Prüffristen von ortsveränderlichen Betriebsmittel

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  • Hallo,

    ich hab mal eine Frage zu den Prüffristen bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln(Büro und ähnliche Bedingungen).
    Aktuell werden unsere Gerätschaften alle 2 Jahre durch eine externe Firma geprüft. Wie ich in Vorschriften und Regeln (DGUV V3 usw.) nachlesen konnte ist dies auch die maximale Zeitspanne der Prüffristen. Das heißt für mich, das min. alle 2 Jahre geprüft werden muß. Nun will man die Prüfungen auf 3 Jahres Intervall ausdehnen und die Gefährdungsbeurteilungen entsprechend anpassen. Die Fehlerquote der letzten Prüfungen war immer unter 2%. Was zählt nun? Die DGUV Vorschriften und Regelwerke mit max. 2 Jahre oder die Gefährdungsbeurteilung die der Unternehmer (Betriebsleiter) anpassen möchte mit 3 Jahren?

    Einen ähnlichen Fall konnte ich auf dem Board nicht finden.

    Danke vorab

    mg Mobilfunk
    *Kaef*

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  • Hallo Mobilfunk,

    die Prüfungsabstände können verlängert werden, wenn die Fehlerquote unter 2% liegt. Nähere Angaben dazu findest Du auch in der DGUV Information 203-071.
    Nicht vergessen nach der ersten Prüfung der verlängerten Prüffrist direkt nach der Fehlerquote zu schauen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl