Genaue Definition von Arbeitsschutz vs. Arbeitssicherheit

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  • Hallo
    in der FASI-Ausbildung haben wir schön gelernt, dass Arbeitsschutz = Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz ist
    aber wie die Ausbildung schon sagt, legen wir den Fokus auf die Arbeitssicherheit...

    man findet aber diverse andere Definitionen, die jeden einzelnen Begriff, sowie den Überbegriff anders formulieren (umwerfen).
    z.B. hier: https://www.bfga.de/arbeitsschutz-…it-fachbegriff/

    Als Thema für die Praktikumsarbeit zum Arbeitsschutzmanagement beispielsweise, müsste ich ja aber dann genau gesagt vom Arbeitssicherheitsmanagement reden, oder nicht?
    wie grenze ich das im Bericht bzw. generell ab? Was ist eure Meinung dazu?

    Liebe Grüße

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  • Hi,

    i.d.R. spricht man von Arbeitsschutzmanagement, weil sich der Arbeitsschutz umfassend um Wohlergehen, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten kümmert. Bei OHSAS heißt es z.B. Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem.

    Meiner Meinung nach sind die Definitionen von Skiba am gebräuchlichsten:

    Arbeitsschutz: “Schutz des Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen (Über- und Unterforderungen). Auf den Beschäftigten bezogen wirken sich Gefahren in Form von Personenschäden (Verletzungen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen), schädigende Belastungen in Form von schädigenden Beanspruchungen (Über- und Unterbeanspruchung) aus. Ziel des Arbeitsschutzes ist Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung.” (Skiba, 2000).

    Arbeitssicherheit: “Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung. Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen (Unfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit. Die Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen ist ein Interesse, das jeder Beschäftigte von Natur aus besetzt, weil davon sein Wohlbefinden und seine wirtschaftliche Existenz abhängen. Insofern liegt zunächst ein grundlegendes Bedürfnis der Selbsterhaltung vor. Davon ausgehend ergibt sich auch die gesellschaftsorientierte Begründung der Notwendigkeit des Schutzes vor berufsbedingten Personenschäden. Zu unterscheiden sind humane (moralisch-ethische) sowie wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe.” (Skiba, 2000).

    Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt den Akteuren im Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz beschäftigt sich mit der Vorgehensweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Insofern ist die Arbeitssicherheit nur ein Teil des Arbeitsschutzes. Darum kann sich ein Unternehmen z.B. Bei seinen generellen Richtlinien für Mitarbeiter nicht nur auf “Arbeitssicherheit” beschränken, sondern es muss alle Rechte und Pflichten berücksichtigen, die sich aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes ergeben.

    schöne Grüße

  • Hallo

    ich würde mich MrH anschließen. Warum einen neuen Begriff definieren. Das ganze ist ein Managmentsystem wie Iso 9001, 14001. Dann eben auch Arbeitsschutzmanagementsystem. Soll ja auch präventiv wirken...