Test Dichtigkeit Brandschutztüre

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  • Hallo zusammen,


    in unserem Neubau wurden die Brandschutztüren nicht abgenommen weil ein großer Spalt zum gegossenen Boden vorhanden ist.
    Dies hat man, obwohl mehr als deutschlich sichtbar, mit einem Blatt-Test festgehalten.
    Blatt konnte man unter geschlossener Brandschutztüre durchziehen.
    Jetzt kommt eine "Fachfirma" die den Boden mit Harz an die Türe anpassen soll.
    Reicht es dann aus wieder so einen Blatt-Test zu machen um zu beurteilen ob die Türen nun OK sind ?
    Nicht das wir diesen Test durchführen und der Baufirma somit sagen dass deren Arbeit OK war, und später kommt dann eine Sachverständiger der die Türen wieder nicht abnimmt.


    Vielleicht hat da jemand einen Tipp für mich .
    Evtl. mit Dräger Rauchröhrchen testen oder ähnlichem.


    Gruß


    Stephan

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  • Hi,


    in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der Brandschutztüre ist der Abstand des Türblatts zum Boden angegeben (je nach Hersteller und Tür variiert der maximal zulässige Spalt zwischen Tür und Boden). Dieses Spaltmaß muss der Hersteller auch in der Einbauanleitung der Türe angeben.


    1. Schritt: informieren, welches Spaltmaß zulässig ist (entweder die Einbauanleitung oder die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Türe beim Hersteller anfordern und lesen).


    2. Schritt: nachmessen, ob das Spaltmaß eingehalten wird. Üblicherweise sind die angegebenen bzw. vorgeschriebenen Maße im Millimeterbereich. Benötigt wird also ein Lineal mit Skalierung im mm-Bereich, mit dem vom Boden weg gemessen werden kann. Üblicherweise findet hier der Zollstock Verwendung ;) . Ein Blatt Papier ist mir hier als Nachweis zur Einhaltung des Bodenspalts noch nicht begegnet.


    3. Schritt: wird der zulässige Abstand vom Türblatt zum Boden eingehalten passt alles. Wenn nicht ist zu prüfen, ob der Boden baulich so verändert werden kann, dass das Spaltmaß eingehalten wird. Ist dies nicht möglich sind andere Türen erforderlich, da die Einbausituation der Türen der bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen muss, damit die Türe ihre nachgewiesene Schutzwirkung hat.


    PS: bei Brandschutztüren sind mir hier auch schon zulässige Spaltmaße bis 2 cm begegnet. Was auf den ersten Blick nicht akzeptabel ausschaut kann durchaus zulassungskonform sein. Zur Beurteilung der Einbausituation sind die erforderlichen Informationen seitens des Herstellers unbedingt erforderlich.


    schöne Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von MrH ()

  • Also bei einer Begehung / Abnahme hat ein "Sachverständiger" schon festgestellt dass das Maß nicht stimmt und der Spalt zum Boden zu groß ist.Aufgrund dessen haben sich "Spezialisten" zusammengesetzt und die Lösung entwickelt bzw. festgelegt dass der Boden unterhalb der Türe mit Harz angeglichen werden soll.Ich hoffe ohne eine Stolperfalle zu generieren.
    Da mir dieser Blatt-Test auch sehr suspekt vorkommt, werde ich mir mal die Unterlagen zu den Türen raussuchen und schauen, was da über den erlaubten Abstand steht.
    Ein geeignetes Lineal sollten wir haben.


    Vielen Dank schon mal für die Infos.


    Gruß


    Stephan

  • Hallo,


    die Vorgehensweise ist relativ einfach.
    Wenn der Brandschutz-SV den Mangel feststellt, dann hat dieser auch im Rahmen seiner SV-Tätigkeit die erfolgte, ordnungsgemäße "Nachbesserung" zu bestätigen.
    Innerbetrieblich würde ich mich in diesem Fall, dezent aus der Angelegenheit halten und dem Auftragnehmer mitteilen, dass dieser die Nachbesserung in Abstimmung mit dem SV zu bewerkstelligen hat.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo AL_MTSA,


    so sehe ich es auch aber in der Realität lautet es erst einmal : schauen sie mal dass die auch alles richtig machen und "mangelfrei" hinterlassen.
    Aber ich werde mich da jetzt mal schlau machen.
    Ich bin mir noch nicht mal sicher ob wir der Auftraggeber der "Bodenausbesserungsfirma" sind oder unser Generalunternehmer des Neubaus ?




    Gruß


    Stephan

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  • und die Lösung entwickelt bzw. festgelegt dass der Boden unterhalb der Türe mit Harz angeglichen werden soll

    Da empfehle ich einen Blick in die Einbauanleitung, denn dort dürfte auch zu finden sein, welches Material um die Tür herum zu sein hat. Durch das Harz mag man den Spalt verringern können, entspricht das Harz allerdings nicht mindestens den brandschutztechnischen Anforderungen der Tür, dürfte die Lösung so nicht zulässig sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • PS: bei Brandschutztüren sind mir hier auch schon zulässige Spaltmaße bis 2 cm begegnet. Was auf den ersten Blick nicht akzeptabel ausschaut kann durchaus zulassungskonform sein. Zur Beurteilung der Einbausituation sind die erforderlichen Informationen seitens des Herstellers unbedingt erforderlich.

    MrH hat völlich Recht!!!


    Wende dich mal an den Hersteller - verlange die bauliche Zulassung. Die zustängige Stelle sitzt glaube ich in Dresden. Kann das erst morgen nachschlagen. Mach mal ein Foto und nenne den Hersteller - vielleicht hab ich den im Speicher.




    Den Harz könnt ihr sparen das muss wieder raus!!!! Grins




    Gruß Canislupus ( hab T90 Türen bauen mal gelernt)

    Gruß Canislupus

  • Guten Morgen Canislupus,


    ist dies dein ernst mit dem Harz ?
    Die Truppe soll heute anrücken um den Spalt bzw. es sind mehrere unter 4 Türen zu minimieren.



    Gruß


    Stephan

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  • Hi,


    ich verweise auf dieDiskussion zum Bodenbelag aus 2012:


    Es kann im Brandschutznachweis bzw. Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung geregelt sein. Dort ist ggf. zu finden, welche Anforderungen der Bodenbelag in welchen Bereichen erfüllen muss.


    Zudem kann es im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der Brandschutztür mit den zugehörigen Dokumenten (Einbauanleitungen) geregelt sein.


    Ist weder in Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept / Baugenehmigung, noch in den Vorgaben des Herstellers ein Verbot des eingesetzten Harzes (hinsichtlich seiner brandschutztechnischen Eigenschaften) zu finden und wird der gemäß Zulassung / Einbauanleitung zulässige Spalt zwischen Tür und Boden eingehalten spricht nichts gegen das Harz. Ein pauschales "nein, darf nicht durchgeführt werden" stimmt so nicht . Allerdings muss eben im Vorfeld geprüft werden, ob das Harz die baulichen Anforderungen im betroffenen Bereich erfüllt und ob eine zulassungskonforme Einbausituation der Türe damit hergestellt werden kann.
    Aus Sicht des Arbeitsschutzes lohnt sich noch ein Blick darauf, ob dadurch eine gefährliche Stolperstelle entsteht.


    schöne Grüße

  • Hallo Mr. H,

    Ist weder in Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept / Baugenehmigung, noch in den Vorgaben des Herstellers ein Verbot des eingesetzten Harzes (hinsichtlich seiner brandschutztechnischen Eigenschaften) zu finden und wird der gemäß Zulassung / Einbauanleitung zulässige Spalt zwischen Tür und Boden eingehalten spricht nichts gegen das Harz. Ein pauschales "nein, darf nicht durchgeführt werden" stimmt so nich

    Vielleicht liege ich an dieser Stelle falsch, aber nach meiner Kenntnis wird im Zulassungsbescheid der Türe festgelegt, wie die Einbaubedingungen der Türe zu sein haben!
    Dies kann natürlich im Rahmen der Einbauerklärung ein Spaltmass unterhalb der Türe mit einschließen. Das würde mich, sofern es sich nicht um eine Brandschutztür mit der Zusatzfunktion "RS (Rauchschutztür) handelt auch nicht überraschen. Sofern das Spaltmaß im Zulassungsbescheid aufgeführt und nicht überschritten wird, den Sachverständigen damit konfrontieren und die Situation nicht verändern.
    @Stephan-FEG
    Die Türe sieht doch einigermaßen neu aus - Wenn Ihr noch gewährleistung darauf habt, und das Spaltmaß doch überschritten ist, den schwarzen Peter zurück zum Installateur der Türe.
    Außer natürlich dieser hat dem Betreiber Vorgaben hinsichtlich der Umgebung der Türe gemacht, die Ihr wiederum nicht eingehalten habt...

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hi Thorsten,


    du liegst nicht falsch. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung regelt die Einbaubedingungen, damit die Türe ihre Schutzfunktion erfüllt. Diese Einbaubedingungen werden in die Einbauanleitung des Herstellers übernommen. In diesen beiden Dokumenten sind die erforderlichen Informationen über den zulassungskonformen bzw. sicheren Einbau der Türe zu finden.


    Neben der Einbausituation der Türe sind jedoch bei baulichen Änderungen am Fußboden auch die Anforderungen an die Eigenschaften des Fußbodens zu beachten. Diese sind im Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept und der Baugenehmigung (Achtung: diese kann über die Anforderungen im Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept hinausgehende Forderungen enthalten, deshalb sind beide Dokumente zu beachten, wenn sie vorhanden sind) zu finden. Muss der Fußboden z.B. mindestens schwer entflammbar sein, so muss auch das aufgebrachte Harz diese Anforderung erfüllen. Ist z.B. ein ebener stolperfreier Fluchtweg gefordert, muss das Harz entsprechend aufgebracht werden, dass keine Stolperstelle entsteht.


    schöne Grüße

  • Hallo Stephan, also so einen "Blatt-Test" kann man mal machen, jedoch hier nur im die Funktion der Dichtheit bei RS-Tueren zu pruefen. Also um die Verbindung der Dichtung zum Boden zu pruefen. Natuerlich ist das keine anerkannte Pruefmethode.
    Hier schliesse ich mich den Vorrednern an, Hersteller anschreiben, Zulassung verlangen und dort Nachsehen wie die Abstaende definiert sind.
    Wenn du noch weitere Info benoetigst, gerne per pn...


    MFG
    Ronny

    MFG


    Ronny


    "So ist es, und so bleibt es ! In engen Hosen reibt es!!"
    :Lach:

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  • Hallo Stephan,
    nicht das du dir jetzt eine Stolperfalle baust durch die Bodenerhebung... denk an die Markierung das jeder drauf aufmerksam gemacht wird!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Leute,


    das Drama geht weiter aber der Generalunternehmer des Neubaus ist damit beschäftigt.
    Jetzt wurde eine Masse aufgetragen die die Lücke vom Boden zur Türe verkleinert aber nun passen die Dichtleisten mit Gummiluppe nicht mehr unter die Türe.
    Der Mitarbeiter,der den Bodenbelag aufgetragen hat, hatte wohl den Auftrag den Spalt so klein wie möglich zu machen und ihm war wohl egal wofür die Schiene ist.


    Bin mal gespannt wie es jetzt weiter geht .



    Gruß


    Stephan

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  • Ich bin auch gespannt wie es weiter geht !
    Der Generalunternehmer des Gebäudes ist da involviert weil der Mangel von ihm behoben werden muss.
    Das zieht sich jetzt seit Wochen und ich frage mich wie lange auch der Sachversicherer da ein Auge zudrücken würde im Falle eines Brandes !?
    Denn der Status der Türen ist : nicht ordnungsgemäß und ist zur Zeit auch aus den Prüfintervallen der 1/4 jährlichen Prüfung rausgenommen.