Weinflasche mit schwefliger Säure - Mann stirbt

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  • https://www.badische-zeitung.d…eine-halbe-stunde-spaeter



    Mann trinkt schwefelige Säure aus Weinflasche und stirbt eine halbe Stunde später


    Tod nach einem Vorfall auf einem Weingut in Eichstetten: Dort hat ein 62-jähriger Mann schwefelige Säure getrunken. Etwa eine halbe Stunde später ist er gestorben. Die Kriminalpolizei ermittelt. Gegen 16.20 Uhr ist am Samstagnachmittag der Notruf bei der Polizei eingegangen: Ein Mann soll auf einem Weingut schwefelige Säure getrunken haben. Laut Menschen, die vor Ort waren, habe der Mann auf dem Weingut jedoch noch keine Vergiftungserscheinungen gezeigt.


    Danach soll er nach Hause gegangen sein, dort wurde der Notruf getätigt. Die Rettungsdienste rückten aus, doch trotz der Sofortmaßnahmen starb der 62-Jährige Winzer aus Eichstetten in seinem Zuhause. Die Todesursache ist noch nicht geklärt, eine Obduktion findet wohl am Mittwoch statt.


    Laut BZ-Informationen war der Tote ein Nebenerwerbswinzer aus Eichstetten, der seine Trauben bei dem Weingut ablieferte. Die schwefelige Säure befand sich laut Polizei in einer etikettierten Weinflasche. Von außen war nicht zu erkennen, dass Säure in der Flasche war. Nach Recherchen der BZ war es nicht das Weingut, das die schwefelige Säure in die Weinflasche abgefüllt hat.


    Noch ist nicht klar, woher die Flasche stammt. Auch warum der Mann die Säure trank, ist laut Polizei derzeit noch nicht bekannt. Die Kriminalpolizei Freiburg ermittelt und befrage noch Zeugen, heißt es aus dem Polizeipräsidium Freiburg.


    In der ersten Mitteilung der Polizei hatte es geheißen, es würde sich um Schwefelsäure handeln. Es handelt sich jedoch um schwefelige Säure. Dieser Stoff wird, gewöhnlich in fünf- bis sechsprozentiger Verdünnung, in der Kellereiwirtschaft zur Desinfektion eingesetzt. Er kommt auch zum Einsatz bei der Weinlese, insbesondere bei Vollerntern, um die angelieferte Traubenmaische zu konservieren.


    Badische Zeitung, Di, 19. September 2017 18:11 Uhr

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Unfassbar, sowas sollte ein Winzer schon beim öffnen der Flasche bemerken, so wie das zeug stinkt.
    Will man zumindest meinen.
    Aber zeigt wieder, niemals giftige Flüssigkeiten in Getränkeflaschen umfüllen.

  • Eine eindeutige und unmissverständliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen wird zurecht eingefordert und sollte immer konsequent mit Unterweisungen verbunden werden, bis es wirkllich jeder kapiert hat.


    Dieser Fall wirft aber noch ein anderes Problem auf, nämlich von Anfang an auch eindeutige und unverwechselbare Flaschen/Gefäße/Gebinde zu benutzen.


    Es ist ja noch nicht alles geklärt, aber denkbar ist folgendes:
    Aus einer Weißblech-Dose mit dem Desinfektionsmittel (typische "Verdünnerdose") hätte der Mann intuitiv nicht getrunken. Stattdessen greift er gedankenlos zu einer Weinflasche, die ein anderer ebenso gedankenlos für das Desinfektionsmittel benutzt hat. Niemand erwartet Desinfektionsmittel in einer Getränkeflasche.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Unfassbar, sowas sollte ein Winzer schon beim öffnen der Flasche bemerken, so wie das zeug stinkt.
    Will man zumindest meinen.
    Aber zeigt wieder, niemals giftige Flüssigkeiten in Getränkeflaschen umfüllen.

    ... kommt auf den Wein an, ob man den Unterschied riecht ;) .

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich bin nur ein paar Kilometer von Eichstetten entfernt und kenne dieses Klientel recht gut (komme selber aus einer Winzerfamilie und war auch 20 Jahre Winzer im Nebenerwerb)
    Gerade die etwas älteren sind nahezu Beratungsresistent
    Aber vielleicht regt dieser Unfall zum Nachdenken in dieser Region an.

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  • schon beim öffnen der Flasche bemerken, so wie das zeug stinkt.

    Ich habe einen guten Freund (kein Winzer, aber alles Griller).
    Der besagte Freund grillt, isst und trinkt fast alles..... leider kann er nichts riechen.


    So geht es bestimmt einigen Menschen.... und dann gibt es ja noch Gemütszustände bei dem es einem egal ist was man tut oder trinkt.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ich habe einen guten Freund (kein Winzer, aber alles Griller).Der besagte Freund grillt, isst und trinkt fast alles..... leider kann er nichts riechen.


    So geht es bestimmt einigen Menschen.... und dann gibt es ja noch Gemütszustände bei dem es einem egal ist was man tut oder trinkt.

    Hier will ich jetzt nicht mit individuellen Leistungsvoraussetzungen anfangen.
    Nichts riechen zu können ist gruselig! Ich kann es mir nicht vorstellen.


    Aber insbesondere die Sache mit dem Gemütszustand wäre für alle Beteiligte schlimm, sollte sich in dieser Richtung etwas bestätigen. Man kann nur froh sein, wenn jemand dann nicht auch noch andere gefährdet.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Aber zeigt wieder, niemals giftige Flüssigkeiten in Getränkeflaschen umfüllen.

    Wobei hier die akute Toxizität relativ gering und eigentlich nur bei Inhalation vorhanden ist.

    ... kommt auf den Wein an, ob man den Unterschied riecht

    Wenn der Fusel derartig stinkt, dass man ihn mit Schwefliger Säure verwechseln kann, dann ist er meiner Meinung nach nicht verkehrsfähig.


    Irgendwie erscheint mir der Fall dubios. Die Säure, zumindest in den gängigen Konzentrationen von um 6% ist eigentlich nicht akut toxisch. Auch müsste der Trinker sofort durch den Geschmack im Mund gewarnt werden, somit ist unbegreiflich, wie man eine größere Menge konsumieren kann. Da passt einiges nicht so zusammen. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass es zu Erbrechen gekommen ist mit anschließender Respiration in die Lunge mit chemischer Pneumonie. Dadurch gestörter Gasaustausch und dann ist er daran "erstickt".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich denke alles weitere als die Tatsachen ist Spekulation und ich will/werde mich nicht daran beteiligen.
    Was für mich nur mal wieder unbegreiflich ist, ist die Tatsache, dass mal wieder gegen die Kennzeichnung verstoßen wurde. Und ich erlebe halt im täglichen Geschäft dauernd solche Situationen. Man kämpft hier gegen Windmühlen.

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    Mike

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  • Hi Mike 144 da kann ich dir nur zustimmen.


    Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass die SVLFG nicht mehr auf die Sicherheitstechnische Betreuung achtet, wenn man bedenkt, dass wir am Kaiserstuhl fast jährlich tödliche Unfällen haben.
    Ich wurde in 20 Jahren einmal von einer Aufsichtsperson überprüft und was eine Fasi ist wusste ich damals nicht einmal.

  • Hallo MIke,


    im Grunde, so blöd es klingt, der Klassiker.


    Wie oft predigen und meckern wir:
    Getränkeflaschen nur für Getränke!!!!!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass die SVLFG nicht mehr auf die Sicherheitstechnische Betreuung achtet

    Dürfte sein, wie bei vielen Berufsgenossenschaften. Es muss gespart werden, auch am Aufsichtspersonal. Dann hat die SVLFG bestimmt auch noch das Strukturproblem, dass da viele Kleinstbetriebe zu betreuen sind, mit entsprechendem Aufwand. Gleichzeitig wird Marktabschottung betrieben, denn z.B. Zulassung zur SiFa Ausbildung im Bereich der SVLFG bekommen nur Personen die in einem entsprechenden Betrieb in Vollzeit angestellt sind. Das passt kaum zur durchschnittlichen Unternehmensstruktur der Mitgliedsbetriebe. Externe Dienstleister bekommen in der Regel auch keine Chance, hier aktiv zu werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • https://www.badische-zeitung.d…gen-fahrlaessiger-toetung



    Tod durch Säure: Polizei verdächtigt zwei Männer aus Eichstetten wegen fahrlässiger Tötung
    Im Todesfall auf einem Weingut in Eichstetten ist nach der Obduktion gewiss, welcher giftige Stoff die Todesursache war. Der Verdacht der fahrlässigen Tötung richtet sich gegen zwei Männer aus Eichstetten.




    Nachdem ein 62-jähriger Mann am Samstag, 16. September, auf einem Weingut in Eichstetten eine giftige Substanz getrunken hat und daran gestorben ist, liegen nun erste Erkenntnisse der Rechtsmedizin vor.
    Diese und die laufenden, kriminalpolizeilichen Ermittlungen lassen laut Polizei darauf schließen, dass der Mann aus Eichstetten flüssiges Ammoniumbisulfit zu sich genommen hat. Es handele sich dabei um einen im Weinbau häufig verwendeten Stoff, der im Fachhandel für Kellereibedarf erworben werden kann.


    Die Überprüfung dieses Verdachts und eine genauere Beschreibung der Todesursache werde erst mit dem Befund aus den toxikologischen Untersuchungen erwartet, die noch nicht abgeschlossen seien, so die Polizei weiter.


    Verdacht gegen zwei Nebenerwerbswinzer aus Eichstetten


    Diese führt Ermittlungen wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung. Der Verdacht richtet sich laut Polizei sich gegen zwei 55 und 62 Jahre alte Männer aus Eichstetten.


    Erste Befragungen würden darauf schließen lassen, dass die beiden Beschuldigten oder einer der beiden die giftige Flüssigkeit in eine handelsübliche Weinflasche gefüllt und abgestellt hatten. Kurze Zeit später soll sich das Opfer aus dieser Flasche ein Glas abgefüllt und die Flüssigkeit getrunken haben.



    Hoch konzentrierte Lösung riecht weniger stark


    Es handelte sich um eine Lösung mit 40-prozentigem Anteil von Schwefeldioxid. Diese hoch konzentrierte Lösung riecht deutlich weniger stark und stechend nach Schwefel als niedriger konzentriertes Schwefelwasser. Diese Auskunft aus Winzerkreisen wird auch von Jürgen Sigler vom Freiburger Weinbauinstitut bestätigt. Dieser Umstand könnte möglicherweise auch ein Grund sein, warum der Mann, als er das Glas zum Mund führte, die Gefahr nicht roch. Zum Zeitpunkt des Unglücks war viel Betrieb in dem Weingut und die Luft dort von den starken Gerüchen
    erfüllt, die beim Keltern der Trauben entstehen.


    Auch der Verstorbene war Nebenerwerbswinzer


    Nachdem der 62-Jährige bemerkt habe, dass sich kein Wein im Glas befand, soll er mit einem Auto nach Hause gefahren sein. Von dort aus hätten Angehörige den Notruf gerufen. Nach ersten Erkenntnissen aus dem Umfeld der Personen handelt es sich laut Polizei bei den beiden Tatverdächtigen und beim Verstorbenen um Nebenerwerbswinzer aus Eichstetten.



    Auch nach BZ-Informationen ist der 62-Jährige ein Nebenerwerbswinzer aus Eichstetten, der in dem Ort auf einem Weingut seine Trauben abgeliefert hat.



    Im Notruf wurde laut Polizei darüber informiert, dass der Mann Schwefelsäure getrunken hätte. Der Rettungsdienst konnte den 62-Jährigen nicht mehr retten. Später wurde spezifiziert, dass es sich um schwefelige Säure handele. Dieser Stoff wird, gewöhnlich in fünf- bissechsprozentiger Verdünnung, in der Kellereiwirtschaft zur Desinfektion eingesetzt. Er kommt auch zum Einsatz bei der Weinlese, insbesondere bei Vollerntern, um die angelieferte Traubenmaische zu konservieren.


    Badische Zeitung, Mo, 25. September 2017 14:30 Uhr



    Nochmal zur Info...


    § 8 GefStoffV Allgemeine Schutzmaßnahmen



    Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.

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    Mike

  • dass der Mann aus Eichstetten flüssiges Ammoniumbisulfit zu sich genommen hat.

    Das erklärt die Vergiftung, in Verbindung mit der Magensäure entsteht Schwefeldioxid, welches recht schnell resorbiert wird.
    Möglicherweise hätte hier Auslösen von Erbrechen, lebensrettend sein können. Allerdings ist Auslösen von Erbrechen in der Regel nicht die anzuwendende Erste Hilfe, da soll man eigentlich Erbrechen vermeiden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • von quer reingegrätscht:


    das Abfüllen eines Gefahrstoffes in ein Lebensmittelgefäß wird
    - nicht als fahrlässig,
    - nicht als grob fahrlässig,
    sondern als Vorsatz
    betrachtet.
    Damit ergeben sich entsprechende Konsequenzen bei einem Gerichtsverfahren und etwaige Regressforderungen der zuständigen BG.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Als ich kenne das Weingut wo es passiert ist, dort gibt es für die wartende Winzer einen Tisch für das Leibliche Wohl.
    Da es z. B. Kaliumdisulfit, im Handel frei zu kaufen gibt, könnte es ja auch sein das, dass Weingut überhaupt nichts damit zu tun hat.

  • könnte es ja auch sein das, dass Weingut überhaupt nichts damit zu tun hat.

    So wie es aussieht sind ja 2 Nebenerwerbswinzer als Tatverdächtige im Visier der Ermittlungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • So... Und heute ist mir das Urteil in die Hände gefallen (in Form eines Zeitungsberichts)
    https://www.badische-zeitung.d…e-toetung--168575320.html




    Urteil ist rechtskräftig


    Tod eines Winzers durch Schwefelwasser war fahrlässige Tötung




    Im September 2017 war ein Winzer aus Eichstetten durch schwefelige Säure gestorben. Gegen einen 56-Jährigen – ebenfalls Winzer – wurde jetzt eine Geldstrafe verhängt.


    Im Fall des Tods eines 62-jährigen Winzers aus Eichstetten, der bei der Weinlese im September 2017 auf einem Weingut in der Kaiserstuhlgemeinde schwefelige Säure aus einer handelsüblichen Weinflasche getrunken hatte und gestorben war, ist seit dieser Woche das Urteil rechtskräftig. Ein 56-Jähriger wurder wegen fahrlässiger Tötung zu 80 Tagessätzen verurteilt.


    Das Strafbefehlsverfahren wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht verhandelt, weil der Beklagte Einspruch gegen die Strafe erhoben hatte – in der Hoffnung, dass das Verfahren eingestellt wird, wie Verteidiger Peter Rau sagte. Der Beschuldigte hatte in der Kelterhalle des Eichstetter Weinguts flüssiges Ammoniumbisulfit, das bei der Weinlese zum Konservieren der Traubenmaische verwendet wird, in eine etikettierte Weinflasche statt in einen gekennzeichneten Plastikbehälter gefüllt und diese neben andere Weinflaschen gestellt, so der Vorwurf.


    Keine Vorgaben zur Abfüllung der gefährlichen Flüssigkeit


    Das Opfer hatte sie anschließend verwechselt und daraus ein Glas der Substanz getrunken, woran er eine Stunde später starb. "Das wäre vermeidbar gewesen", rechtfertigte Oberstaatsanwalt Karsten-Nils Schwarz seine Anklage.


    Auf dem Weingut habe es weder Vorgaben noch Plastikbehälter zur Abfüllung der gefährlichen Flüssigkeit gegeben, verteidigte sich der Angeklagte. Einen mitgebrachten Spritzwasserbehälter habe er nach Gebrauch einem Kollegen geliehen und nur deshalb später beim erneuten Abfüllen nach der Weinflasche gegriffen. Diese habe er zu Hause sicher verwahren wollen.


    In der Kelterhalle standen etwa zwei Meter neben dem Schwefelwasser-Tank auf einem Tisch Weingläser und -flaschen zum Trinken für die Winzer, so der Angeklagte.


    Wo stand die Flasche?


    Die Umstände zum Tod des Winzers schilderte er aus seiner Sicht wie folgt: Er habe höchstens zwei Minuten lang Schwefelwasser abgefüllt, dabei habe ihm ein Kollege geholfen, gegen den die Ermittlung eingestellt wurde. Der Angeklagte habe in der Hocke mit dem Rücken zur Tür sitzend nicht mitbekommen, wie das Opfer den Raum betrat und aus der abgefüllten Flasche Schwefelwasser trank.


    Auch habe er seine Flasche nicht wie vorgeworfen zu den anderen gestellt, sondern neben sich auf den Boden. Nachdem der Geschädigte das Mittel getrunken hatte – dem Beklagten fiel auf, dass Flüssigkeit aus der Flasche fehlte –, habe er ihn umgehend dem Kellereibesitzer übergeben.


    Freiheitsstrafe ebenfalls möglich


    Welche Auswirkungen das Trinken von Schwefelwasser hat, will der Beklagte, der seit dem 18. Lebensjahr als Winzer mit dem Mittel zu tun hat, nicht gewusst haben. Im Umgang mit der Substanz habe er nie Handschuhe oder Schutzbrille getragen. Auf die Frage von Richter Dominik Stahl, ob er den Warnhinweis auf dem Tank – eine rote Raute mit Ausrufezeichen – nicht gesehen habe , entgegnete der Beschuldigte, dass er auf die genaue Zusammensetzung des Inhalts nicht geachtet habe.



    "Jeder weiß: Nichts Ätzendes in Lebensmittelflaschen füllen", sagte Oberstaatsanwalt Schwarz, daher sehe er keine Einstellung des Verfahrens. Abgesehen von der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, sei ein Mensch tot.



    Das Strafmaß sei nur wegen der Situation vor Ort mit Augenmaß als Geldstrafe beantragt. Auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung sei möglich. Schwarz empfahl tunlichst: "Ziehen Sie den Einspruch zurück." Diesem Rat folgte der Angeklagte nach kurzer Besprechung mit seinem Verteidiger und akzeptierte die Geldstrafe.

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    Mike