Rauchmelder? Brandmeldeanlage?

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  • Guten morgen Forum,

    Frage an alle Brandschutzexperten.

    In dem Gebäude (Baden-Württemberg) in dem sich unser Büro befindet gibt es mehrer Privatwohnungen und mehrer Arztpraxen und weitere Büros wie z. B. Rechtsanwälte.

    Die Hausverwaltung behauptet es sei nicht notwendig Rauchmelder bzw. eine Brandmeldeanlage anzubringen!!??? Ist das so richtig?

    p. s. ein Flucht und Rettungsplan gibt es natürlich auch nicht.

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  • §15 der Landesbauordnung ist zu entnehmen "(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

    Somit sind in den Schlafräumen der Wohnungen, sowie in den dazu nötigen Rettungswegen entsprechende Rauchmelder vorgeschrieben. In Euren Büros meiner Meinung nach nicht, außer es handelt sich um Büros von Beamten, denn die schlafen ja immer, was landläufig bekannt ist. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • §15 der Landesbauordnung ist zu entnehmen "(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

    Somit sind in den Schlafräumen der Wohnungen, sowie in den dazu nötigen Rettungswegen entsprechende Rauchmelder vorgeschrieben. In Euren Büros meiner Meinung nach nicht, außer es handelt sich um Büros von Beamten, denn die schlafen ja immer, was landläufig bekannt ist. ;)


    @AxelS: genau so.

    wobei bei den Beamten wiederum, Schlaf; Tiefschlaf und komaähnlicher Zustand zusätzlich unterschieden werden muss. ;)

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    wie AxelS geschrieben hat, gilt dies für die Privatwohnungen.
    Hinsichtlich der gewerblichen Nutzung, da sollte man sich
    mal die ASR A2.2 anschauen, dementsprechend können
    Rauchmelder dort auch nicht schaden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010