Ausbilder für PSAgA Anwender (Train the User)

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  • Hallo Community,


    ich habe über die Suchfunktion nicht das gefunden, was ich genau suche. Vielleicht auch die Suche falsch formuliert, ich weiß es nicht.


    Meine Frage:
    Welche Schulung muss ich belegen, um die Anwender der PSAgA in der richtigen Handhabung auszubilden?


    Ich habe beim TÜV Süd die "Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA" absolviert, aber meines WIssens reicht die alleine


    nicht aus, um die Mitarbeiter im Umgang mit der PSA zu schulen.


    Kann mir da bitte grad mal jemand einen entsprechenden Hinweis geben?


    Diese Anfrage habe ich schon bei Ropemen, Skylotec, Petzl, GEars und HighSolutions gestellt, habe aber bisher noch keine


    Rückmeldungen erhalten.


    Danke für eure Unterstützung.


    Gruß
    Caribe

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

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  • hi


    ich habe meine Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von PSAgA bei der BGHM gemacht. Diese war so umfangreich (5 Tage) dies reicht auch zur Unterweisung von Mitarbeitern

  • Hallo Caribe,


    schau mal hier rein


    DGUV Grundsatz 312-001 -Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/312-001.pdf


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wie ist das denn mit den Ausbildenden? Die jährliche Unterweisung ist ja keine Ausbildung.
    Aber Frage ich lieber mal konkret... Bin grade in einem Unternehmen wo PSAgA nur in Form von Rückhaltung in Hubarbeitsbühnen benutzt wird. Dafür ein Mehrtägiges Seminar zu besuchen, die ja zur Genüge angeboten werden, erscheint mir zu viel.
    Die Unterweisung ist schließlich Vorgesetztensache und meiner Einschätzung nach sollte eine interne Unterweisung des Vorgesetzten hier reichen.
    Hat dazu jemand Erfahrungen?

  • Hi,


    ich halte in diesem Fall eine mehrtägige Schulung für maßlos übertrieben. Aus meiner Sicht genügt in diesem Anwendungsfall für den Ausbildenden eine Einweisung des Herstellers / Verkäufers der PSAgA für diesen Anwendungsfall. Im Optimalfall ist diese Person auch fachlich und persönlich geeignet, die Einweisung an der Hubarbeitsbühne durchzuführen, um die PSAgA im Rahmen der Einweisung an der Hubarbeitsbühne gleich mit zu schulen (Theorie plus Praxis). Danach gibts die jährliche Unterweisung mit Praxis mit der PSAgA.


    schöne Grüße

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  • Danke für die Antwort.
    Den Schein für die Hubarbeitsbühnen haben die MA alle. Dann wird die jährliche Unterweisung zusammen mit der PSAgA kombiniert. Das Wissen um die Vorschriften ist auch vorhanden... nur wurde halt nie so ein überdimensioniertes Seminar besucht.

  • Hallo,
    die BGRCI hat wieder einmal ein solches Seminar für Ausbilder im Angebot.


    https://seminare.bgrci.de/shop…y=/asp0020.xml&field=path


    Anforderung an Ausbildende zur Durchführung von Unterweisungen gem. DGUV G 312-001
    Ihr Nutzen
    Sie sind in der Lage, die gestellten Anforderungen gemäß DGUV G 312-001 an Art und Inhalt von Unterweisungen mit praktischen Übungen im Betrieb vorzubereiten und sicher umzusetzen.
    Zielgruppe
    Personen, die im Rahmen von Unterweisungen die praktischen Übungen mit PSA gegen Absturz bzw. Rettungsausrüstungen (gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV R 199-312) im Unternehmen durchführen sollen

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Moin, moin,

    ich hole das Thema noch mal aus dem Keller.


    Dieses Seminar ist bei der BGRCI schnell ausgebucht, und in Coronazeiten eh nicht so viel angeboten. Kennt einer vielleicht einen externen Anbieter aus dem nördlichen Raum der etwas vergleichbares anbietet?


    Und meine zweite Frage ist: wie ist es mit theoretischen Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten (regelmäßige Benutzung der PSAgA min. 15 Tage im Jahr)? Würde die Unterweisung/Schulung der MA als "regelmäßige Benutzung" auch zählen?


    Mein Ziel ist es, dass ich unsere eigene MA im unternehmen selbst unterweisen kann/darf. Zum größten Teil sind das Arbeiten mit dem Hubsteiger und Wartungsarbeiten an den Transportbändern.

    Viele Grüße

    DIMA

  • Moin, moin,


    mich interessiert das Thema auch sehr. Als Anbieter habe ich aber auch nur welche aus dem Süden gefunden. Es gibt aber auch Anbiete, die haben als Voraussetzung nicht unbedingt die 15 Tage drin

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  • Moin, moin,


    mich interessiert das Thema auch sehr. Als Anbieter habe ich aber auch nur welche aus dem Süden gefunden. Es gibt aber auch Anbiete, die haben als Voraussetzung nicht unbedingt die 15 Tage drin

    Moin,


    die Voraussetzung 15 Tage im Jahr habe ich aus:


    DGUV Grundsatz 312-001

    Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen


    4.4 Praktische Fähigkeiten

    ..

    Die praktischen Fähigkeiten und Erfahrungen haben Ausbildende durch eine zeitnahe, regelmäßige Benutzung der PSAgA bzw. RA (mind. 15 Tage im Jahr) nachzuweisen. Diese sollten sich u.a. auf die Auswahl der Anschlagmöglichkeiten, des geeigneten Auffangsystems, der Verbindungsmittel und Verbindungselemente, der geeigneten Rettungsausrüstung, des geeigneten Helms, das Anlegen des Gurtes und das Bedienen der Rettungsgeräte beziehen.

    Viele Grüße

    DIMA

  • Ich habe meine Sachkunde für die PSAgA bei der Firma Evers in Oberhausen gemacht und war sehr zufrieden.

    Heißt das du darfst jetzt die Mitarbeiter ausbilden oder unterweisen? Oder PSAgA prüfen?

    Wenn ausbilden: arbeitest du selber auch regelmäßig mit PSAgA? Oder wie ist es mit dem Nachweis einer zeitnahe, regelmäßigen Benutzung der PSAgA?

    Viele Grüße

    DIMA

  • Heißt das du darfst jetzt die Mitarbeiter ausbilden oder unterweisen? Oder PSAgA prüfen?

    Wenn ausbilden: arbeitest du selber auch regelmäßig mit PSAgA? Oder wie ist es mit dem Nachweis einer zeitnahe, regelmäßigen Benutzung der PSAgA?

    Bei mir geht es nur darum die PSAgA zu prüfen.

    Evers bietet aber diverse Schulungen an, ich denke da ist auch eine passende für deine Vorgaben.

    Let the music be your master

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