Scherenhubbühne fällt sie unter die DGUV G 308-008?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage bezüglich Hubarbeitsbühnen zu denen ja auch die Scherenbühne gehört.
    In der DGUV G 308-008 steht geschrieben, dass ein Mitarbeiter einige Voraussetzungen haben muss um diese führen zu dürfen. Das ist für mich ein Teil den ich ohne Probleme mittragen kann, und für richtig erachte.
    Dann kommt ein Teil der die Ausbildung zum Bedienen dieser Bühnen auf min. 9 Stunden setzt.
    Und das ist mein Problem da ich 40 Mitarbeiter habe die nur ein mal im Jahr eine Scherenbühne fahren. Wenn ich diese erst einmal 9 Stunden Ausbilden lasse, kostet uns das sehr viel Geld. Bisher hat der Leiter der Betriebstechnik ca. eine Stunde eine Einweisung gegeben und alle waren zufrieden.
    Geht das jetzt nicht mehr?
    Oder kann ich über eine GBU (in dem Fall wird von der Bühne aus nur gezählt (Inventur) und nicht gearbeitet (Austausch von Leuchten etc.) wie in den letzten Jahren verfahren?


    Für alle Vorschläge und Hinweise bin ich dankbar!


    Danke und Gruß
    Jörg

  • ANZEIGE
  • Guten Morgen,


    eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung sollte immer in Betracht gezogen werden.
    Die Betriebssicherheitsverordnung wird näher erläutert in der von Ihnen erwähnten DGUV 308-008.
    In dieser Vorschrift unter Nummer 3 steht, dass die "Ausbildung" notwendig ist.
    Ich würde dennoch, mit dem Ansprechtpartner der zugehörigen Berufsgenossenschaft kommunizieren und nachfragen, ob die Ausbildung notwendig ist.
    Bei Satzungsrechte können bestimmte Punkte von BG zu BG varieren, deswegen um sicher zu gehen, auch hier lieber nachfragen.


    Grüße
    Cooley

  • Moin Jörg,


    worum geht es dabei überhaupt?
    Der Unternehmer hat eine gewisse Verantwortung. Dazu gehören Arbeitsmittel, der Zustand derselben und die Benutzung. Damit man etwas benutzen kann, muß man es kennen.
    Soweit die Theorie.


    Ich glaube die Sache mit der Ausbildung/ dem Training läßt sich nicht an Minuten abmachen. Hier sollte etwas rübergebracht werden, was als Basis vorhanden sein muß. Eine Sensibilisierung gehört dazu.


    Ihr müßt euch jetzt entscheiden, was ihr braucht, nicht was ihr wollt. Ihr sollt nicht zufrieden sein, eure MA sollen mit den Arbeitsmitteln sicher zurechtkommen. Oft ist es dann so, ein Kurs aus "Schwarzfahren" wird schneller mit der Praxis fertig sein. Ich würde das jetzt nicht von einigen Minuten abhängig machen. Vielleicht dauert es einmal länger mit der Ausbildung, vielleicht ist das auch einmal kürzer. Letztlich ist die in der Verantwortung des Trainers. Der muß sich von seinen Schülern überzeugen. Diese werden später selbstständig arbeiten.


    Vielleicht könnt ihr ja an der Personenstückzahl arbeiten? Bildet lieber weniger Leute aus, dafür aber gut. Vielleicht könnt ihr auch einen Trainer selber ranzüchten, der dann als Multiplikator arbeitet.


    Ich denke hier wird dir keiner sagen, laß doch die Ausbildung sein oder zwei Stunden tun es auch oder ..................

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)