen aus einer Grube mit einer Tiefe von 1,90m herausbekommen, wenn man es nicht gerade alleine versucht.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Ja, das steht auch da und zwar inklusive des fett hervorgehobenen Wortes.

    Du wirst es kaum glauben, das habe ich beachtet, dabei hatte ich aber auch folgendes im Hinterkopf.


    In Betrieb befinden diese sich in einer eingehausten und abgesaugten Anlage die nicht betreten werden kann und durch mehrere Schleusen und Verriegelungen gesichert ist.
    Gelegentlich müssen diese aber entleert, gereinigt und div. Einbauten gewartet werden, dazu steigen Mitarbeiter über eine Leiter in das Becken.

    Ich gehe mal davon aus, in dem Becken ist üblicherweise nicht nur klares Wasser, sondern noch so einige nette Dinge enthalten. Es ist völlig egal, wie hoch der Luftwechsel in der Halle ist, wenn die Grube nicht spezifisch be- und entlüftet wird kann ich alleine über den Luftwechsel nicht von einer sicheren Atmosphäre ausgehen. Freimessung hast Du ja schon erwähnt. Ist natürlich abhängig von den üblicherweise in den Becken vorhanden Stoffen. Absaugung erfolgt in der Regel an der Oberfläche. Schon in relativ geringem Abstand zur Absaugleitung ist allerdings die Strömungsgeschwindigkeit so gering, dass keine sichere Abführung mehr erfolgt. Durch eine Absaugung am oberen Beckenrand wird man kaum in der Lage sein, Dämpfe, die schwerer sind als Luft und die sich am Boden des Beckens ansammeln, sinnvoll abzuführen. Somit wäre eine Bodenabsaugung empfehlenswert.
    Dies alles ist allerdings Spekulation, solange man nicht die Stoffe kennt, die hier auftreten könnten.



    2,75m x 1,20m sind für Dich also ein enger Raum

    Die DGUV Regel sieht Gruben und einige andere aufgelistete Räume als enger Raum an. Ich schließe mich hier nur der Meinung der DGUV Regal an.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie würdest Du dann die Grube in der Kfz-Werkstatt bewerten (ohne Absaugung mit DME, Aerosolen etc.)? Würdest Du da auch geeignetes Rettungsgerät bereithalten?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Üblicherweise dürfte eine solche Grube über mindestens eine Treppe verfügen. Diese ist in der Regel mit gängigem Gerät der Rettungsdienste begehbar. Bei einer Leiter geht das eher nicht.
    Solange der Motor läuft hat man in der Regel nichts in der Grube zu suchen. Ist der Motorlauf notwendig, muss für Abführung der Abgase gesorgt werden. Problem hierbei, wenn die Abgasanlage des Fahrzeugs nicht dicht ist.
    Ansonsten gehe ich bei einer solchen Grube davon aus, dass da nur sehr geringe und somit unkritische Mengen gefährlicher Stoffe gehandhabt werden, wovon ich bei den Becken von denen hier die Rede ist, nicht ausgehen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gehört eigentlich nicht hier her


    Wie würdest Du dann die Grube in der Kfz-Werkstatt bewerten

    DGUV Regel 109-009 Fahrzeug-Instandhaltung unter 4.6 Arbeitsgruben und Unterfluranlagen

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-157.pdf


    Unter


    4.6.1 Arbeitsgruben und Unterfluranlagen müssen mit mindestens zwei Treppen ausgestattet sein, deren Neigungswinkel ≤45° betragen muss. Bei Arbeitsgruben sollen die Treppen jeweils an den Enden der Grube liegen. Bei Unterfluranlagen sollen die Treppen außerhalb der Arbeitsöffnungen so angeordnet sein, dass sie durch Fahrzeuge nicht verstellt werden können. Siehe §4 Abs. 4 und Abschnitt 1.8 des Anhangs zu §3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung sowie Arbeitsstättenrichtlinie ASR 17/1,2 „Verkehrswege“.
    4.6.2 Abweichend von Abschnitt 4.6.1 ist bei Arbeitsgruben und Unterfluranlagen eine Treppe mit einem Neigungswinkel bis 60° zulässig, sofern diese Treppe nur als Notausstieg benutzt wird.
    4.6.3 Als Rettungsweg ist anstelle einer der Treppen nach Abschnitt 4.6.1 ein unter Werkstattflurebene gelegener Notausgang oder ein als Notausstieg eingerichtetes Fenster zulässig. Der Rettungsweg braucht nicht unmittelbar ins Freie zu führen, wenn die Flucht durch andere Räume ins Freie möglich ist und diese Räume nicht als feueroder explosionsgefährdet gelten. Andere Räume können z.B. Lagerkeller sein. Es empfiehlt sich, diese Räume durch eine Tür abzutrennen, die in Fluchtrichtung aufgeschlagen werden kann.
    4.6.4 Abweichend von Abschnitt 4.6.1 ist bei Arbeitsgruben bis 5 m Länge, gemessen in Werkstattflurebene, und bei Unterfluranlagen mit einer oder zwei Arbeitsöffnungen anstelle einer zweiten Treppe auch ein anderer trittsicherer Ausstieg ausreichend. Steigleitern sind als Ausstieg weniger geeignet, Steigeisen sind unzulässig. Trittsichere Ausstiege sind z.B. fest angebrachte Stufenanlegeleitern mit Haltemöglichkeit an der Ausstiegsstelle.
    4.6.5 Abweichend von den Abschnitten 4.6.1 und 4.6.4 kann bei Arbeitsgruben bis 0,9 m Tiefe in Verbindung mit einer integrierten Hebebühne auf eine zweite Treppe bzw. einen anderen trittsicheren Ausstieg verzichtet werden, wenn im Bereich des dem Zugang entgegengesetzten Endes der Grube ein Verlassen durch eine konstruktiv bedingte Öffnung von mindestens 0,5 m Höhe und 0,75 m Breite zur Verfügung steht.
    4.6.6 Die Länge der Arbeitsgruben muss so bemessen sein, dass beim Besetzen der Grube mit dem längsten zu erwartenden Fahrzeug die Ausgänge nicht gleichzeitig verstellt werden können. Beim Besetzen von Arbeitsgruben mit mehreren Fahrzeugen müssen zwischen den Fahrzeugen zusätzliche Einrichtungen für weitere Ausstiege bereitgestellt sein. Sätze 1 und 2 gelten nur, sofern nicht sonst jederzeit begehbare Ausstiege vorhanden sind. Geeignete Ausstiege sind z.B. Einhakleitern, fest angebrachte Stufenanlegeleitern.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo ihr alle Danke schon mal für die rege Diskussion!


    Es war eine FRAGE ob das sinnvoll sein kann. Außerdem war nicht dir Rede davon alle Mitarbeiter vorher schon damit auszustatten sondern erst wenn dies in der Grube liegen und nicht mehr selbstständig die Leiter nutzen können.



    Dann würde ich das aber konsequent über den ganzen Betrieb anwenden. Sorry, ich würde gerne noch mehr schreiben, aber jetzt fängt gerade die Übung "Rettung von Personen aus der Kabine des Herren-WCs" an. Das darf ich nicht verpassen, da es doch immer wieder interessant ist, zu sehen, wie die Kollegen mit Bergungsgeschirr den Statisten von der Schüssel ziehen.

    Alles gut bei dir? Was hat denn bitte schön eine WC-Kabine mit einer Wanne gemeinsam deren Zugang nur von oben her erfolgen kann?



    Ich gehe mal davon aus, in dem Becken ist üblicherweise nicht nur klares Wasser, sondern noch so einige nette Dinge enthalten. Es ist völlig egal, wie hoch der Luftwechsel in der Halle ist, wenn die Grube nicht spezifisch be- und entlüftet wird kann ich alleine über den Luftwechsel nicht von einer sicheren Atmosphäre ausgehen. Freimessung hast Du ja schon erwähnt. Ist natürlich abhängig von den üblicherweise in den Becken vorhanden Stoffen. Absaugung erfolgt in der Regel an der Oberfläche. Schon in relativ geringem Abstand zur Absaugleitung ist allerdings die Strömungsgeschwindigkeit so gering, dass keine sichere Abführung mehr erfolgt. Durch eine Absaugung am oberen Beckenrand wird man kaum in der Lage sein, Dämpfe, die schwerer sind als Luft und die sich am Boden des Beckens ansammeln, sinnvoll abzuführen. Somit wäre eine Bodenabsaugung empfehlenswert.
    Dies alles ist allerdings Spekulation, solange man nicht die Stoffe kennt, die hier auftreten könnten.

    Sorry schiess jetzt nicht vollkommen an der Fragestellung vorbei! Rettung aus einem Becken ist das Thema!


    Dennoch zu deinen Bedenken folgendes. In dem Ätzbecken befinden sich Glas-ätzende Säuren, die sich aber zum Glück zu 100% mit Wasser herausspülen lassen können. Es war auch nicht die Rede von der Luftwechselrate der Halle sondern der eingehausten Anlage. Das bedeutet, das der Kasten über dem Becken eine ca. 400fache Luftwechselrate hat. Die Luftführung reicht bis in das Becken hinein und die 30jährige Betriebserfahrung macht daher ein Freimessen vollkommen überflüssig, da wir mit keinen Dämpfen die schwerer als Luft sind rechnen müssen weil wir mit diesen nicht arbeiten!
    Ein Messgerät zu kaufen und eine Bodenabsaugung ist also vollkommen überflüssig.


    Aber wie dem auch sei. Ich möchte garnicht auf die Umgebung weiter eingehen, denn die Frage war nur an Personen im Rettungsdienst gerichtet.


    Danke.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Außerdem war nicht dir Rede davon alle Mitarbeiter vorher schon damit auszustatten sondern erst wenn dies in der Grube liegen und nicht mehr selbstständig die Leiter nutzen können.

    Ist es sinnvoll die Mitarbeiter vorher mit einer Art Rettungsgeschirr auszustatten und selbst heraus zuheben?

    Moin Frank,


    das war natürlich missverständlich formuliert. Sehe es doch mal praktisch. Der Mitarbeiter verunfallt. Du setzt einen Notruf ab. Du steigst in die Wanne und versuchst dem Kollegen das Rettungsgeschirr anzulegen, ohne ihm dabei unnötig Schmerzen zuzufügen. Dann versuchst Du den Mitarbeiter aus der Wanne herauszuholen.
    Wie lange dürfte dieser Vorgang in Summe dauern?
    Wie lange benötigen die Rettungskräfte, um vor Ort zu sein?


    Wenn Du kein geübtes Personal hast, dass diese Rettung wirklich beherrscht und regelmäßig trainiert, um den Mitarbeiter ohne Verschlimmerung seiner Verletzungen aus der Wanne zu bekommen, sind die Rettungskräfte mit Sicherheit schneller vor Ort als Du die Person aus der Wanne bekommst.


    Deswegen nochmals meine persönliche Einschätzung: Den Verletzten betreuen und Erste-Hilfe leisten, bis die Profis eingetroffen sind und sich um alles weitere kümmern. Um Deine andere Frage zu beantworten:


    Alles gut bei dir?

    Ja, Danke der Nachfrage. :D Die Rettungsübung erwähnte ich nur hyperbolisch. ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Sorry schiess jetzt nicht vollkommen an der Fragestellung vorbei! Rettung aus einem Becken ist das Thema!

    Mag sein, dass ich in Deinen Augen viel zu viele Dinge versuche hier mit zu betrachten. Meine Erfahrung zeigt mir aber, dass es oft sinnvoll ist "über den Tellerrand hinaus zu schauen".
    Was nützt es, wenn ich die technischen Voraussetzungen habe um jemanden aus dem Becken zu bekommen, das Becken aber aufgrund anderer Randbedingungen überhaupt nicht betreten kann? Sind die Becken vor Betreten restlos frei von den Glas ätzenden Säuren? Ich gehe da mal von Flusssäure und ähnlich netten Verbindungen aus.
    Sofern man solche Randbedingungen hier nicht beachten muss, wäre für mich die Frage, wie bekomme ich eine bewegungslose Person möglichst schonend aus dem Becken? Im Rettungsdienst hat man dafür ja diverse Tragen. Nur wie bekomme ich die über den Beckenrand. Der Weg über die Leiter dürfte nicht geeignet sein. Ist ein Kran oder eine andere geeignete Hebevorrichtung vorhanden? Wenn nein, dann stellt sich die Frage, ob Rettungsdienste oder die Feuerwehr so etwas vorhält, oder ob es nicht sinnvoller wäre selbst geeignetes Rettungsgerät vorzuhalten. Die von mir aufgeführte DGUV Regel gibt an, dass man das vorzuhalten hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo zusammen,


    mein erster Beitrag hier.
    Mit dem Hintergrund das ich selbst mal eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert habe, würde sagen:
    Unter dem Gesichtspunkt das jeder erst mal zur Erste-Hilfe-Leistung verpflichtet ist, gilt es den Verunfallten auf alle Fälle in Augenschein zu nehmen.


    Sollte er ansprechbar sein, alles kein Problem.
    Ist dieser nicht ansprechbar, hat man schon ein kleines Problem.
    So lange die Luft im Becken atembar ist |? alles super.
    Falls nicht, multiplizieren sich die Probleme, denn der Kollege muss da raus und zwar so schnell wie möglich.
    Dann ist es natürlich von Vorteil wenn er schon eine Art Rettungsgeschirr trägt.
    Auch nicht zu vernachlässigen ist der Gesichtspunkt der Eigensicherung.
    Wie rette ich ohne mich selbst in die gleiche Situation zu bringen?


    Ich hoffe ich konnte mit meiner Antwort zur Entscheidungsfindung beitragen.


    Gruß Peter

    Grüße vom Peter


    ...und nein, das hier ist keine Signatur. Hier versuche ich nur die übriggebliebenen Buchstaben zu sortieren.

  • Hallo,


    ich würde jetzt den Sachverhalt nicht so kompliziert bewerten.
    Lufttechnisch etc. scheint doch alles in Ordnung zu sein.
    Und wenn nicht, dann sind im Vorfeld (Freimessen etc,) schon die
    entsprechenden Maßnahmen zu treffen, genauso während
    den Arbeiten.


    Gleiches gilt doch auch bei einem Unfall. Wie hier schon
    erwähnt, kommt es doch auf den Zustand des Verunfallten
    an. Und sind Rettungsmittel vorhanden, kann man diese
    auch bereitstellen/ausstatten, sofern man es für erforderlich hält.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Meine persönliche Einschätzung ist das ich ja nicht weiss was passiert ist, ob der Mitarbeiter Verletzungen hat und ich diese Ursachen durch unqualifiziertes Anheben noch schlimmer machen würde.

    Bei Frakturen jeglicher Art muss man davon ausgehen, dass durch das unkoordinierte Anheben/Bewegen mit einem Rettungsgeschirr Frakturen verschoben werden und der Schaden vergrößert wird.
    Üblicher Weise werden abgestürzte Personen mit Halskrause versorgt und mit einer Schaufeltrage auf eine Vakuummatratze gehoben. Auf der Vakuummatratze gebettet, kann dann die Person von der Feuerwehr aus der Grube heraustransportiert werden.
    Und selbst bei "nur einem Beinbruch" ist das "Herumbaumeln" an so einem Geschirr unangenehm. Und wird eine Fraktur unsachgemäß bewegt, kann es im schlimmsten Fall zu einer arteriellen Verletzung kommen, die Lebensgefahr bedeuten kann.


    (ich gehe davon aus, dass wie beschrieben in der Grube normale Atemluft ist).

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)