Höhe Stolperstelle Defination Baustelle

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  • Hallo zusammen ,


    Gibt es eine konkrete Vorschrift - Vorgabe ab welcher Höhe wird eine Stolperstelle auf einer Baustelle im öffentlichen Bereich als Stolperstelle definiert und muss diese abgesichert werden?

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Das ist mal wieder eine Frage....... naja.
    Von was reden wir? Verkehrsweg? im Bau befindlicher Arbeitsbereich? Fertig errichteter Bereich?

    Grundsätzlich wäre bei bei Fußböden in Arbeitsstätten folgen Grundinformation zu berücksichtigen:

    Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm. Dies kann u. a. dem Punkt 4 der DGUV Regel 108-003 (bisher: BGR 181) entnommen werden.

    ABER: ich bewerte derartige Probleme mit Betrachtung der Randbedingungen.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • baua.de/DE/Angebote/Publikatio…df?__blob=publicationFile

    Hallo Dirk,

    danke für die Info, interessantes umfangreiches Projekt.

    Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm

    Nach § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A 1.5/1,2 spricht man bei einem Höhenunterschied von 4 mm (bei Bodenbelägen) von einer Stolperstelle. Diese Höhe gilt für Beschäftigte in Arbeitsstätten oder auf Baustellen.
    Diese Argumentation habe ich auch geführt.

    im Bau befindlicher Arbeitsbereich?

    hier entsprechend sichern , markieren . Reicht das ?

    Fertig errichteter Bereich?

    Was ist hier zu beachten bzw. anzuwenden. Treffen hier auch die 4 mm zu ?

    Freue mich auf eure Meinungen.

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Moin,

    bei 4mm könnte man ganze Straßenzüge mit Kopfsteinpflaster oder vielleicht leicht abgesacktem Pflaster renovieren.
    Da würden fast alle Kommunen "am Stock" gehen.

    Letztlich sollte man das gesamte Bild sehen. 4mm im Parkett ist blöd, 4mm als Steinchen irgendwo und keiner sagt es. 4mm auf einer Baustelle? O.M.G.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    bei 4mm könnte man ganze Straßenzüge mit Kopfsteinpflaster oder vielleicht leicht abgesacktem Pflaster renovieren.
    Da würden fast alle Kommunen "am Stock" gehen.

    Letztlich sollte man das gesamte Bild sehen. 4mm im Parkett ist blöd, 4mm als Steinchen irgendwo und keiner sagt es. 4mm auf einer Baustelle? O.M.G.

    das Argument passt jetzt nicht wirklich.....
    Die 4 mm beziehen sich auf Arbeitsstätten, keine Straßen, keine Baustellen, keine Baumhäuser, keine Klettergärten, keine......
    Bei jeder genannten Vorgabe in einem Regelwerk, gibt es so etwas wie "Anwendungsbereich", das sollte man dann auch beachten.

    Wenn wir über "Raumtemperaturen" sprechen, könnte ich mit dem Arbeitsplatz am Hochofen kommen - ok?

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Öffentlicher Bereich und Baustelle, das passt nicht zusammen.
    Wenn Baustelle, dann abgesperrt. In Bereichen in denen Bauarbeiten ausgeführt werden haben Passanten nix verloren.
    Mann kennt das ja aus Innenstädten in denen irgendwelche Bauarbeiten durchgeführt werden. Da ist auch alles so abgesperrt das niemand in einen Gefahrenbereich hinein läuft.
    Beispielsweise mit Überstiegen über irgendwelche gebuddelten Gräben. Auch diese weisen irgendwo eine Kante auf, mit der das Teil auf dem Boden aufliegt. 4mm erachte ich als absolut unkritischen Wert.
    Ansonsten würde ich die ASR A1.5/1,2 empfehlen da stehen auch jede Menge Infos zu Fußbodenbeschaffenheiten drin.

    Gruß
    Peter

    Grüße vom Peter

    ...und nein, das hier ist keine Signatur. Hier versuche ich nur die übriggebliebenen Buchstaben zu sortieren.

  • Die 4 mm beziehen sich auf Arbeitsstätten, keine Straßen, keine Baustellen, keine Baumhäuser, keine Klettergärten, keine......

    Hier mal die Einschätzung von KomNet

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/29900

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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