Unterweisung Angestellte

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  • Hallo Gemeinde!


    Mich treibt eine Frage um. Bei der SiFa-Ausbildung kam mal ein Einwurf, dass Angestellte von Arbeitern zu unterscheiden seien, einige gesetzliche Regelungen wie bspw. das ArbZG würden für diesen Personenkreis nicht gelten (Zitat:"...Angestellte dürfen ausgebeutet werden..."). Die Frage ist nun, wer ist denn für die Unterweisung der Angestellten zuständig, wenn sie keine Mitarbeiter im eigentlichen Sinne wären? Müssen Angestellte überhaupt unterwiesen werden? Oder fällt das für Angestellte unter Informationsbeschaffung/Selbstorganisation? Mir geht es hier insbesondere um unsere Angestellten, die ja selbst Mitarbeiter unterweisen (Richtung: Wer unterweist den Unterweisenden?). Ich freue mich auf rege Diskussion!

    Einmal editiert, zuletzt von c.baum ()

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  • Wieso sind Angestellte keine Mitarbeiter? Wieso trifft das ArbZG nicht zu?
    Auch Angestellte sind Lohn-/Gehaltsempfänger und irgendjemand unterschreibt den Arbeitsvertrag. Bei Selbständigen können wir gerne über das Thema ArbZG reden, aber nicht bei Angestellten "allgemein"....


    Gruß
    dwein112

  • Müssen Angestellte überhaupt unterwiesen werden?

    Himmel hilf 8|


    Sollten die Prüfungen in der SiFa-Ausbildung tatsächlich sooooo einfach sein? Wozu dann eigentlich drei Jahre Ausbildung?


    Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch
    Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.


    Kommt Dir dieser Satz bekannt vor? Entschuldigung, aber aus Kundensicht wird mir gerade Angst und Bange.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Ergänzend zu meinen vorherigen Ausführungen:


    Zwischen "Arbeitern" und "Angestellten" wird, zumindest im öD, seit Einführung des TVöD 2005, nicht mehr unterschieden. Es handelt sich um "Beschäftigte". Dann gibt es max. noch die "Beamten"...


    Wo war die SiFa Ausbildung?


    Gruß
    dwein112

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  • Ok, ok ...


    dass der Spruch so, kam ist Tatsache. Daher war meine Frage auch theoretisch formuliert....


    Die Frage ist nun, wer ist denn für die Unterweisung der Angestellten zuständig, wenn sie keine Mitarbeiter im eigentlichen Sinne wären?

    Mir ist hier auch offensichtlich ein kleiner Fehler bei der Differenzierung unterlaufend. Leitende Angestellte fallen nicht unter das ArZG.

    Einmal editiert, zuletzt von c.baum ()

  • Man sollte davon ausgehen, dass der Unterweisende das Thema der Unterweisung beherrscht und sich hiermit bei der Unterweisung somit selbst unterweist.


    ...was für ein Satz...

  • (Zitat:"...Angestellte dürfen ausgebeutet werden..."). Die Frage ist nun, wer ist denn für die Unterweisung der Angestellten zuständig, wenn sie keine Mitarbeiter im eigentlichen Sinne wären?

    :44::Lach::44:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Mir ist hier auch offensichtlich ein kleiner Fehler bei der Differenzierung unterlaufend. Leitende Angestellte fallen nicht unter das ArZG.

    schrieb ich doch auch

    Man sollte davon ausgehen, dass der Unterweisende das Thema der Unterweisung beherrscht und sich hiermit bei der Unterweisung somit selbst unterweist.


    ...was für ein Satz...

    Jo, cooler Satz, trifft es aber

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Moin!


    Oh Mann.... schon interessant, was man so alles in der FASI Ausbildung zu lernen scheint.


    Vergiss das ganze mit "Angestellten", "100% Kräften", "Teilzeitkräften" blablabla...


    DAS HIER
    Auszug §4 Unterweisung der Versicherten DGUV Vorschrift (1):


    Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutz-gesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
    ist der zentrale Satz für dich als FASI.


    Kurz mal zur Erklärung
    Der Unternehmer: der der das Unternehmen leitet und die Schecks ausstellt
    Die Versicherten: Die die im Umfeld des Unternehmens arbeiten; dazu zählen alle Angestellten, Arbeitnehmer, Hilfsarbeiter und auch die externen Dienstleister/Fremdunternehmen
    mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen: Die Gefährdungen die ihnen während ihres täglichen Wirkens im Betrieb begegnen könnten.


    Also:
    Der "Werker": Maschinen, Gefahrstoffe, Verkehrswege, PSA usw usw
    Der "Büroangestellte": Ergonomier am Schreibtisch, Bildschirmnutzung, Verkehrswege, Aufenthalt im Werkbereich
    Der "Aussendienstler": Verhalten beim Kunden, Verhalten auf Baustellen, PSA, Fahrtätigkeiten usw usw....
    Der "Vorgesetzte": Auswirkungen der Vorgesetzenrolle im Bereich AS, Aufsichtspflicht, Folgen
    usw.


    Und wer unterweist die Unterweisenden?
    mhhhh...Lies den Satz oben nochmal.... Also. DER UNTERNEHMER. Oder die von ihm beauftragte FASI.
    Dabei gibts eins zu beachten. Weder der Unternehmer noch die FASI sind Spezialisten für die Maschinen oder Arbeitsmittel und das tägliche Arbeiten damit.
    Deshalb habe ich ja auch meine "Zwischenebenen" in der Hierarchie. Meister, Vorarbeiter, Facharbeiter.
    Sie alle arbeiten und haben Fachkenntnisse für bestimmte Bereiche. Diese muss man sich zu Nutze machen.


    Es sollte eigentlich für alle Bereiche mindestens eine Gefährdungsbeurteilung da sein. DAS ist die Quelle was für die betreffenden Beschäftigten unterwiesen werden muss. Wenn man dann noch einen halbwegs vernünftigten Meister hat, hat der noch eigene Unterlagen und ergänzt die Themen.


    Der Chef unterweist die Vorgesetzten und macht Zielvorgaben dass anhand der bestehenden Gefährdungsbeurteilungen unterwiesen werden muss. Das legt er auf die unterschiedlichen Abteilungen um.
    Dann unterweist beispielsweise der Abteilungsleiter "Stanzerei" seine Werker anhand der GB und der BA die in der Abteilung unterwegs sind.
    Und die FASI unterstützt an allen Ecken und Enden mit übergreifenden Unterweisungen die alle etwas angehen. Z.B. Alkohol nicht im Betrieb, Versicherungsschutz, Verkehrswege, allgemeiner Umgang mit Gefahrstoffen und Folgen bei Nichteinhaltung von Regelungen usw. usw.


    Mike



    Hab grade noch was gefunden:
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi527.pdf


    Und hier gehts um die Verantwortung
    https://www.bghm.de/de/arbeits…wortung-im-arbeitsschutz/

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Hallo @c.baum,


    mache dich im Vorfeld mit dem Link von @awen vertraut und schau dir den §5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes an. Ich denke nicht dass alle "Leitenden Arbeitnehmer" die wir als solche bezeichnen auch wirklich diese Bedingungen erfüllen. Wir haben zwar bei uns im Unternehmen "Leitende Mitarbeiter" aber die erfüllen nicht dir Voraussetzungen des §5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes.


    Daher bei solchen Aussagen immer genau prüfen, auch wie es im eigenen Betrieb ist und nicht pauschal alles glauben. Oft treten bei unterschiedlichen und nicht definierten Begriffen die Probleme auf.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Eine derartige Fragestellung eröffnet mir zahlreiche weitere Fragen; gibt es noch fachliche Qualifikationen bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit oder geht es noch weiter nach unten.....

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),