Spritzgussmaschine - Veränderung der Schutztür

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  • Hallo zusammen,


    in unserem Betrieb stehen einige Spritzgussmaschinen der Firma Engel. Im Betrieb muss die Schutztür geschlossen bleiben. Nun ist bei einer Maschine der besondere Fall, dass der Robi mit den Teilen nicht über die Schutztür reicht. Damit es einwandfrei funktioniert, müsste eine Aussprung von etwa 10-15cm am oberen Rand und in der Länge von etwa 100cm gemacht werden. Somit könnte der Robi mit den Teilen außerhalb der Maschine die Teile auf das Band legen. Die Tür hätte nur noch eine Höhe von etwa 190cm, reingreifen wären somit nur größeren Personen oder mit Hilfmittel möglich.
    Zur Sicherheit ist um den Bereich ein Käfig mit zusätzlicher Schicherheitstür. Ich sehe bezüglich des Umbaus keine Bedenken, da die Sicherheitsmechanik der Tür nicht verändert wird. Für meinen Kollegen ist es wichtig, dass die FaSi (in dem Fall ich) ein Schriftstück aufsetzt in der Bestätigt wird, dass trotz der Umbaumaßnahmen weiterhin die Sicherheit gegeben ist. Kann ich dieses ohne weitere machen, muss ich mich hierbei auf einen bestimmten § beziehen? Eine neue CE wäre wohl nur bei Veränderung vom Sicherheitsmechanismus nötig. Habe ich etwas vergessen?


    Viele Grüße
    Jo

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  • Hallo,


    du nimmst keine Änderung in der Steuerung vor, ok.


    Letztlich arbeitest du aber im Bereich der Sicherheitsabstände.


    https://www.bghm.de/uploads/tx…asheet/BG_10.4.2.3_06.pdf


    Passt das dann noch?
    Reingreifen gilt für ALLE, also sowohl kleine, wie auch größere Personen. Klär das doch kurz "sauber" ab.
    Nicht damit du dir bei der Lösung eines Problems ein weiteres, größeres einbaust.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Sorry,



    die FASI bestätigt????????



    Da läuft wohl was Falsch. Da muss alles in Absprache mit dem Hersteller der SGM gemacht werden. Die Schutztüre hat auch den Sinn das nichts von innen nach außen kommt. Und wenn da ein Handling läuft, soll dann da eine Person sein???. (Betrieb innerhalb einer Schutzeinhausung).


    Vom Hersteller gibt es Umbau-Kits für solche Fälle. (Betrieb mit offener Schutztüre)

  • Hallo jcsn,


    dein beschriebenes Problem kenne ich... Als Lösung dazu wurde das Handling (also der Robi) erhöht. Dazu wurde unter der Konsole, auf dem der Robi fest aus die SGM geschraubt wurde, eine Adapter-Platte (in entsprechender Höhe) geschraubt oder beim Hersteller eine dementsprechend hoche Konsole bestellt.

  • Hallo jcsn,
    du musst das gleiche Sicherheitsniveau erzielen, das die Spritzgussmaschine jetzt aufweist - der Robbi wäre ein separates Thema.
    Beim Öffnen der Verdeckung wird die Steuerung entsprechend angesprochen und der Ölfluss wird über ein mechanisches Ventil weg
    vom Schließzylinder auf den Tank geleitet. So war es immer bei Maschinen für Handeinlegearbeiten.
    Deine Maschine läuft anscheinend im automatischen Dauerlauf, da müsste es auch gehen, wenn die Hydraulikpumpe zusätzlich sicher abgeschaltet wird.
    Bin da aber nicht mehr auf dem laufenden - die entsprechende C-Norm wird's wohl wissen.

    mfg.

    Uwe

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  • Hallo Jo,


    verstehe ich das richtig? Das Konstrukt besteht aus Spritzgussmaschine, Roboter und Transportband. Drum herum ein Schutzzaun.


    Falls ja - herzlichen Glückwunsch! Ihr habt euch ein "Integriertes Fertigungssystem" gebaut. Die Anforderungen sind in der EN ISO 11161 beschrieben.


    Bezüglich CE: Der Roboter ist erst mal eine unvollständige Maschine, die nicht betrieben werden darf, so lange die Anforderungen der Maschinenrichtlinie nicht erfüllt sind.
    Im Endeffekt ist für das Gesamtsystem eine Betriebsanleitung zu erstellen und das CE-Kennzeichen zu vergeben (siehe auch EN ISO 11161 9.2. Hier wird auf die EN ISO 12100-2:2003, 6.4 verwiesen. In der aktuellen EN ISO 12100:2010 sind die Anforderungen in der Nr. 6.4.4 zu finden).


    Verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und für die CE-Kennzeichnung ist der Integrator - also, Stichwort "Eigengebrauch", der Betreiber, Werkleiter, Abteilungsleiter, der das Fertigungssystem konstruiert, zur Verfügung stellt, ......


    Mit einem Schriftstück der SIFA wird das rechtlich nicht getan sein.


    Viele Grüße
    Q901S

  • Hi!


    danke für die konsturktiven Antworten!




    Nach dem Schaubild "Horizontaler Abstand zum Gefahrenbereich" müsste beim Umbau der Abstand bei 600mm liegen. Das tut er nicht wirklich, weil der Spritzgussprozess direkt hinter der Tür liegt. Der Robbi ist aber sowohl bei geänderter sowie veränderter Tür außerhalb der SGM. Dafür ist letztlich der Käfig um den Gefahrenbereich herum.




    Somit wäre der beste Weg, die Schutztür offen zu lassen. Die FaSi bestätigt letztlich nur die Empfehlung?



    Hallo jcsn,


    dein beschriebenes Problem kenne ich... Als Lösung dazu wurde das Handling (also der Robi) erhöht. Dazu wurde unter der Konsole, auf dem der Robi fest aus die SGM geschraubt wurde, eine Adapter-Platte (in entsprechender Höhe) geschraubt oder beim Hersteller eine dementsprechend hoche Konsole bestellt.


    Den Ansatz werde ich als Input weitergeben. Danke.



    Die Maschine fährt nicht direkt in den Ruhezustand. Erst beim Nothaltschalter fährt die SGM sofort runter. Die gegenüberliegende Tür ist bspw nicht eingehaust. Die Einhausung gilt nur dem Robi.




    Da ich mich jetzt erst in den Bereich komplett einarbeite und mit Themen wie diesem lernen soll - was voll ok ist. Werde ich die EN ISO durchwühlen und schauen, ob wir diese nicht ggf bereits haben.
    Unser Integrator ist genau derjenige der gesagt hat, er möchte ein Schriftstück von mir haben.

  • Für meinen Kollegen ist es wichtig, dass die FaSi (in dem Fall ich) ein Schriftstück aufsetzt in der Bestätigt wird, dass trotz der Umbaumaßnahmen weiterhin die Sicherheit gegeben ist

    Hallo Jo,


    klar möchten Deine Kollegen am besten die Verantwortlichen für die Maschine eine schriftliche Absicherung. Vorsicht !!!! :71: Du kommst rechtlich sehr schnell bei einem entsprechendem Unfall der ja jederzeit vorkommen kann in ganz ganz dünnes Fahrwasser und wirst vermutlich untergehen.
    Es läuft sehr schnell auf eine
    "Wesentliche Veränderung von Maschinen" hinaus und alle bisher gültigen Maschinenunterlagen sind nichts mehr wert.
    Es gibt doch einen zuständigen TAB der BG . Wenn du ihn kennst was ich hoffe würde ich ihn oder einen entsprechenden Fachkollegen zu Rate ziehen. Ich habe auch schon bei einigen speziellen Problemen sehr gut mit der BG zusammengearbeitet und sicherheitsgerechte produktive Lösungen gefunden die auch juristisch konform sind.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Tach.
    Meine Meinung? Als FASI bestätigst du am besten im Bereich Maschinensicherheit erstmal GAR NIX.
    Der Hersteller der Presse (Engel) hat mal eine Gefährdungsbeurteilung der Maschine gemacht und musste die zulassen. Da waren Spezialisten am Werk (und das meine ich nicht negativ). Du bist Generalist, und kannst die vorgegebenen Regelwerke überhaupt nicht kennen.
    Du fragst wenn du was nicht genau weißt den Spezialiste oder leitest Maßnahmen ein, dass die Spezialisten sich darum kümmern.


    Es hat einen Grund warum die Türe die Höhe hat und diese eigenmächtig herabzusetzen ist gefährlich. Nicht nur in Bezug auf die tatsächlichen Gefährdungen für Leib und Leben sondern auch in Bezug auf "Wesentliche Veränderungen". Da wird ins Schutzkonzept eingegriffen, was zu einer Senkung des Sicherheitsniveaus führt. Und daran führt (meiner Meinung nach) keine Gefährdungsbeurteilung dran vorbei.
    Dann verliert die Maschine ihre CE Konformität (Muss ja da sein; auch eine verkettete Maschine muss irgendwann abgenommen werden).
    Wenn dann ein Unfall passiert wird GENAU so etwas geprüft.


    Das Thema "Schutztüre offen lassen" (wie ich oben gelesen habe) ist dann auch wieder interessant.
    Wenn du das vorhast, musst du in die Schutzsteuerung der Maschine eingreifen. Klar... sonst läuft die ja nicht.
    Dann sind wir beim Thema: Außer Kraft setzen von Sicherheitseinrichtungen. Das ist ein Straftatbestand. Und die die davon wussten sind alle dran.
    Und die die es abgenickt haben mehr als die anderen. Und die die Fachkenntnisse darüber haben (also was das Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen betrifft) noch mehr als alle anderen.
    Die bekommen dann zu hören: SIE als Fachkraft für Arbeitssicherheit hätten wissen müssen dass das nicht zulässig ist.....


    Mal angenommen du schreibst so einen Schrieb und der Unfall passiert, dann wird durch die Beschäftigten der Schrieb der FASI herausgezogen wo draufsteht dass alles i.O. ist.
    Merkste selber.... oder?


    Deshalb: Hol dir den Hersteller (also Engel) dazu. Rede mit denen über dein Problem. Ich hab im Umfeld mehrere Engel Pressen die an die Arbeitssituation angepasst wurden. Auch nach der Inbetriebnahme.


    Sorry wenn ich manchmal sehr zynisch oder spitz schreibe... ich hab mittlerweile zu viel gesehen und zu viel erlebt.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Sorry wenn ich manchmal sehr zynisch oder spitz schreibe... ich hab mittlerweile zu viel gesehen und zu viel erlebt.


    Überhaupt nicht, sonst hätte ich nicht gefragt.


    Die Tür soll ja nicht außerkraft gesetzt werden, sondern letztlich nur der obere Bereich ausgeschnitten werden. Dadurch, dass nicht wirklich mehr verändert wird, ist es da nicht ausreichend dieses in die Gfb aufzunehmen und gut ist. Schließlich habe ich immer noch den Schutz durch den Käfig und die Tür verliert ihre Funktion auch nicht.


    Ansonsten ist wohl die einfachste und beste Lösung den Robbi zu erhöhen und somit an der restlichen Maschine keine weiteren Eingriffe zu machen.

  • Ansonsten ist wohl die einfachste und beste Lösung den Robbi zu erhöhen und somit an der restlichen Maschine keine weiteren Eingriffe zu machen.

    mhhh....


    Da bin ich wieder, ich alter Bedenkenträger
    Dann hat der Robbi ne höhere Reichweite im Schwenkbereich. Einen höheren Schwerkpunkt. Auf den Sockel wirken höhere Kräfte usw. usw.


    Ich bleib dabei: Hol die Engel ran und frag die.


    Mike

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    Mike

  • Hi,


    ich kann das Problem ebenfalls nicht nachvollziehen. Erster Ansprechpartner wenn es Probleme mit einer Maschine gibt ist der Hersteller bzw. Lieferant. Oftmals genügt bereits ein Anruf dort. Denn in der Praxis tauchen vielerorts an einer Maschine die gleichen Schwierigkeiten auf (in den seltensten Fällen ist man der Erste, der wegen eines Sachverhalts anruft ;) und oftmals hat der Hersteller dann schon eine saubere Lösung parat.
    Bevor ich mir hier selbst den Kopf zerbreche hole ich den Hersteller ins Boot. Erst wenn der nicht weiterhelfen kann wende ich mich an die BG, um eine sichere Lösung mit der zuständigen Aufsichtsperson zu finden.
    Auf keinen Fall würde ich einfach mal loslegen und danach bei Hersteller oder BG anfragen, was die von dem eigenmächtig durchgeführten Umbau halten. Das geht erfahrungsgemäß in der Regel schief und ich hatte auch schon Fälle, wo die Maschine danach sofort außer Betrieb genommen werden musste.


    schöne Grüße

  • Moin sagen,


    dass besagte Problem habe ich auch. Engel, Robi, Periphärie.
    Ohne da jetzt viel drum herum zu reden, seit Jahren haben wir Glück gehabt, bis jetzt.
    Bei uns ist eine Tür komplett offen.
    Zur Zeit wird mit Engel eine Lösung erarbeitet, um den Gefahrenbereich zu entschärfen, wird ein Lichtvorhang installiert. ( Umzäunung ist vorhanden )
    Sobald jemand in den Gefahrenbereich kommt, geht alles auf STOP.


    Zum Thema, mal eben was schriftlich fixieren, Du solltest die Gefahr kennen und erkennen, deshalb kann es da nichts schriftliches geben.
    Gefahr erkennen, erörtern, Lösung suchen.
    Die Verantwortung liegt beim Vorgesetzten nicht bei der SIFA.


    Finde die Antworten meiner Vorredner Super, ein MEGA Forum hier.


    Gruß von der Waterkant.

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  • Die Verantwortung liegt beim Vorgesetzten nicht bei der SIFA.

    Ein ganz klarer Einspruch.


    Wenn die FASI den Zustand kennt, ihn toleriert und nichts unternimmt (das fängt schon beim Melden an) ist die FASI mitverantwortlich. Er/Sie ist ausgebildet und kennt sowohl die rechtlichen als auch die persönlichen Gefährdungen; ergo MUSS sie tätig werden!
    Lies mal hierzu den Artikel auf Seite 2/3
    https://www.bgrci.de/fileadmin…t_sicher_Auszug_05_15.pdf


    Und glaub mir eins... wenn es zu einem Unfall kommt dann erinnern sich plötzlich alle die mit der FASI gesprochen haben an diese Gespräche.


    Wobei.. mit geht in diesem Artikel eins NICHT runter... Wenn eine FASI "keine arbeitssicherheitstechnischen Aspekte" erkennt und aufschreibt, dann macht sie was falsch. Aber garantiert.

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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Hallo Mike144,


    dass die SIFA den Zustand erkennt und auch dokumentiert und bei Bedarf falls keine Lösung vorhanden die Maschine außer Betrieb setzt, ist klar.
    Ich beziehe mich auf den zitierten Satz.
    Es kann keinen "Schriftstück" geben, dass wollte ich ausdrücken. ( speziell in diesem Fall )


    "Gefahr erkennen, erörtern, Lösung suchen." habe ich oben geschrieben.


    Der Fall ist mir bekannt.

  • OK... hab ich dann wohl missverstanden...

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    Mike

  • Moin, Mike

    Der Hersteller der Presse (Engel) hat mal eine Gefährdungsbeurteilung der Maschine gemacht

    ... nö, das hat er mit Sicherheit nicht, weil das nur der Betrieb kann, der die Anlage betreibt.
    Der Hersteller hat aber hoffentlich eine Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100 gemacht ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Asche auf mein Haupt. Du hast natürlich Recht.

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    Mike

  • als Ergänzung


    Die Risikobeurteilung ist eine zentrale Herstellerpflicht der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. In Artikel 5 wird vorgeschrieben.

    Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine
    sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt
    Das wird leider immer noch gar nicht bzw. wenn dann oft sehr unzureichend durchgeführt. Eigentlich sollte die Sifa bei der Auswahl von Maschinen vor deren Kauf einbezogen werden. Dabei können dann die entsprechenden Unterlagen vorher geprüft werden. Leider nicht immer gängige Praxis in den Betrieben.


    Risikobeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung ??? ?(


    Immer wieder taucht die Frage auf, ob ein Unterschied zwischen einer Gefahrenanalyse, einer Risikobeurteilung und einer Gefährdungsbeurteilung existiert?
    Die Begrifflichkeiten sorgen oft für Verwirrung.
    Die Begriffe Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung werden häufig und fälschlicher Weise schlichtweg verwechselt. Sie sind jedoch nicht identisch und bezeichnen unterschiedliche Verfahren zur Identifizierung von Risiken und Gefährdungen, die in unterschiedlichen Bereichen Anwendung finden.
    Tatsächlich gleichzusetzen sind Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung, welche das gleich Verfahren bezeichnen, jedoch in unterschiedlichen Normen so verwendet werden.Der Begriff „Gefahrenanalyse“ wurde aus Internationalisierungsgründen in der aktuellen Fassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch den Begriff „Risikobeurteilung“ ersetzt
    Der Begriff Risikoanalyse definiert hingegen einen einzelnen Schritt innerhalb des Prozesses der Gefahrenanalyse bzw. Risikobeurteilung.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    6 Mal editiert, zuletzt von Tanzderhexen ()

  • ...Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt
    Das wird leider immer noch gar nicht bzw. wenn dann oft sehr unzureichend durchgeführt.

    Das kann ich so nicht bestätigen bzw. deckt sich nicht mit meiner Erfahrung.


    ...Gefahrenanalyse...
    ...Risikobeurteilung...
    ...Gefährdungsbeurteilung...

    ...Gefährdungsanalyse...
    ...Risikoanalyse...


    Gibt es denn eine allgemeingültige Definition dieser Begriffe? Das ist mir bisher nicht bekannt.
    Und ich bin schon an den Begrifflichkeiten zu unserem Nachbarland im Südosten gescheitert. Und dort wird zumindest ein vergleichbares Deutsch gesprochen.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -