Hallo zusammen,
in unserem Betrieb stehen einige Spritzgussmaschinen der Firma Engel. Im Betrieb muss die Schutztür geschlossen bleiben. Nun ist bei einer Maschine der besondere Fall, dass der Robi mit den Teilen nicht über die Schutztür reicht. Damit es einwandfrei funktioniert, müsste eine Aussprung von etwa 10-15cm am oberen Rand und in der Länge von etwa 100cm gemacht werden. Somit könnte der Robi mit den Teilen außerhalb der Maschine die Teile auf das Band legen. Die Tür hätte nur noch eine Höhe von etwa 190cm, reingreifen wären somit nur größeren Personen oder mit Hilfmittel möglich.
Zur Sicherheit ist um den Bereich ein Käfig mit zusätzlicher Schicherheitstür. Ich sehe bezüglich des Umbaus keine Bedenken, da die Sicherheitsmechanik der Tür nicht verändert wird. Für meinen Kollegen ist es wichtig, dass die FaSi (in dem Fall ich) ein Schriftstück aufsetzt in der Bestätigt wird, dass trotz der Umbaumaßnahmen weiterhin die Sicherheit gegeben ist. Kann ich dieses ohne weitere machen, muss ich mich hierbei auf einen bestimmten § beziehen? Eine neue CE wäre wohl nur bei Veränderung vom Sicherheitsmechanismus nötig. Habe ich etwas vergessen?
Viele Grüße
Jo