Trafo "Freihalten"

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  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine Frage. Habe hierzu schon viel gegooglt und keine Antwort gefunden.


    Gibt es eine gesetzliche Grundlage, Trafotüren frei zu halten.
    In unserer Firma werden die Trafostationen immer wieder durch Fremdfirmen-Autos, Container usw. zugestellt. Gibt es einen Mindestabstand zu diesen Stationen.
    Ich denke wenn es hier wirklich brennt kann es durch etwaige Explosionen recht gefährlich werden.


    Wäre schön, wenn mir hierzu jemand eine Anwort geben kann.

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  • Nachtrag:


    Wenn das "euer" Bereich ist, dann habt ihr doch Hausrecht.


    Schilder aufstellen, warnen und abschleppen lassen (Fahrzeuge), bzw. den Containerparkern die Ohren langziehen.



    Geht die Tür der Anlage auf einen öffentlichen Bereich raus, dann sprecht mit eurer Stadtverwaltung. Vielleicht können die dann eine Sperrfläche einrichten?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi,


    die Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVo) regelt die baulichen Anforderungen für elektrische Betriebsräume in Gebäuden. Sie ist Länderrecht und somit abhängig vom jeweiligen Bundesland. In der Muster-EltBauVo steht unter § 4: Elektrische Betriebsräume müssen so angeordnet sein, dass sie im Gefahrenfall von allgemein zugänglichen Räumen oder vom Freien leicht und sicher erreichbar sind und durch nach außen aufschlagendeTüren jederzeit ungehindert verlassen werden können.


    Zusätzlich gilt das Technische Regelwerk des Netzbetreibers für den Bau und Betrieb von Übergabestationen. Hier wird üblicherweise gefordert, dass der Zugang den Beschäftigten des Netzbetreibers jederzeit ungehindert möglich sein muss. Unbefugte dürfen keinen Zutritt haben (der Traforaum muss stets verschlossen sein und mit dem Warnhinweis vor gefährlicher elektrischer Spannung mit dem Zusatz "Hochspannung, Lebensgefahr" gekennzeichnet sein).


    schöne Grüße

  • Ich danke euch für eure Antworten.
    Es ist so, dass sich die Türen auf unserem Betriebsgelände befinden. Fremdfirmenautos usw. stellen sich hier gerne davor.
    Ich werde, dank eurer Beiträge, in den Infos recherchieren und ggf. Schilder anbringen. Das ganze Thema werde ich in die nächste ASA aufnehmen.


    Ich danke euch nochmals :)

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  • Hallo nach Marksuhl, anbei Deine Möglichkeit zum Freihalten der Trafos. Nutze die Annäherungszonen nach Stromspannung. Die stehen ganz unten angeführt.Beste Grüße aus dem RheinischenThomas


    Brandbekämpfung nach VDE 0132


    Die VDE 0132 vom Oktober 2015 trifft Regelungen zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen. Sie dient somit zur Unterrichtung von Personen, die für die Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen und in deren Nähe zuständig sind – dies können auch Elektrofachkräfte sein.
    © kldy/ iStock/ Thinkstock Vorbereitende Maßnahmen für die Brandbekämpfung
    Der Betreiber der elektrischen Anlage unterstützt die Feuerwehr bei der Erstellung von Einsatzplänen. Dabei gibt er Aufklärung über mögliche Gefahrenpunkte, bei denen die Löscharbeiten, z. B. durch enge Bebauung oder Leitungsführung, erschwert oder behindert werden können. Auchüber besondere Maßnahmen bei der Brandbekämpfung, wie z. B. Chlophentransformatoren, informiert er die Feuerwehr.

    Brandbekämpfung an Niederspannungsanlagen
    Sind im Bereich der Brandstelle umfangreiche Zerstörungen der Niederspannungsanlagen, insbesondere der Freileitungen, zu erwarten oder bereits eingetreten, so sind die betroffenen Leitungen im Bereich der Brandstelle spannungsfrei zu machen.
    Eine Berührung herabgefallener Leitungen, auch wenn sie am Boden liegen, und eine Berührung der im normalen Zustand nicht unter Spannung stehenden Metallteile, z. B. Maschinen, Fernmelde-Freileitungen bzw. Wasser- oder Gasleitungen, kann gefährlich sein. Diese Metallteile können u. U. unter Spannung stehen.
    Bei Annäherung, z. B. Erkunden und Retten, an unter Spannung stehenden Niederspannungs-Anlagenteilen ist ein Mindestabstand von 1 m bis 1.000 V AC bzw. bis 1.500 V DC einzuhalten.
    Brandbekämpfung an Hochspannungsanlagen
    Hochspannungsanlagen in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten, wie z. B. Schalt- und Umspannanlagen, dürfen nur in Gegenwart der zuständigen Elektrofachkräfte (z. B. Anlagenverantwortlicher) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen und nur von unmittelbar am Einsatz Beteiligten betreten werden.
    Bei Einsätzen (Erkunden, Retten) in der Nähe unter Spannung stehender Hochspannungsanlagen und Freileitungen sind die Schutzabstände nach folgender Tabelle einzuhalten:

    Netz-Nennspannung Annäherungszone
    über 1 kV bis 110 kV 3 m
    über 110 kV bis 220 kV 4 m
    über 220 kV bis 380 kV 5 m
  • Hallo,


    der Artikel stammt woher?
    Man sollte vorsichtig sein, fremde Artikel (mit urheberrechtlich geschützten
    Bildern) hier ohne Nennung der Quelle zu kopieren.


    Trotzdem Danke für den Hinweis.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Der Beitrag wurde bereits mit© markiert. Die Quelle ist auch benannt. Brandbekämpfung nach VDE 0132 ist offen im Netz zu finden oder habe ich die aus meiner eigenen DIN VDE 0132 heraus genommen.


    Trotzdem DANKE für den Hinweis

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